1.3.2 Fachplanungen
Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Folgende planerischen Vorgaben sind aus den bestehenden Fachplänen bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen:
Der Planbereich der Gemeinde Damp wird in der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2021 als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung dargestellt. In den Entwicklungsräumen für Tourismus und Erholung soll eine gezielte regionale Weiterentwicklung der Möglichkeiten für Tourismus und Erholung angestrebt werden.
Der Regionalplan für den Planungsraum III (2000) weist der Gemeinde Damp eine ergänzende, überörtliche Versorgungsfunktion in ländlichen Räumen zu. Zudem befinden sich große Teile der Gemeinde Damp im einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz. In der Teilaufstellung des Regionalplanes für den neuen Planungsraum II (2020) - Windenergie an Land - sind ca. 1,4 km nordwestlich sowie ca. 2,0 km südlich Vorranggebiete für die Windkraft dargestellt.
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Damp stellt das Plangebiet im Südwesten als Fläche für Gemeinbedarf (hier: Feuerwehr) dar. Die Ausgleichsfläche im Nordosten ist als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt. In der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 wird das Plangebiet im Wesentlichen als Fläche für den Gemeinbedarf ‚Feuerwehr‘ festgesetzt. Ein Teil der Fläche wird als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Der nordöstliche Geltungsbereich ist als Verkehrsfläche vorgesehen. Diese geplanten Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.
Die damit notwendige 18. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.
Die Teilfläche des Flurstückes 38/9 im Nordosten des Geltungsbereiches ist Bestandteil der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV (Teilbereich 2) der Gemeinde Damp und dort als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung für Boden, Natur und Landschaft (Ausgleichsfläche) festgesetzt. Diese Festsetzungen werden durch die neuen Festsetzungen dieses Bebauungsplanes Nr. 19 ersetzt. Die Ausgleichsfläche wird an anderer Stelle in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde ersetzt.
Im Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II (2020) sind in den Karten 1, 2 und 3 für das Plangebiet keine Darstellungen vorhanden.
Der Landschaftsplan der Gemeinde Damp (2000) stellt für den Planbereich die Gebäude im südwestlichen Planbereich dar. Im Entwicklungsteil sind keine weiteren Darstellungen enthalten.