5. Grünordnung und Artenschutz
Anlass und Vorhabenbeschreibung
Mit der Aufstellung der 4. Änderung des B-Plans 90 soll gegenüber der Ursprungsplanung eine bessre Umsetzung der Eigentümerbelange für eine Neubebauung geschaffen werden, indem die städtebaulichen Festsetzungen überarbeitet werden.
Die jetzige Ausdehnung der überbaubaren Flächen und das Maß der Nutzung werden verändert. Zusätzlich sollen für den Änderungsbereich des B-Plans die ursprünglichen gestalterischen Festsetzungen überarbeitet werden.
Trotzdem treten gegenüber der Ursprungsplanung grundsätzlich keine vorhabenbedingten Auswirkungen auf die grünordnerischen Inhalte ein. Wegen des vereinfachten Verfahrens (B-Plan der Innenentwicklung) entfällt die naturschutzrechtliche Ausgleichspflicht für den vorliegenden Planfall.
Die im Plangebiet, durch die Baumschutzsatzung bereits geschützten Bäume, erhalten ein gesondertes Erhaltungsgebot durch den B-Plan.
Es sind weiterhin die Vorschriften der örtlichen Baumschutzsatzung zu beachten, die von den Festsetzungen des B-Plans unberührt bleiben.