6.2. Ruhender Verkehr
Die privaten Stellplätze sind an geeigneter Stelle auf den Grundstücken nachzuweisen. Öffentliche Parkplätze stehen im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung. Im Kronskamp sollen zusätzlich Flächen geschaffen werden. In der 4. Änderung wird hierfür eine öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt.