Planungsdokumente: B-Plan Nr. 91 "Eckernförder Straße, gegenüber der Jugendherberge"; hier: erneute Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB und erneute öffentliche Auslegung

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.4.1 Bäume

Für den Verlust einer straßenbegleitenden Kastanie wird im Plangebiet ein Ersatzbaum gepflanzt. Gepflanzt wird ein heimischer Laubbaum, z.B. Stiel-Eiche (Quercus robur) oder Winter-Linde (Tilia cordata), der Pflanzqualität Hochstamm mit einem Stammumfang von mind. 14 cm. Der Standort des Baumes ist in der Planzeichnung (Teil A) festgelegt. Dieser Baum ist dauerhaft zu erhalten.

Zur Minderung der Eingriffe in das Landschaftsbild und zur Auflockerung der Bauflächen wird im Allgemeinen Wohngebiet je 5 ebenerdiger Stellplätze ein standortgerechter, klein- bis mittelkroniger Laubbaum der Pflanzqualität Stammumfang mindestens 12 cm gepflanzt. Als Baumarten können z.B. folgende Arten in Betracht kommen:

Feld-Ahorn - Acer campestre

Spitz-Ahorn - Acer platanoides

Hainbuche - Carpinus betulus

Weiß-Dorn - Crataegus monogyna

Wild-Apfel - Malus sylvestris

Vogelkirsche - Prunus avium

Frühe Traubenkirsche - Prunus padus

Eberesche - Sorbus aucuparia

4 Planungsalternativen

4.1 Standortalternativen

Das Stadtzentrum von Kappeln ist bereits dicht besiedelt und bietet kaum Entwicklungsmöglichkeiten. Mit dem Plangebiet wird eine der wenigen verbliebenen Freiflächen angrenzend an den innerstädtischen Bereich überplant. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan bereits für eine bauliche Entwicklung vorgesehen und aufgrund der umliegenden Nutzungen vorbelastet. Alternative Flächen im Stadtbereich stehen für die Planung nicht zur Verfügung, da hier alle potentiellen Flächen überplant sind bzw. aktuell überplant werden.

Hinsichtlich des vorgesehenen Wohnmobilstellplatzes ist in der Urschrift des Flächennutzungsplanes der Stadt Kappeln bereits eine touristische Nutzung der Fläche vorgesehen gewesen. Der Standort bietet trotz seiner Lage am östlichen Schleiufer eine gute verkehrliche Anbindung an das Stadtzentrum, den Fernverkehr sowie in fußläufiger Entfernung gelegene Versorgungsmöglichkeiten.

Auch an einem alternativen Standort würde die Errichtung neuer Wohnbauflächen und neuer Wohnmobilstellplätze zu Versiegelungen von Boden und einer Veränderung des Landschaftsbildes führen.