1.4.4 Bestehende Bebauungspläne
Die Teilfläche des Flurstückes 38/9 im Nordosten des Geltungsbereiches ist Bestandteil der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV (Teilbereich 2) der Gemeinde Damp und dort als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung für Boden, Natur und Landschaft (Ausgleichsfläche) festgesetzt. Diese Festsetzungen werden durch die neuen Festsetzungen dieses Bebauungsplanes Nr. 19 ersetzt. Die Ausgleichsfläche wird an anderer Stelle in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde ersetzt.