Planungsdokumente: 54. F-Plan-Änderung "Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"; hier: Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2 Bestand

Der Planbereich liegt innerhalb der hafenseitigen Wasserfläche des Ostseearmes Schlei. Hier sind Pfähle in den Untergrund gerammt, auf denen Stege vorbereitet wurden, die als Basis für die über den parallel aufgestellten B-Plan Nr. 93 geplanten baulichen Anlagen dienen sollen. Die Stege schließen an das Schleiufer an und sind vom vorhandenen Fußweg durch einen Zaun abgegrenzt. In nördlicher Richtung wird der Steg als Bootssteg weitergeführt.

Auf der Landseite grenzt das Plangebiet an eine Grünanlage entlang der Schlei, durch die ein Fußweg verläuft. Die Böschung wird durch Stützmauern gesichert.

Die Höhe der vorhandenen Stege liegt bei ca. 1,4 m über NHN.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBI. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Stadtvertretung der Stadt Kappeln hat am 24.03.2021 die Aufstellung der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

1.4 Rechtliche Bindungen

Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB besteht für die Stadt eine so genannte 'Anpassungspflicht' an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, d.h. Bedenken aus Sicht der Landesplanung unterliegen nicht der kommunalen Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB.