3.3. Überbaubare Grundstücksflächen und Bauweise
Wie auch schon im Ursprungsbebauungsplan orientiert sich auch im Rahmen der 4. Änderung die überbaubare Fläche vorwiegende an den Bestandsgebäuden und ermöglicht eine geringfügige bauliche Erweiterung. Durch die bestandorientierte Einzelbaufensterfestsetzung in den allgemeinen Wohngebieten sind die Grundstückeigentümer unabhängig in der Gestaltung ihres Grundstückes und sind nicht auf den Zusammenschluss von Teilgrundstücken angewiesen. Dabei gilt es die Untergliederung größerer Grundstücke vorzunehmen, um die mögliche bauliche Dichte analog des Umfeldes steuern zu können.
Im Rahmen dieses städtebaulichen Leitbildes sind die überbaubaren Flächen teilweise unterteilt.
Mit den festgesetzten Baufenstern werden das Nachverdichtungspotential dieses Bereichs und die Lagegunst ausreichend berücksichtigt, ohne die bestehende Bebauungsstruktur und das Ortsbild zu stark zu überformen.
Die festgesetzte offene Bauweise ist aus dem Ursprungsbebauungsplan übernommen und entspricht der vorhandenen städtebaulichen Struktur.