3.5 Militärischer Schutzbereich
Aufgrund des § 2 (4) in Verbindung mit § 9 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (‚Schutzbereichsgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBl. I Seite 899), zuletzt geändert durch Art. 2 (11) des Gesetzes zur Novellierung des Verwaltungszustellungsgesetzes von 12.08.2005 (BGBl, Seite 2354) wird ein Gebiet in den Gemeinden Gaushorn, Welmbüttel [et al.], Kreis Dithmarschen, Land Schleswig-Holstein zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Welmbüttel erklärt. Der militärische Schutzbereich ist nachrichtlich in den Bebauungsplan zu übernehmen.
Für den Bereich der Gemeinde Welmbüttel ist ausschließlich ein nordwestlich liegender Unterstand nebst den Erschließungsflächen betroffen.