Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1.3 Sonstige Sondergebiete

3.1.3.1 SO Hotel

Das sonstige Sondergebiet (gem. § 11 Abs. 2 BauNVO) mit der Zweckbestimmung 'Hotel' dient der Errichtung eines Hotels einschließlich der dazugehörenden Anlagen und Einrichtungen im Rahmen der Hotelnutzung. Geplant ist ein Hotel mit ca. 80 Betten, einem Wellness-Bereich und gehobener Gastronomie. Das Hotel soll das touristische Angebot im Rahmen der Gesamtentwicklung sinnvoll ergänzen.

3.1.3.2 SO Mühle

Das sonstige Sondergebiet (gem. § 11 Abs. 2 BauNVO) mit der Zweckbestimmung 'Mühle' dient der Errichtung einer historischen Windmühle nebst Betriebsleiterwohnhaus und Nebenanlagen. Die Mühle 'Nicola' ist Bestandteil einer Stiftung, die sich zur Aufgabe macht, das historische Kulturdenkmal als 'funktionierendes Museum' der Öffentlichkeit zu erhalten und zugänglich zu machen. Darüber hinaus zeigt sie das Müllerhandwerk, das in den vergangenen zwei Jahrhunderten vor allem im Norden sehr verbreitet war. Die Holländermühle ergänzt das ganzheitliche Angebot des Stadtteils 'Auf der Freiheit'. Als kulturelle Einrichtung erinnert sie an die Geschichte der Windmühlen in Schleswig Holstein.