1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010
Gem. des Landesentwicklungsplanes (LEP 2010) ist die Stadt Kappeln als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums dargestellt. Sie wird somit als Schwerpunkt für den Wohnungsbau im ländlichen Raum eingestuft. Die Schwerpunkte haben eine besondere Verantwortung für die Deckung des regionalen Wohnungsbedarfs und sollen eine Entwicklung über den örtlichen Bedarf hinaus ermöglichen. Als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums ist die Stadt Kappeln nicht an den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen im ländlichen Raum (10% der Wohneinheiten vom 31.12.2017 bis 2030) gebunden.
Zudem befindet sich Kappeln in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung sowie innerhalb des Naturparkes 'Schlei'.
Im 2. Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (2020) entfällt gegenüber den o.g. Inhalten die Darstellung des Naturparks 'Schlei'. Zudem wird Kappeln nicht nur in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung sondern auch in einem Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung dargestellt.