Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Schleswig
Begründung
3.1.1 Allgemeine Wohngebiete
Die überwiegenden Teile der für eine bauliche Nutzung vorgesehenen Bereiche werden als Allgemeine Wohngebiete gem. § 4 BauNVO ausgewiesen. Innerhalb dieser Bereiche sind v.a. Geschosswohnungsbauten in unterschiedlicher Form für allgemeinen und sozialgebundenen Wohnraum vorgesehen. Die Baufelder 8 bis 16 sind für den Individualbau in Form von Reihen, Doppel- und Einzelhäusern bestimmt. Das Baufeld 18 nimmt mit seiner direkten Wasserlage eine Sonderstellung ein. Die sog. 'Steghäuser' sind für den hochpreisigen Eigentumswohnungsmarkt vorgesehen. Die geplanten Gebäude sollen max. 2 Vollgeschosse sowie ggf. ein aufgesetztes Staffelgeschoss aufweisen.
Zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Schleswig sollen mindestens 10 % der entstehenden Wohnungen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können. Hierzu wird eine entsprechende Klausel mit in den abzuschließenden Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Schleswig und den Vorhabenträgern aufgenommen. Diese Wohnungen sollen überwiegend in den Baufeldern 1 bis 4 und 7 entstehen.
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind nach aktuellem Planungsstand ca. 500 Wohnungen mit Größen zwischen 55 m² und 120 m² vorgesehen.
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sollen keine Ferienwohnungen errichtet werden. Im schleinahen Bereich strebt die Stadt Schleswig eine klare Trennung von Ferienwohnen auf der einen und Dauerwohnen auf der anderen Seite an. Ausgenommen hiervon ist die Baufläche 5 im nordöstlichen Rand des Plangebietes, in dem Ferienwohnungen zumindest ausnahmsweise zulässig sein sollen.
Innerhalb der Bauflächen 1 bis 5 und 7 ist in den Sockelgeschossen (Geschosse, deren Oberkante max. 1,40 m über die angrenzende Geländeoberkante hinausragt) lediglich die Unterbringung von Stellplätzen sowie von Abstell- und Nebenräumen zulässig. Hiermit soll einerseits sichergestellt werden, dass in diesen Geschossen keine Hauptnutzungen entstehen und andererseits neben der Funktion einer Tiefgarage auch andere Nebennutzungen zu ermöglichen.
3.1.2 Mischgebiete
Entlang der Planstraße G1 plant die Stadt Schleswig eine gemischte Nutzung aus allgemeinem und sozialgebundenem Wohnraum, der Unterbringung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben sowie sozialen bzw. gesundheitlichen Einrichtungen. Insofern wird für diesen Bereich (Baufläche 6) eine Ausweisung als Mischgebiet gem. § 6 BauNVO angestrebt. Zu beachten ist hierbei, dass sich die geplanten Nutzungen auch auf der Südwestseite der Planstraße G1 (im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 102) fortsetzen.
Zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Schleswig sollen mindestens 10 % der entstehenden Wohnungen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können. Hierzu wird eine entsprechende Klausel mit in den abzuschließenden Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Schleswig und den Vorhabenträgern aufgenommen.
Innerhalb der Mischgebiete ist in den Sockelgeschossen (Geschosse, deren Oberkante max. 1,40 m über die angrenzende Geländeoberkante hinausragt) lediglich die Unterbringung von Stellplätzen sowie von Abstell- und Nebenräumen zulässig. Hiermit soll einerseits sichergestellt werden, dass in diesen Geschossen keine Hauptnutzungen entstehen und andererseits neben der Funktion einer Tiefgarage auch andere Nebennutzungen zu ermöglichen.