Das Gebiet wird entsprechend des Bedarfes von der Schleswig-Holstein Netz AG mit Strom versorgt.
Die Wärmeversorgung im Plangebiet erfolgt über eine Fernwärmeleitung.
Die Versorgung mit Trinkwasser wird durch den Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen sichergestellt.
Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt im Trennsystem in die Kläranlage der Gemeinde Damp.
Für die Niederschlagswasserbeseitigung innerhalb des Plangebietes wurde im März 2022 durch das Ingenieurbüro Haase + Reimer aus Busdorf ein Nachweis gem. A-RW1 erbracht. Die Bewertung des Wasserhaushaltes kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:
In dem vorgelegten Konzept für den Regenwasserabfluss wird mittels Flächenversickerung sowie Rückhaltung/Teilverdunstung die zusätzliche Einleitmenge für das gemeindlichen RW-Netz und den Graben des Wasser- und Bodenverbandes minimiert. Aufgrund des vorhandenen Baumbestandes im Planareal, trägt dieser auch einen Anteil zur Verdunstung der Niederschläge bei, der rechnerisch in der Wasserhaushaltbilanzierung keine Berücksichtigung findet.
Es verbleibt gemäß der Bewertungsmatrix zur Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz gem.
A-RW 1 eine extreme Schädigung des Wasserhaushaltes im Plangebiet. Nach Prüfung des RW-Konzeptes durch die Untere Wasserbehörde und ggfs. weiterer Abstimmungen erfolgt die Aufstellung eines entsprechenden detaillierten Bauentwurfs.
Die Müllabfuhr obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen. Auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird hingewiesen.
- Gemäß § 25 Abs. 7 der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises (AWS) haben Überlassungspflichtige ihre Restabfallbehälter, Biotonnen, PPK-Behälter und Abfallsäcke an die nächste durch die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle zu bringen. Dies gilt auch, wenn Straßen, Straßenteile, Straßenzüge und Wohnwege mit den im Einsatz befindlichen Sammelfahrzeugen bei Beachtung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UW) nicht befahrbar sind oder Grundstücke nur mit unverhältnismäßigem Aufwand angefahren werden können (auf die weiteren Bestimmungen in § 25 Abs. 6 und Abs. 8 bis 12 der AWS wird hingewiesen).
- Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft DGUV Vorschrift 43 untersagt grundsätzlich das Hineinfahren von Müllsammelfahrzeugen in Straßen ohne ausreichende Wendemöglichkeit.
- Die DGUV-Regel (114-601) gibt vor, dass das Rückwärtsfahren bei der Abfalleinsammlung grundsätzlich zu vermeiden ist.
- Verwiesen wird ebenfalls auf die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ RASt 06. Diese regeln im Detail, welche Abmaße Straßen und Wendeanlagen haben müssen, um ein Befahren dieser Straßen bzw. Straßenteile zu ermöglichen.
- Zusätzlich sind auch die Ausführungen der zuständigen Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) in der beigefügten Broschüre „DGUV Information 214-033 Mai 2012 (aktualisierte Fassung April 2016) zu beachten.
Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Damp durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen.