Im geltenden Landschaftsplan der Stadt Schleswig werden für den Bereich des Vorhabengebiets keine planerischen Aussagen getroffen. Die Karte "Entwicklung" stellt lediglich die Bestandssituation mit dem derzeit vorhandenen Sondergebiet und den integrierten Grünbeständen (Grünflächen, ein Binnengewässer, mehrere z.T. waldartige Feld- und Saumgehölze) sowie ein Regenrückhaltebecken dar.
In der 26. Änderung des Flächennutzungsplans werden ebenfalls Bauflächen, Grünflächen, ein Binnengewässer sowie kleinflächig ein Waldbestand festgesetzt. Gegenüber den Darstellungen des geltenden Landschaftsplans sind die Nutzungsarten der Bauflächen sowie die Verteilung der Bau- und Grünflächen geändert. Eine Ausstattung der Grünflächen mit Gehölzen wird erst auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung festgelegt und in diesem Rahmen bewertet.
Der im Landschaftsplan auf 50 m Breite dargestellte Erholungsstreifen wurde in der 26. Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend der heutigen Gesetzeslage angepasst auf den aktuell für Küstenbereiche geltenden 150 m Schutzstreifen an Gewässern gemäß § 61 BNatSchG i.V.m. § 34 LNatSchG.
Die Forderung des Landschaftsplans, vorhandene Altlasten zu sanieren, wurde bereits großflächig umgesetzt.