Grundflächenzahl
Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Prozent des Grundstücks versiegelt werden darf und gibt Auskunft über den Grad der baulichen Verdichtung.
Bei einer GRZ von z.B. 0,2 dürfen 20% des Grundstücks mit Hauptgebäuden überbaut werden. Darüber hinaus gibt es hiervon eine bis zu 50% Überschreitungsmöglichkeit für Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen.
In der 4. Änderung sind unterschiedliche GRZ festgesetzt, um den unterschiedlichen städtebaulichen Strukturen im Plangebiet gerecht zu werden.