3.4.1 Bäume
Für den Verlust einer straßenbegleitenden Kastanie wird im Plangebiet ein Ersatzbaum gepflanzt. Gepflanzt wird ein heimischer Laubbaum, z.B. Stiel-Eiche (Quercus robur) oder Winter-Linde (Tilia cordata), der Pflanzqualität Hochstamm mit einem Stammumfang von mind. 14 cm. Der Standort des Baumes ist in der Planzeichnung (Teil A) festgelegt. Dieser Baum ist dauerhaft zu erhalten.
Zur Minderung der Eingriffe in das Landschaftsbild und zur Auflockerung der Bauflächen wird im Allgemeinen Wohngebiet je 5 ebenerdiger Stellplätze ein standortgerechter, klein- bis mittelkroniger Laubbaum der Pflanzqualität Stammumfang mindestens 12 cm gepflanzt. Als Baumarten können z.B. folgende Arten in Betracht kommen:
Feld-Ahorn - Acer campestre
Spitz-Ahorn - Acer platanoides
Hainbuche - Carpinus betulus
Weiß-Dorn - Crataegus monogyna
Wild-Apfel - Malus sylvestris
Vogelkirsche - Prunus avium
Frühe Traubenkirsche - Prunus padus
Eberesche - Sorbus aucuparia