Planungsdokumente: 54. F-Plan-Änderung "Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"; hier: Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB
Begründung
3.1 Art der baulichen Nutzung
Das Plangebiet wird im Wesentlichen als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung 'Hafenbistro' dargestellt.
Die wasserseitig genutzten Flächen im Planbereich werden als Wasserflächen gem. § 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB mit der Zweckbestimmung 'Sportbootnutzung' dargestellt. Diese Darstellung entspricht auch den bestehenden Darstellungen der angrenzenden Wasserflächen im Hafenbereich.
3.2 Verkehrliche Erschließung
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist über die bestehenden Stege vorhanden. Diese schließen an der Landseite an einen entlang der Schlei verlaufenden Fußweg an. Lieferverkehr kann bis unmittelbar an die Steganlage heranfahren.