Planungsdokumente: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Feuerwehrgerätehaus Damp"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.3 Schutzgut Fläche

Derzeitiger Zustand

Der Planbereich wird bereits größtenteils durch die Feuerwehr der Gemeinde Damp genutzt. Neben dem Feuerwehrgerätehaus sind weitere kleinere Gebäude vorhanden (Garagen, Wohnhaus) und zusätzliche Flächenteile sind für eine Zufahrt/Stellplatzfläche versiegelt. Der nordöstliche Geltungsbereich ist als Sukzessionsfläche bislang unversiegelt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würden die bisherigen Nutzungen vorerst fortgeführt wie bisher. Das vorhandene Feuerwehrgerätehaus wäre mittel- bis langfristig nicht weiter durch die Feuerwehr zu nutzen. Ein neues, zeitgemäßes Feuerwehrgerätehaus würde an einem anderen Standort gebaut werden müssen und würde dort voraussichtlich zu einem Flächenverlust führen.

Auswirkungen der Planung

Da das Plangebiet bereits überwiegend durch die örtliche Feuerwehr genutzt wird, entsteht durch die Ausweisung der Flächen für den Gemeinbedarf kein Flächenverlust. Für einen neuen Parkplatz wird jedoch eine bestehende Ausgleichsfläche überplant. Der damit verbundene Flächenverlust ist durch das öffentliche Interesse an einem funktionsfähigen und lokalen Feuerwehrstandort begründet und an dieser Stelle nicht zu vermeiden.

Durch die Bauleitplanung wird im Planbereich die Grundlage für zusätzliche Versiegelungen geschaffen. Diese erfolgen insbesondere für die Schaffung des neuen Pkw-Parkplatzes im Zusammenhang mit dem Feuerwehrstandort:

Größe des Geltungsbereiches ca. 4.950 m²

Inanspruchnahme bislang nicht baulich genutzter Flächen ca. 2.230 m²

Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sind durch den Verlust einer Ausgleichsfläche gegeben und mit einer mittleren Erheblichkeit zu bewerten. Dieser Verlust wird außerhalb des Plangebietes ausgeglichen. Der Flächenverbrauch ist an dieser Stelle nicht zu vermeiden und durch das öffentliche Interesse an einem funktionsfähigen Feuerwehrstandort begründet.

2.1.4 Schutzgut Boden

Derzeitiger Zustand

Die heute anzutreffende Landschaftsform hat ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit). Das Gebiet der Gemeinde Damp liegt in der Jungmoränenlandschaft des östlichen Hügellandes im Nahbereich der Ostsee. In der Umgebung des Planbereichs sind Geschiebelehme über Geschiebemergel als Ablagerungen der letzten Eiszeit anzutreffen (siehe Landwirtschafts- und Umweltatlas des LLUR).

Der Hauptbodentyp wird in der Bodenübersichtskarte (1 : 250.000) des Landwirtschafts- und Umweltatlasses als Pseudogley-Parabraunerde dargestellt (braune Darstellung). Die Bodenartschichtung bis ca. 2 m Tiefe wird als Sandlehm über Normallehm angegeben. Im nordwestlichen Plangebiet kann zudem reiner Pseudogley nicht ausgeschlossen werden (lila Darstellung). Als Bodenarten sind hier Lehmsand über Sandlehm zu erwarten. Bei einer Baugrunduntersuchung im April 2020 wurden entsprechend im Plangebiet Geschiebelehme und -mergel vorgefunden.

Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der bindigen Böden hoch und es ist eine geringe Grundwasserneubildung gegeben. Die Bodentypen sind für die Gemeinde Damp und das nördliche Schwansen typisch und großflächig vorhanden. Seltene Böden sind nicht vorhanden.

Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen im Plangebiet bekannt. Die Gemeinde Damp gehört gemäß Anlage der Kampfmittelverordnung Schleswig-Holstein (KampfmV SH 2012) nicht zu den bekannten Bodenabwurfgebieten.

Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der zukünftigen Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

Das Gelände fällt nach Nordosten hin ab. Es liegen im Plangebiet Geländehöhen zwischen 15 und 20 m über NHN vor. Zur Ausgleichsfläche im nordöstlichen Plangebiet fällt das Gelände als Böschung (ca. 1,0-1,8 m) ab.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird das Plangebiet vorerst weiter wie bisher genutzt. Die Sukzessionsfläche wird nicht versiegelt. Da das vorhandene Feuerwehrgerätehaus mittel- bis langfristig nicht mehr den aktuellen Anforderungen gerecht wird, müsste ein Neubau an anderer Stelle in der Gemeinde Damp erfolgen und würde dort zu Bodenversiegelungen führen.

Auswirkungen der Planung

Durch erneute Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirken sich die vorhandene und die geplante Bebauung weiter auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Unter bislang unversiegelten Flächen werden zukünftig die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt an diesen Stellen zu folgenden Beeinträchtigungen:

- Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,

- Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,

- Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,

- Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.

Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen. Im Zuge der Maßnahme sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens) des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.

Versiegelungen

Das Plangebiet wird im Flächennutzungsplan zukünftig als Fläche für Gemeinbedarf bzw. Parkplatz ausgewiesen. Mit der Planung werden insbesondere durch den Parkplatzbau zusätzliche Versiegelungen verursacht.

Im parallel aufgestellten B-Plan Nr. 19 wird das Maß der baulichen Nutzung für die Fläche für Gemeinbedarf mit einer GRZ von 0,5 festgesetzt. Diese zulässige Grundfläche darf durch die Grundfläche von Stellplätzen mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 (= 80 % Versiegelung) überschritten werden.

Der Parkplatz wird im parallel aufgestellten B-Plan als vollständig versiegelte Verkehrsfläche berücksichtigt. Im Rahmen des B-Planes werden zusätzlich Grünflächen und Flächen für die Regenwasserbeseitigung vorgesehen, aus denen sich abweichende Versiegelungsraten ergeben.

Aus den oben genannten Flächen ergibt sich für das Plangebiet überschlägig bilanziert eine mögliche Gesamtversiegelung von 4.406 m²:

GesamtflächeVersiegelung
Fläche für Gemeinbedarf GRZ 0,8 (= 80 %)ca. 2.720m²ca. 2.176 m²
Parkplatz (= 100 %)ca. 2.230 m²ca. 2.230 m²
Max. Flächenneuversiegelungca. 4.406 m²

Im Plangebiet sind aufgrund des bestehenden Feuerwehrstandortes sowie dem vorhandenen Wohngebäude bereits großflächige Versiegelungen vorhanden, die im Rahmen der Bilanzierung zu berücksichtigen sind. Insgesamt sind bereits ca. 1.610 m² versiegelt.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartende Versiegelung mit einer mittleren Erheblichkeit einzustufen. Das Plangebiet ist bereits zu weiten Teilen versiegelt. Zusätzliche Versiegelungen entstehen hauptsächlich durch den vorgesehenen Parkplatz. Die Böden zählen nicht zu den seltenen Bodentypen. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Im nördlichen Nahbereich verläuft im Wald ein Verbandsgewässer des Wasser- und Bodenverbandes Schwastrumer Au. Dieses wird durch die Planungen jedoch nicht beeinträchtigt.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet aufgrund der Bodengegebenheiten (Lehm) grundsätzlich als niedrig zu bewerten. Im zentralen Plangebiet ist die Grundwasserneubildung bereits durch die vorhandenen Versiegelungen vorbelastet. Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet derzeit nicht bekannt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würde die bisherige Nutzung vorerst fortgeführt. Zusätzliche Bodenversiegelungen würden nicht vorgenommen. Veränderte Auswirkungen auf das Grundwasser wären nicht zu erwarten. Aufgrund der Bodengegebenheiten ist auch im Bereich der unversiegelten Sukzessionsfläche mit einer geringen Versickerungs- und Grundwasserneubildungsrate zu rechnen.

Auswirkungen der Planung

Durch die vorgesehene Planung wird es vor allem im nordöstlichen Plangebiet zu einer Erhöhung des Oberflächenabflusses kommen, da die bisher unversiegelte Sukzessionsfläche zum Teil überbaut wird. Im Rahmen des parallel aufgestellten B-Planes Nr. 19 wird daher ein Entwässerungskonzept gemäß den wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein berücksichtigt.

Die zu erhaltenden Bäume im Plangebiet wirken sich weiterhin positiv auf die Verdunstungsrate aus. Entlang des Parkplatzes sind zudem Anpflanzungen vorgesehen. Die hier neu entstehenden Grünstrukturen werden zukünftig ebenfalls der Verdunstung dienen und den Verlust der Sukzessionsfläche als Verdunstungsfläche mindern.

Die Auswirkungen auf das Grundwasser können aufgrund der großflächigen Versiegelung mit einer hohen Erheblichkeit eingestuft werden. Zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser wird im parallel aufgestellten Bebauungsplan ein entsprechendes Konzept berücksichtigt.