Planungsdokumente: 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.1 Ziele der 26. Änderung des Flächennutzungsplans

Das rund 10,56 ha große Plangebiet liegt östlich des Ortskerns der Stadt Schleswig am Nordufer der Schlei.

Die geplante Entwicklung ist Bestandteil eines im städtebaulichen Rahmenplan der Stadt Schleswig geplanten neuen Stadtteils auf dem ehemaligen Kasernengelände "Auf der Freiheit". Hierbei handelt es sich um ein insgesamt ca. 27 ha umfassendes Areal. In diesem Bereich werden derzeit die 24., 25. und 26. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Bebauungspläne Nr. 102, 103 und 105 aufgestellt.

Das Gebiet der 26. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den östlichen Teilbereich des ehemaligen, bis in das Jahr 2004 genutzten Bundeswehrgeländes, welches in den vergangenen Jahren von Gebäuden weitgehend beräumt wurde. Im Plangebiet ist ein Hallengebäude verblieben und zwei Grundstücke, die Mühle Nicola und das Kloster Freiheit, sind bereits neu entwickelt. Parallel wird für das Gebiet der Bebauungsplan Nr. 105 aufgestellt.

Im Plangebiet sollen auf 7,88 ha Wohnbauflächen und Flächen mit dem Wohnen verwandten Nutzungen planerisch vorbereitet bzw. entsprechend vorhandene Nutzungen gesichert werden. Insgesamt sollen ca. 500 Wohneinheiten und ein Hotel mit 80 Zimmern sowie 4 Gewerbeeinheiten für handwerkliche Betriebe realisiert werden. Ergänzend wurden auch die bereits baulich neu entwickelten Grundstücke der Mühle Nicola, welche als kulturelle Einrichtung dient, und des Klosters Freiheit, welches Wohnraum für ca. 17 Bewohner und Gäste sowie Werkstätten und Gemeinschaftsreinrichtungen bereitstellt, als Sonstige Sondergebiete mit in den Geltungsbereich aufgenommen.

Eine Baufläche an der Schlei nimmt mit seiner direkten Wasserlage eine Sonderstellung ein. Zwei Teilflächen ragen über die Wasserfläche der Schlei und sind für den Bau von zwei auf Pfählen aufgeständerte Steghäuser vorgesehen.

Durch das neue Quartier sollen sich durchgehende Grünflächen und Wegeverbindungen für Fußgänger und Radfahrer ziehen, die teils naturnah und teilweise als Erlebnisflächen landschaftsgärtnerisch gestaltet werden. Zudem verbleiben die hinteren Gartenbereiche der Grundstücke der Mühle und des Klosters als private Grünflächen.

Die dem ehemaligen Bundeswehrstandort dienende Erholungsfläche mit einem zentralen See, die sich zu einem dichten Gehölzbestand entwickelt hat, soll als Grünfläche reaktiviert werden. Insbesondere ist eine Wiederherstellung und Einbindung des aus der Kasernennutzung vorhandenen Wanderwegs nordöstlich des Sees geplant. Die Flächen südlich des Sees sowie der Küstensaum der Schlei sollen weitgehend der Natur vorbehalten bleiben.

1.3.2 Inhalte der 26. Änderung des Flächennutzungsplans

In der Planzeichnung sind folgende Darstellungen vorhanden:

  • Große Areale sind als Wohnbauflächen (W) ausgewiesen.
  • Im Westen ist gegenüber dem Veranstaltungszentrum "Heimat" eine Gemischte Baufläche (M) positioniert.
  • An drei Standorten sind Sonstige Sondergebiete (SO) mit den Zuordnungen 'Hotel', 'Mühle' und 'Seminarzentrum' dargestellt.
  • Die nicht überbaubare Wasserfläche der Schlei, ein von der Schlei in den Landbereich hineinragender geplanter Wassergraben sowie ein im zentralen Bereich gelegener See sind als Wasserfläche dargestellt.
  • Am nordöstlichen Gebietsrand befindet sich eine Fläche für Wald.
  • Im zentralen Vorhabenbereich ist ein Band aus Grünflächen – Parkanlage angeordnet. Eine weitere Fläche befindet sich südöstlich des Sonstigen Sondergebiets 'Seminarzentrum'.
  • Grünflächen – Naturnahe Anlage befinden sich am nordwestlichen Plangebietsrand entlang der alten Bahntrasse, im Norden im Anschluss an ein Waldstück sowie südöstlich des Sonstigen Sondergebiets 'Mühle'.
  • Bereiche um den See und Teile der Küste sind als "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" vorgesehen.

1.3.3 Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen im Bebauungsplan Nr. 105

Als nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen bezüglich umweltrelevanter Belange wurden folgende Inhalte in die Planzeichnung eingetragen:

  • FFH-Gebiet
  • EU-Vogelschutzgebiet
  • Hochwasserrisikogebiet gemäß § 73 Abs. 1 WHG
  • 150 m Schutzstreifen an Gewässern gemäß § 35 Abs. 2 LNatSchG
  • 30 m Waldabstandsstreifen gemäß § 24 LWaldG
  • Umgrenzung von Flächen, bei deren Bebauung besondere Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind.