Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 90 "Kronskamp", 4. Änderung (städtebauliches Gesamtbild)

Begründung

3.3. Überbaubare Grundstücksflächen und Bauweise

Wie auch schon im Ursprungsbebauungsplan orientiert sich auch im Rahmen der 4. Änderung die überbaubare Fläche vorwiegende an den Bestandsgebäuden und ermöglicht eine geringfügige bauliche Erweiterung. Durch die bestandorientierte Einzelbaufensterfestsetzung in den allgemeinen Wohngebieten sind die Grundstückeigentümer unabhängig in der Gestaltung ihres Grundstückes und sind nicht auf den Zusammenschluss von Teilgrundstücken angewiesen. Dabei gilt es die Untergliederung größerer Grundstücke vorzunehmen, um die mögliche bauliche Dichte analog des Umfeldes steuern zu können.

Im Rahmen dieses städtebaulichen Leitbildes sind die überbaubaren Flächen teilweise unterteilt.

Mit den festgesetzten Baufenstern werden das Nachverdichtungspotential dieses Bereichs und die Lagegunst ausreichend berücksichtigt, ohne die bestehende Bebauungsstruktur und das Ortsbild zu stark zu überformen.

Die festgesetzte offene Bauweise ist aus dem Ursprungsbebauungsplan übernommen und entspricht der vorhandenen städtebaulichen Struktur.

3.4. Wohneinheiten

Die städtebauliche Struktur in den allgemeinen Wohngebieten ist vorwiegend durch Ein- und Zweifamilienhäuser geprägt. Vereinzelt finden sich noch kleine Mehrfamilienhäuser. Damit sich zukünftige Neubauten in diese Struktur einfügen, wird eine maximale Zahl der Wohneinheiten festgesetzt.

Grundlage der Festsetzungen sind die im Rahmen der Eigentümerbefragung geäußerten Werte.

4. Grünordnerische Maßnahmen

Im Plangebiet befinden sich zahlreiche Großbäume, die das Ortsbild teilweise prägen und zu einer Durchgrünung des Plangebietes führen. Diese Bäume sind zum Großteil durch die Baumschutzsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg geschützt. Trotz einer gewünschten Nachverdichtung sollen die prägenden Bäume langfristig erhalten werden. Sie werden in der 4. Änderung zum Erhalt festgesetzt.