3.2 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich
Unvermeidbare, nicht weiter zu mindernde Beeinträchtigungen mit einem entsprechenden Kompensationsbedarf ergeben sich für folgende Schutzgüter:
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Ausgleichsfläche
Im nordöstlichen Plangebiet wird für den notwendigen Pkw-Parkplatz ein Teil einer Ausgleichsfläche für Eingriffe im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV der Gemeinde Damp überplant. Die Ausgleichsfläche wurde der natürlichen Sukzession überlassen. Zudem wurden Feldgehölze angelegt, die durch Wildschutzzäune gesichert sind. Diese befinden sich jedoch außerhalb des Plangebietes und werden nicht gerodet.
Der innerhalb des Plangebietes gelegene Teil der Ausgleichsfläche wird umgewidmet und der Ausgleich an einer anderen Stelle erbracht. Von der Planung sind insgesamt ca. 2.100 m² der Ausgleichsfläche betroffen. Die Ausgleichsfläche hat sich bereits über Jahre sukzessive entwickelt. Diese Entwicklungszeit ist bei der Umwidmung zu berücksichtigen. Gemäß Vorgabe der Unteren Naturschutzbehörde ist ein Zuschlag von 2 % pro Jahr seit Inkrafttreten der 1. Änderung des B-Planes Nr. 5/IV bei der Berechnung des Ersatzes anzusetzen. Da der B-Plan bereits 2007 in Kraft getreten ist, sind 15 Jahre Entwicklungszeit (= 30 % Zuschlag) anzurechnen. Daraus ergibt sich für die Umwidmung der Ausgleichsfläche ein Ersatz von insgesamt 2.730 m².
Der Ausgleich wird über ein Ökokonto erbracht. Dieses wird im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 19 konkret dargestellt.
Bäume
Im Plangebiet sowie im Geltungsbereich des parallel aufgestellten B-Planes Nr. 2 der Gemeinde Thumby können für den Neubau der Zufahrt zum Parkplatz sowie für den Bau der aus immissionsschutzrechtlichen Gründen notwendigen Lärmschutzwand mehrere Bäume nicht erhalten werden. Die Zahl der Ersatzbäume wird über den Stammumfang in Anlehnung an die „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ vom 20.01.2017 ermittelt. Da das Vorhaben durch die Gemeinde Damp vorgenommen wird, wird der Ausgleich, der für die Rodungen der Bäume im Thumbyer Gemeindegebiet notwendig wird, an dieser Stelle mit dargestellt.
Gemeinde | Baumart | Stammdurchmesser | Stammumfang | Ersatzbäume |
Thmuby | Berg-Ahorn | ca. 45 cm | ca. 140 cm | 2 |
Thumby | Berg-Ahorn | ca. 40 cm | ca. 125 cm | 2 |
Thumby | Berg-Ahorn | ca. 30 cm | ca. 95 cm | 1 |
Thumby | Berg-Ahorn | ca. 30 cm | ca. 95 cm | 1 |
Thumby | Berg-Ahorn | ca. 40 cm | ca. 125 cm | 2 |
Thumby | Esche | ca. 50 cm | ca. 160 cm | 3 |
Thumby | Esche | ca. 40 cm | ca. 125 cm | 2 |
Thumby | Esche | ca. 40 cm | ca. 125 cm | 2 |
Damp | Esche | ca. 30 cm | ca. 95 cm | 1 |
Damp | Esche | ca. 40 cm | ca. 125 cm | 2 |
Gesamt | 18 |
Die Ersatzpflanzungen erfolgen im Gemeindegebiet. Eine konkrete Darstellung ist dem B-Plan Nr. 19 zu entnehmen.
Schutzgut Boden
Der Gemeinsame Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Az.: IV 268/V 531 – 5310.23 -) vom 09.12.2013 regelt die Vorgaben für die Ermittlung der Ausgleichsflächengröße.
Der Runderlass sieht als Kompensationsmaßnahme für die Neuversiegelung von Bodenfläche die Bereitstellung einer Ausgleichsfläche im Verhältnis von 1 : 0,5 der Versiegelung vor, wenn die Fläche eine allgemeine Bedeutung für den Naturschutz aufweist. Vorhandene Versiegelungen sind bei der Bilanzierung zu berücksichtigen.
Im parallel aufgestellten B-Plan Nr. 19 wird das Maß der baulichen Nutzung für die Fläche für Gemeinbedarf mit einer GRZ von 0,5 festgesetzt. Diese zulässige Grundfläche darf durch die Grundfläche von Stellplätzen mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 (= 80 % Versiegelung) überschritten werden.
Der Parkplatz wird im parallel aufgestellten B-Plan als vollständig versiegelte Verkehrsfläche berücksichtigt.
Entsprechend der Bilanzierung im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 19 wird durch diese Bauleitplanung eine maximal Neuversiegelung von 2.113 m² ermöglicht. Dies führt bei einem Ausgleichsverhältnis von 1 : 0,5 für die neu versiegelten Flächen zu einem Ausgleichserfordernis von 2.113 m² x 0,5 = 1.057 m².
Ein zusätzliches Ausgleichserfordernis besteht für die Neuversiegelungen, die für den Bau der Zufahrt im Gemeindegebiet Thumby verursacht werden. Am Waldrand ist hier die Herstellung einer ca. 215 m² großen Verkehrsfläche vorgesehen. Eine Fläche 70 m² ist bereits versiegelt, wodurch ca. 145 m² Neuversiegelung notwendig werden.
Für das gesamte Vorhaben ergibt sich somit ein notwendiger Gesamtausgleich von 1.057 m² (B-Plan 19 Damp) + 145 m² (B-Plan 2 Thumby) = 1.202 m².
Der Ausgleich für die im Plangebiet vorgenommenen Neuversiegelungen erfolgt über das Ökokonto Brodersby-2 der Fa. ecodots GmbH, welches beim Kreis Rendsburg-Eckernförde unter dem Aktenzeichen 67.20.35-Brodersby-2 geführt wird.