Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.2.7 Auswirkungen auf Tiere

AuswirkungenMit dem Vorhaben werden großflächig bereits beräumte Flächen mit nur geringen Qualitäten als faunistischer Lebensraum baulich neu überplant. In diesen Bereichen sind kaum Beeinträchtigungen der Tierwelt zu erwarten. Für Röhrichtbrüter, wie den Teichrohsänger, können maßgebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden, da der Großteil der Schilfbestände erhalten bleibt und nur im Bereich der Steghäuser geringfügig Lebensraum entfällt. Lebensraumverluste entstehen vor allem durch die Beseitigung von Teilen der Waldflächen und weiteren Gehölzflächen und Bäumen und damit insbesondere für gehölzbrütende Vogelarten. Hinsichtlich der artenschutzrechtlich streng geschützten Fledermäuse gehen damit zudem potenzielle Tagesverstecke verloren. Ein Verlust von höherwertigen artenschutzrechtlich relevanten Wochenstubenquartieren oder Winterquartieren in Bäumen kann nicht ausgeschlossen werden, da ein Höhlenbäum mit potenziellen Quartiereigenschaften im Zuge der Bauvorhaben beseitigt wird und für einen weiteren Höhlenbaum, der in direkter Nähe einer geplanten Straße bzw. in der geplanten Regensickermulde steht, ebenfalls von einem Verlust auszugehen ist. Zudem werden mit der Überplanung einiger artenreicher Grasfluren und Pionierflur-Ruderalflur-Komplexe blütenreicher Insektenlebensraum und Lebensraum vieler weiterer Tierarten beseitigt. Mit der Herstellung von naturnahen Grünflächen, u.a. am Waldrand, werden im Plangebiet vergleichbare Lebensräume neu angelegt. Von dem allgemeinen Lebensraumverlust können auch weitere weit verbreitete besonders geschützte Arten, wie diverse Mausarten, Igel und Insektenarten betroffen sein. Nach Umsetzung des geplanten Vorhabens und Herstellung neuer Grünräume können sich in den neu entstehenden öffentlichen Grünflächen, die z.T. als naturnahe Anlage gestaltet werden, und weiteren begrünten Außenanlagen neue siedlungstolerante Tierarten ansiedeln. In Bezug auf die weitere Umgebung des Plangebiets könnten während der Bauphase oder betriebsbedingt durch Emissionen (Lärm, Bewegung) sowie anlagebedingt durch hohe Baukörper potenziell Beeinträchtigungen durch Scheuchwirkung auf scheuchempfindliche Vogelarten auftreten. Hiervon wären insbesondere potenziell vorhandene Rastvögel der Schlei betroffen. Eine maßgebliche Scheuchwirkung durch neue hohe Baukörper wird nicht prognostiziert, da der betroffene Raum bereits durch städtische Siedlungsstrukturen vorbelastet ist. Der Schwerpunkt des Rast- und Brutgeschehens z.B. des Gänsesägers wird vor allem in den östlichen Teilen der Kleinen Breite liegen. Diese Uferpartien liegen allerdings in so einem großen Abstand zum Plangebiet, dass bau- und betriebsbedingte Wirkungen (vor allem Licht und Lärm) als irrelevant zu betrachten sind. Zusammenfassend betrachtet sind von dem geplanten Vorhaben lediglich Tiervorkommen allgemeiner Bedeutung bzw. geringer Individuenzahl betroffen. Erhebliche Beeinträchtigungen des Umweltbelangs Fauna sind nicht zu erwarten.
Erhebliche Auswirkungen-

2.2.2.8 Berücksichtigung der Wirkungsgefüge zwischen den Belangen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima

Gemäß § 1 Ab. 6 Nr. 7 Buchstabe a) sind die Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge zwischen den Belangen "Tiere", "Pflanzen", "Fläche", "Boden", "Wasser", "Luft" und "Klima" zu bewerten. Die Zusammenhänge sind vielfältig und vielfach auch nicht einschätzbar oder bislang unbekannt. Eine vollständige Darstellung des Wirkungsgefüges in allen Einzelheiten ist aus diesen Gründen nicht möglich.

In der folgenden Beziehungsmatrix sind zur Veranschaulichung die Intensitäten der Wechselwirkungen zwischen den typischen Aspekten der Umwelt dargestellt. Als Grundlage für das Kapitel 2.2.4 "Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen einzelnen Belangen des Umweltschutzes" sind auch die Belange "Biologische Vielfalt", "Mensch" und "Kulturgüter" in die Matrix mit einbezogen.

Aufgrund der Wirkungsgefüge können Auswirkungen auf einen Umweltbelang (z.B. Boden) Auswirkungen auf einen anderen Umweltbelang (z.B. Wasser) nach sich ziehen. Die bekannten Wirkungsgefüge wurden bei der Zusammenstellung der vorangegangenen Kapitel 2.2.12.1 bis 2.2.2.7 grundlegend bereits berücksichtigt. In Kapitel 2.2.4 "Auswirkungen der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes" werden einzelne mögliche Auswirkungen auf Wechselwirkungen sowie deren Folgen auf die Umwelt beispielhaft beschrieben.

Tab 1: Wechselwirkungen zwischen den Aspekten der Umwelt

UmweltaspekteMensch
ABBodenWasserKlima/LuftTiere + PflanzenBiologische VielfaltLandschaftFlächeKulturgüterWohnen Erholung
Boden
Wasser
Klima / Luft
Tiere + Pflanzen
Landschaft
Biologische Vielfalt
Fläche
Kulturgüter
Wohnen
Erholung

A beeinflusst B: ■ stark ● mittel • wenig ― gar nicht

2.2.2.9 Auswirkungen auf Biologische Vielfalt

AuswirkungenDas geplante Vorhaben ragt in den Randbereich von Natura 2000-Gebieten hinein. Die schützenswerten Bestandteile des FFH-Gebiets DE 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerte Flachgründe“ sowie des Europäischen Vogelschutzgebiets DE 1423-491„Schlei“ könnten durch Überbauung und nutzungsspezifische Emissionen (Licht, Lärm, Bewegungsreize), beeinträchtigt werden. Zwei vorhabenbezogene Prüfungen zu den Natura 2000-Gebieten haben dieses bewertet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass das geplante Vorhaben gegenüber den Natura 2000-Gebieten verträglich ist. (siehe Kap. 2.2.3 "Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete"). Im Bereich der Küste und im Norden des Plangebiets werden gesetzlich geschützte Biotope (Brackwasserröhrichte, Makrophytenbestände der Schlei, Artenreiche Steilhänge) überplant. Da nur ein geringfügiger Anteil der sich entlang der Schleiküste erstreckenden Röhrichte und Makrophytenbestände verloren geht und die artenreichen Steilhänge mit weit verbreiteten Pflanzengemeinschaften bewachsen sind, sind die Auswirkungen in Bezug auf die biologische Vielfalt nicht erheblich. Die Schlei ist eine landesweite Achse des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems. Der naturnahe Küstensaum wird auf einer Länge von ca. 50 m mit Bauflächen für zwei über die Schlei kragende Gebäude überplant. Aufgrund der Lage in einem durch Siedlung vorbelasteten Raum und die verhältnismäßig geringe Flächeninanspruchnahme innerhalb des Großraums Schlei sind die Auswirkungen auf großräumliche Vernetzungen nicht erheblich. Das geplante Vorhaben führt zu einem Verlust von Lebensräumen besonders geschützter Tierarten und kann im Rahmen des Baubetriebs zur Tötung von Individuen führen. Erhebliche Beeinträchtigungen sind allerdings aufgrund der Betroffenheit von lediglich weit verbreiteten Arten bzw. geringen Individuenzahlen, der Zuordnung von Ökokontoflächen mit Lebensraumqualitäten entsprechend der verlorengegangenen faunistischen Habitate sowie durch die Einhaltung von Bauverbotszeiten im Rahmen der Vorhabenumsetzung vermeidbar. Zusammenfassend betrachtet sind keine maßgeblichen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu erwarten, da die genannten Auswirkungen nur lokale Bedeutung besitzen und nicht maßgeblich auf wertgebender Bestandteile von Schutzgebieten, großräumige Beziehungen oder empfindliche faunistische Populationen wirken. Erhebliche Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete werden nicht ausgelöst. Die Funktion des Schwerpunktbereichs des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems wird nicht gefährdet.
Erhebliche Auswirkungen-