Planungsdokumente: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Feuerwehrgerätehaus Damp"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1 Einleitung

Zu der Verpflichtung, die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in nationales Recht umzusetzen, zählt, seit Inkraftsetzung des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) und der anschließenden Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) 2004, die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Durch sie sollen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und ihre Erheblichkeit bewertet werden. Der Umweltbericht dokumentiert diese Prüfung und fasst die Ergebnisse zusammen, um die Umweltfolgen eines Vorhabens transparent darzustellen.

Der Bericht bildet gleichzeitig die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde. In Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (sog. Scoping gem. § 4 BauGB) werden diese hiermit nicht nur über die Ziele des Vorhabens informiert, sondern aufgefordert, sich zu Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung zu äußern. Die Ausarbeitung des Umweltberichtes erfolgt nach Ende dieses Verfahrensschrittes, um die in diesem Rahmen abgegebenen Anregungen und Daten zu berücksichtigen. Der Umweltbericht wird im Verfahren fortgeschrieben, um die Ergebnisse des Planungs- und Beteiligungsprozesses darzustellen.

Parallel dazu bezieht der Umweltbericht Angaben zur Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes ein. Mit der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind 2007 Umsetzungsdefizite der FFH-Richtlinie ausgeräumt worden, so dass für die Behandlung der artenschutzrechtlichen Belange bei der Genehmigung von Eingriffen ausschließlich die Regelungen der §§ 44 und 45 des BNatSchG gelten.

Aufbau und Inhalt des Umweltberichtes

Nach einer kurzen Beschreibung der Ziele und Inhalte der Bauleitplanung werden die Ziele der übergeordneten Planungen für den Geltungsbereich zusammengefasst. Danach werden die vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen beschrieben und die Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter auf ihre Erheblichkeit geprüft.

Die Gliederung des Umweltberichtes folgt den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.

1.1 Beschreibung des Plangebietes

Die überplanten Flächen liegen im Norden der Ortschaft Vogelsang-Grünholz östlich der Landesstraße 26 in der Gemeinde Damp im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 46/6 und 46/7 der Flur 1, Gemarkung Pommerby-Schwastrum sowie Teilflächen des Flurstückes 38/9 der Flur 2, jeweils Gemarkung Pommerby-Schwastrum.

Zudem werden Teile der Flurstücke 30/4 und 30/6, Flur 5, Gemarkung Grünholz und Gemeinde Thumby für eine neue Zufahrt überplant. Für die Gemeinde Thumby wird daher parallel der Bebauungsplan Nr. 2 aufgestellt.

Der Planbereich wird bereits überwiegend für den vorhandenen Feuerwehrstandort in Anspruch genommen. Im östlichen Plangebiet ist außerdem eine Sukzessionsfläche gelegen, die als Ausgleichsfläche im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV der Gemeinde Damp festgesetzt worden ist.

Im Norden grenzen eine Waldfläche im Gemeindegebiet Thumby sowie die Kreisstraße 61 an. Im Osten befinden sich Wohnhäuser sowie die Ausgleichfläche. Südlich liegt die bebaute Ortschaft Vogelsang-Grünholz. Als Begrenzung des Plangebietes verläuft hier der Florianweg, über den das Plangebiet bislang erschlossen ist. Im Westen verläuft die Landesstraße 26.

Die Gesamtgröße des Plangeltungsbereiches beträgt in der Gemeinde Damp ca. 4.950 m². Das Gelände fällt nach Nordosten hin ab. Es liegen Geländehöhen zwischen 16 und 20 m über NHN vor.

1.2 Inhalte und Ziele der Bauleitplanung

Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp wurde notwendig, um innerhalb des Geltungsbereiches auf einer Gesamtfläche von ca. 4.950 m² eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Damp entsprechende bauliche Entwicklung zu ermöglichen.

Die Gemeinde Damp muss nach den Hinweisen der Feuerwehrunfallkasse ihr Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Vogelsang erweitern oder durch einen Neubau ersetzen. Wesentliche Gründe hierfür sind die zu kleinen Hallentore für die größer werdenden Fahrzeuge, die Anordnung und Anzahl von Umkleideräumen und sanitären Anlagen sowie die nicht vorhandene Trennung des zu- und abfahrenden Verkehrs im Einsatzfall. Zudem reicht die Anzahl der vorhandenen Stellplätze zukünftig nicht mehr aus.

Die freiwillige Feuerwehr Damp hat neben den üblichen Aufgaben einer Feuerwehr im ländlichen Raum umfangreiche Zusatzaufgaben zu erfüllen, die dazu führen, dass sie über mehr Einsatzfahrzeuge, mehr Ausstattung, mehr Mitglieder und mehr Lagerflächenbedarf verfügt als andere Wehren. Diese Aufgaben ergeben sich u.a. durch die Lage an der Bundesstraße B 203, die Verantwortung für das Ostseebad Damp und den Hafen im Ostseebad Damp. Die freiwillige Feuerwehr Damp ist zudem Hilfeleistungsfeuerwehr für die Nachbargemeinden und Unterstützungseinheit des Löschzuges Gefahrgut des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Zudem ist die Feuerwehr zuständig für den Katastrophenschutz im Umkreis der Gemeinde Damp. Diese Vorgaben machen das besondere öffentliche Interesse an einem zentral gelegenen und den heutigen Anforderungen entsprechenden Feuerwehrgerätehaus deutlich.

Das vorhandene Feuerwehrgerätehaus liegt sehr verkehrsgünstig an der Landesstraße 26 und dem Florianweg. Von hier aus sind alle Bereiche der Gemeinde gut und schnell zu erreichen. Daher ist die Gemeinde auch bemüht, die erforderlichen baulichen Maßnahmen an diesem Standort umzusetzen. Zudem soll das vorhandenen Feuerwehrgerätehaus, das vor wenigen Jahren mit großem ehrenamtlichen Einsatz umfangreich in Stand gesetzt wurde, weiter genutzt werden. Erste Planungen zeigten schnell, dass das vorhandene Grundstück zu klein ist, um alle erforderlichen Maßnahmen umsetzen zu können. Daher wurde auch das östlich angrenzende Flurstück 46/7, dass sich ebenfalls im Eigentum der Gemeinde befindet und derzeit mit einem Wohnhaus bebaut ist, mit in die Planungen einbezogen. Aber selbst auf beiden Grundstücken lassen sich nicht alle erforderlichen baulichen Anlagen unterbringen. Dies liegt vor allem an der notwendigen Anzahl der Stellplätze für die Fahrzeuge der Feuerwehrmänner und -frauen. Daher muss auch ein Teil des nordöstlich angrenzenden Flurstückes 38/9 in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werden. Hierbei handelt es sich um eine Ausgleichfläche für die Nutzungen im Bebauungsplan Nr. 5/IV der Gemeinde Damp (Wasserskianlage und Wohnmobilpark).

Um im Einsatzfall eine Trennung der ankommenden Fahrzeuge der Feuerwehrkameraden und der abfahrenden Einsatzfahrzeuge zu gewährleisten, muss eine neue Zufahrt zur Landesstraße L 26 erstellt werden. Die örtlichen Verhältnisse lassen eine derartige Trennung im Bereich des Florianweges nicht zu. Im Rahmen einiger Vorgespräche hat die Gemeinde Damp die grundsätzliche Machbarkeit der neuen Zufahrt zur L 26 und der Anlage der Stellplätze auf der benachbarten Ausgleichsfläche geklärt.

Die aktuelle Vorhabenplanung sieht den Abbruch des Gebäudebestandes auf dem Flurstück 46/7 und den Neubau einer Fahrzeughalle sowie eines Sozialtraktes für die Feuerwehr vor. Der Fahrzeugbestand des gemeindlichen Bauhofes wird zukünftig in dem derzeitigen Feuerwehrgerätehaus untergebracht. Hierfür werden drei der vorhandenen Stellplätze im Feuerwehrgerätehaus benötigt. Zudem benötigt der Bauhof kleine Lagerflächen, einen Werkstattbereich und Sozialräume. Teile des bestehenden Feuerwehrgerätehauses werden auch zukünftig für die Lagerung von Material sowie als Werkstatt für die Feuerwehr benötigt. Die Schulungsräume im Obergeschoss des Bestandsgebäudes werden weiterhin von der Feuerwehr genutzt. Somit ergibt sich zukünftig für das Bestandsgebäude eine gemischte Nutzung von Feuerwehr und Bauhof.

Aus diesen Gründen hat sich die Gemeinde Damp dafür entschieden, den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in diesem Bereich durch die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes bauplanungsrechtlich vorzubereiten.

Innerhalb des Geltungsbereiches erfolgen folgende Unterteilungen:

Flächen für Gemeinbedarfca. 2.720 m²
Parkplatzflächenca. 2.230 m²