Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 19 "Feuerwehrgerätehaus Damp" der Gemeinde Damp

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3.4 Gehölzpflanzung am Parkplatz

An der nördlichen und östlichen Grenze des Pkw-Parkplatzes wird eine zweireihige Gehölzpflanzung vorgenommen und dauerhaft erhalten. Rückschnitte sind zulässig, sofern Einschränkungen der Zufahrt bzw. der Parkplätze entstehen. Ansonsten sollte die Pflanzung vergleichbar mit einem ebenerdigen Knick möglichst frei aufgewachsen werden lassen. Gepflanzt werden Gehölze I. und II. Ordnung als verpflanzte Heister, 80-100 cm hoch und/oder Sträucher als verpflanzte Sträucher, 3-4 triebig, 60-100 cm hoch. Als Arten kommen z.B. Weiß-Dorn (Crataegus monogyna), Hasel (Corylus avellana), Hunds-Rose (Rosa canina), Vogelkirsche (Prunus avium) oder Hainbuche (Carpinus betula) in Frage.

3.4 Grünordnerische Festsetzungen, Text (Teil B)

Im Text (Teil B) des Bebauungsplanes sind folgende grünordnerische Festsetzungen enthalten, die aus den Inhalten des Umweltberichtes abgeleitet werden:

6(1) Für die Bepflanzung dürfen nur heimische, bodenständige Laubgehölze verwendet werden.

6(2) Innerhalb der Flächen für die Anpflanzungen ist nach Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen gemäß DIN 18915 eine zweireihige Gehölzpflanzung anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Hierbei sind Gehölze I. und II. Ordnung als verpflanzte Heister, 80-100 cm hoch, Sträucher als verpflanzte Sträucher 3-4 triebig, 60-100 cm hoch zu verwenden.

6(3) Die in der Planzeichnung gekennzeichneten und als ‚zu erhaltend‘ festgesetzten Knicks sind dauerhaft zu sichern. Pflegemaßnahmen an den Knicks sind im gesetzlichen Rahmen zulässig.

6(4) Die Bäume sind bei Bauarbeiten durch Sicherungsmaßnahmen im Stamm- und Wurzelbereich gem. DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Gehölzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ vor Beschädigung zu schützen.

6(5) An der Nordseite der Parkplatzzufahrt ist zum Schutz der angrenzenden Waldflächen ein stabiler Zaun mit einer Höhe von mind. 1,50 m zu errichten.

6(6) Für die Außenanlagen sind fledermaus- und insektenfreundliche Leuchtmittel mit ausschließlich warmweiße, Licht bis maximal 3.000 Kelvin und geringen UV- und Blaulichtanteilen zu verwenden. Die Beleuchtung ist in möglichst geringer Höhe anzubringen und nach unten abstrahlend auszurichten.

6(7) Stellplätze und Zufahrten sind aus wasserdurchlässigem Aufbau herzustellen (z.B. Schotterrasen, Betongrassteine, Pflaster).

6(8) Als Ersatz für zu beseitigende Bäume sind insgesamt 13 standortgerechte mittel- bis großkronige Laubbäume mit einem Stammumfang von mind. 16 cm auf den Flurstücken 19/12 und 94/14 der Flur 2, Gemarkung Pommerby-Schwastrum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.

6(9) Zur Kompensation werden dem B-Plan Nr. 19 folgende Flächen zugeordnet:

- Abbuchung von 3.932 m² aus dem Ökokonto Brodersby-2 (Az. 67.20.35) Kreis Rendsburg-Eckernförde

Auf der Planzeichnung „Teil A“ sind folgende Festsetzungen enthalten, die sich auf die grünordnerischen Belange auswirken:

  • Darstellung privater (Hausgarten) und öffentlicher Grünflächen (Schutzgrün)
  • Darstellung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
  • Darstellung der vorhandenen Bäume (Ø > 20 cm)
  • Darstellung der entfallenden Bäume
  • Darstellung des zu erhaltenden Knicks

4 Planungsalternativen