1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010
Gem. des Landesentwicklungsplanes (LEP 2010) ist die Stadt Kappeln als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums dargestellt. Zudem befindet sich Kappeln in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung sowie innerhalb des Naturparkes 'Schlei'.
Gemäß LEP (3.7) sollen touristische Planungen und Maßnahmen auf einen Qualitätstourismus und Saison verlängernde Maßnahmen hin ausgerichtet sein. Hochwertige Standorte, insbesondere in direkter Strand-, Wasser- oder Promenadenlage, für die die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich wird, sollen zur Stärkung des örtlichen und regionalen Tourismus hochwertigen Tourismuseinrichtungen und -angeboten vorbehalten werden.
Der aktuelle Plan erfüllt diese Forderungen, da die Errichtung eines Bistros, das von der Wasser- und der Landseite aus erreichbar ist, mit deutlichen Struktur- und Qualitätsverbesserungen einhergeht. Der Hafenbereich im Bereich der Sportboothäfen erfährt somit eine bedeutende Struktur- und Qualitätsverbesserung.
Gemäß Punkt 3.7.1 LEP soll in den Räumen, die Teile des Küstenmeeres einschließen, die Attraktivität und Erlebbarkeit dieser Räume für Wassersportler und andere Nutzergruppen unter Beachtung der jeweiligen Ziele des Gewässer- und Naturschutzes erhalten und verbessert werden. Wassersportler und Landtouristen erhalten durch die Umsetzung der Planung für den Hafen-Bereich einen neuen attraktiven Standort von hohem Erlebniswert. Eine Ausweitung des Hafens erfolgt nicht. Die Ziele des Naturschutzes werden nicht beeinträchtigt (s. Kap. 5 - Umweltbericht).
Gemäß Punkt 3.7.2 LEP soll vorrangig auf mittelständischen Strukturen aufgebaut werden. Die Größenordnung der Entwicklung des Bistros auf dem Steg über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird durch ein mittelständisches Unternehmen realisiert.
Der Ausbau und die Umnutzung bestehender Wassersportanlagen soll gemäß Punkt 3.7.3 LEP Vorrang vor neuen Anlagen haben. Häfen und Marinas sollen soweit möglich für eine touristische Inwertsetzung genutzt werden. Der Hafen erfährt durch die Umsetzung der Bebauungsplaninhalte keinen quantitativen Ausbau, aber eine deutliche touristische Inwertsetzung.
Im 2. Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (2020) wird das Plangebiet innerhalb eines Schwerpunktraumes für Tourismus und Erholung dargestellt. Die Bereiche der Schlei liegen in einem Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft.
Zusätzlich zu den o.g. Punkten sollen gem. Punkt 4.7 des 2. Entwurfes zur LEP-Fortschreibung das private touristische Angebot (Beherbergung, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen), die kommunale touristische Infrastruktur sowie die Ortsbilder der Tourismusorte im Land qualitativ, zielgruppen- und themengerecht weiterentwickelt und wo notwendig verbessert werden.
Der aktuelle Plan erfüllt diese Forderungen, da Wassersportler und Landtouristen durch die Umsetzung der Planung für den Hafen-Bereich einen neuen attraktiven Standort von hohem Erlebniswert erhalten, der die bestehende touristische Infrastruktur im Hafenbereich Kappelns qualitativ und zielgruppengerecht weiterentwickelt.