Planungsdokumente: Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20a „Schulauer Hafen“, 2. Änderung Teilbereich Strandbaddamm
Begründung
8.1. Einleitung
Im nachfolgenden Kapitel der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20a „Schulauer Hafen“, 2. Änderung Teilbereich Strandbaddamm sind die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes zur Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB dargelegt. Im Sinne des § 2a BauGB ist der Umweltbericht ein gesonderter Teil der Begründung zum Bebauungsplan, der für sich genommen und in sich vollständig und verständlich sein muss.
8.1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplans
Anlass für die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 20a „Schulauer Hafen“, Teilbereich Strandbad-damm, ist die Neustrukturierung der am Schulauer Hafen gelegenen und gewerblich genutzten Sondergebietsflächen. Die Bestandsflächen sind weitgehend bebaut und versiegelt, lediglich in den Randbereichen durch kleinere Vegetationsflächen ergänzt, die z.T. baumbestanden sind. Die Bestandsgebäude weisen eine Höhe zwischen ca. 15 m und ca. 23 m NHN (Normalhöhen-Null) auf. Die Gebäude sind überwiegend metallverkleidet.
Als Maßnahme der Innenentwicklung soll eine Umwandlung dieses innerörtlich gelegenen und gut erschlossenen Areals (25,8 ha, Baugebiet und öffentliche Verkehrsflächen) in ein gemischtes Quartier erfolgen. Neben gewerblichen Nutzungen sollen durch neuen Wohnungsbau im Umfeld des Schulauer Hafens weitere innerörtliche Wohnangebote geschaffen werden. Die Stadt Wedel unterstützt das Projekt mit den genannten Zielen und bereitet im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans das Projekt planungsrechtlich vor.