1.3.3 Schutzverordnungen
Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für das Plangebiet und angrenzend dazu nicht vor. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Schleswig-Holstein werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht direkt betroffen. Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet liegt nördlich in einer Entfernung von ca. 1,9 km (FFH 1425-301 „Karlsburger Holz“). Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele dieses FFH-Gebietes sind aufgrund der Wirkfaktoren des Vorhabens und der Entfernung nicht zu erwarten.
Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG sind in der Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2019) für das Plangebiet und die angrenzenden Flächen nicht dargestellt. An der südlichen Grenze der Ausgleichsfläche befindet sich ein z.T. mit Gehölzen bestandener Wall, der aufgrund seiner Struktur einem Schutz als Knick gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG unterliegt.
Nördlich angrenzend an den Feuerwehrstandort befindet sich eine Waldfläche, welche nach Landeswaldgesetz geschützt ist. Die vorhandene Bebauung im Plangebiet unterschreitet den gesetzlichen Waldabstand von mindestens 30 m (§ 24 LWaldG) bereits. Unmittelbar nordwestlich der L 26 schließt ein weiteres kleines Waldstück an.