2.2.6.3 Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein
Der Bebauungsplan ragt in den Randbereich des landesweit bedeutsamen Schwerpunkraums Nr. 36 "Innere Schlei" hinein. Als Entwicklungsziel wird die "Entwicklung von naturraumtypischen Biotopkomplexen und komplexen Landschaftsausschnitten" genannt.
Im Plangebiet ist der Küstensaum auf langen Abschnitten mit schmalen Röhrichtsäumen und anschließenden mit Ruderalfluren und Gebüschen bewachsenen schmalen Böschungen geprägt. Die Böschungen sind überwiegend mit Schüttsteinen gesichert. In Teilbereichen haben sich am Schleiufer ausgedehnte Röhrichte entwickelt. Der südwestliche Uferabschnitt ist lediglich eine mit Schüttsteinen befestigte Böschung. Mit den geplanten Steghäusern wird im Uferbereich küstentypische Vegetation mit einem Gebäude freischwebend überkragt, so dass eine vollständige Wiederherstellung von Röhrichten an diesem Standort nicht absehbar ist. Damit wird auf einem ca. 50 m langen Küstenabschnitt die Vernetzung an der Küste durch Röhrichtsäume möglicherweise unterbrochen. Da es sich um einen relativ kurzen Küstenabschnitt handelt, der in der Nähe des Ortsbereich der Stadt Schleswig liegt, und aktuell auch keine Anbindung an naturraumtypische Biotopkomplexe im Landbereich besteht, wird die Funktion des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems der Inneren Schlei durch die Umsetzung des geplanten Vorhabens nicht erheblich beeinträchtigt.