Planungsdokumente: B-Plan Nr. 91 "Eckernförder Straße, gegenüber der Jugendherberge"; hier: erneute Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB und erneute öffentliche Auslegung

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010

Gem. des Landesentwicklungsplanes (LEP 2010) ist die Stadt Kappeln als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums dargestellt. Sie wird somit als Schwerpunkt für den Wohnungsbau im ländlichen Raum eingestuft. Die Schwerpunkte haben eine besondere Verantwortung für die Deckung des regionalen Wohnungsbedarfs und sollen eine Entwicklung über den örtlichen Bedarf hinaus ermöglichen. Als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums ist die Stadt Kappeln nicht an den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen im ländlichen Raum (10% der Wohneinheiten vom 31.12.2017 bis 2030) gebunden.

Zudem befindet sich Kappeln in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung sowie innerhalb des Naturparkes 'Schlei'.

Im 2. Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (2020) entfällt gegenüber den o.g. Inhalten die Darstellung des Naturparks 'Schlei'. Zudem wird Kappeln nicht nur in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung sondern auch in einem Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung dargestellt.

1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum V, 2002

Der Regionalplan für den Planungsraum V (2002) weist der Stadt Kappeln den Status eines Unterzentrums mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums zu. Somit ist die Gemeinde als regionaler Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung anzusehen. Zentrale Orte sollen dieser Zielsetzung durch eine vorausschauende Bodenvorratspolitik, durch eine der künftigen Entwicklung angepasste Ausweisung von Wohnungs-, Gemeinbedarfs- und gewerblichen Bauflächen sowie durch die Bereitstellung entsprechender Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen gerecht werden.

Das Plangebiet befindet sich gem. Regionalplan am Rand des baulich zusammenhängenden Siedlungsgebietes der Stadt Kappeln sowie am Rand eines Gebietes mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz. Zudem befindet sich die Stadt Kappeln in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung.

Im 4. Entwurf zur Teilaufstellung des Regionalplanes für den neuen Planungsraum I bzw. II (Sachthema Windenergie an Land) ist das nächstgelegene Vorranggebiet für die Windkraft ca. 5,4 km südlich in der Gemeinde Dörphof dargestellt.

1.4.3 Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan der Stadt Kappeln aus dem Jahr 2000 (neu bekannt gemacht im April 2018) sind die Flächen des Plangebietes überwiegend als Sondergebiet „Tourismus und Freizeit“ gem. § 10 BauNVO und der südöstliche Bereich als Sondergebiet Tankstelle / Wohnmobile / Gastronomie gem. § 11 BauNVO dargestellt. In der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 wird das Plangebiet überwiegend als Allgemeines Wohngebiet und untergeordnet als Sondergebiet, das der Erholung dient (gem. § 10 Abs. 5 BauNVO) festgesetzt. Diese Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.

Die damit notwendige 52. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt, mit Aufstellungsbeschluss vom 30.10.2019 der Stadtvertretung der Stadt Kappeln, im Parallelverfahren zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.