6.4.2. Stellplätze
Neben dem Ausschluss von überdachten Stellplätzen und Garagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen durch die textliche Festsetzung Nr. 3.1, werden für einen Teilbereich des Geltungsbereiches Flächen für oberirdische Stellplatzanlagen festgesetzt. Die festgesetzten Stellplatzflächen beziehen sich hierbei nicht auf die geplante Neubebauung innerhalb des Plangebietes, sondern sind der geplanten Bebauung östlich des Geltungsbereiches zugeordnet, welche derzeit auf Grundlage des bestehenden Planrechts entstehen. Zur Realisierung der östlich angrenzenden Bebauung ist jedoch eine Anpassung der bisher planungsrechtlich ermöglichten Stellplatzanlagen in diesem Bereich erforderlich, da diese nicht länger dem gewünschten städtebaulichen Erscheinungsbild entsprechen.