Planungsdokumente: 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rieseby für das Gebiet südlich der Straße 'Heidegarten' und westlich der Straßen 'Hofkamp' und 'Sönderbyer Weg'

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.4 Schutzgut Boden

Die heute anzutreffende Landschaftsform hat ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit). Der Untergrund besteht vor allem aus glazifluviatilen Schmelzwassersanden, die sich nach dem Abschmelzen der Gletscher in weiten Teilen Schwansens abgelagert haben. Westlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich das Geotop Os von Rieseby (Os 003), eine wallartige Geländeerhebung aus Sand und Kies, die sich aus Schmelzwassersedimenten der letzten Eiszeit entwickelt haben.

Das Plangebiet weist als Bodentyp entsprechend der Bodenübersichtskarte (Maßstab 1 : 250.000) eine Braunerde aus weichselzeitlichem Sand auf. Der Bodentyp ist in der Landschaft Schwansen weit verbreitet und nicht als seltener Boden einzuordnen. Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der vorliegenden sandigen Böden hoch und es ist eine hohe Grundwasserneubildung gegeben.

Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

Das Gelände ist stark bewegt. Es steigt von ca. 22 m über NHN im Westen auf ca. 29 m über NHN. Zum Sönderbyer Weg hin fällt die Geländehöhe wieder auf ca. 26 m über NHN ab.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird die ackerbauliche Nutzung im Plangebiet fortgeführt. Bodenversiegelungen würden nicht erfolgen. Die Sukzessionsfläche würde ebenfalls nicht überplant und an anderer Stelle ausgeglichen werden.

Auswirkung der Planung

Durch Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirkt sich die Bebauung auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Besonders unter versiegelten Flächen werden die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt zu folgenden Beeinträchtigungen:

  • Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,
  • Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,
  • Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,
  • Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.

Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen. Im Zuge der Maßnahme sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens) des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.

Versiegelung

Im Zuge der Planung werden Versiegelungen im Bereich einer bislang unversiegelten Ackerfläche sowie einer bislang als Ausgleichsfläche dienenden Ruderalflur vorgenommen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes sieht die nachfolgend genannten Flächennutzungen und deren aus dem Plan ermittelten Flächengrößen vor:

Wohnbauflächenca. 4,68 ha
Grünflächen ‚Parkanlage‘ca. 0,92 ha
Regensickerbeckenca. 0,29 ha

Im Plangebiet ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen vorgesehen. Im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 26 werden für die einzelnen Baufelder entsprechend der vorgesehenen Bebauung und der Flächenzuschnitte unterschiedliche Grundflächenzahlen festgesetzt:

Im parallel aufgestellten B-Plan Nr. 26 werden voraussichtlich zwei Baufelder mit einer erhöhten GRZ von 0,4 (= 40 %) festgesetzt, um ausreichend Raum für kleinteiliges Wohnen zu schaffen. Diese überbaubare Grundfläche darf z.B. für Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO um bis zu 50 % gem. § 19 Abs. 4 BauNVO überschritten werden. Dadurch ergibt sich für diese Flächen eine maximale Versiegelung von 60 % der Fläche.

Ein Großteil der Flächen wird als Allgemeines Wohngebiet mit einer ortstypischen GRZ von 0,3 (= 30 %) festgesetzt werden. Bei einer zulässigen Überschreitung um 50 % können maximal 45 % der Fläche versiegelt werden.

In zwei Bereichen des Plangebietes wird eine GRZ von 0,35 (= 35 %) festgesetzt. Dies ist u.a. durch Einschränkungen durch den Waldabstand sowie die Schaffung von Hausgruppen begründet. Für Nebenanlagen und Zufahrten ist eine Überschreitung von 50 % zulässig, sodass maximal 52,5 % der Fläche versiegelt werden dürfen.

Innerhalb des Plangebietes wird ein neues Regensickerbecken geschaffen, für das keine Versiegelungen angenommen werden.

Insgesamt werden durch die Bauleitplanung ca. 2,27 ha Neuversiegelung zulässig:

GesamtflächeVersiegelung
Wohnbaufläche GRZ 0,30 (45 %)ca. 3,30 haca. 1,49 ha
Wohnbaufläche GRZ 0,35 (52,5 %)ca. 0,68 haca. 0,36 ha
Wohnbaufläche GRZ 0,40 (60 %)ca. 0,70 haca. 0,42 ha
Gesamtversiegelung =ca. 2,27 ha

Eine überschlägige Ausgleichsbilanzierung erfolgt in Kapitel 3.2.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartende Versiegelung mit einer hohen Erheblichkeit einzustufen. Die Fläche wird bislang als Acker genutzt bzw. dient als Ausgleichsfläche. Seltene Bodenarten liegen nicht vor. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Oberflächengewässer sind mit dem Vorflutgraben (Graben IIc) im südwestlichen Plangebiet vorhanden. In den Graben wird u.a. das im nördlich gelegenen Wohngebiet ‚Heidegarten‘ anfallende Niederschlagswasser eingeleitet. Weitere Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Die Durchlässigkeit der sandigen Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet gemäß den Informationen der Bodenübersichtskarte als hoch einzustufen. Konkrete Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet jedoch nicht bekannt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würden die Flächen weiterhin landwirtschaftlich als Acker genutzt. Anfallendes Niederschlagswasser würde auf den sandigen Böden versickern und für eine hohe Grundwasserneubildungsrate sorgen. Voraussichtlich würden Dünge- und Pflanzenschutzmittel im Rahmen der konventionellen landwirtschaftlichen Nutzung verwendet, die die Qualität des Grundwassers beeinflussen. Die Ausgleichsfläche bliebe mit ihren Vegetationsstrukturen bestehen, die sich positiv auf die Verdunstung auswirken. Insgesamt würden sich keine Änderungen des Wasserhaushalts ergeben.

Auswirkung der Planung

Durch die geplante bauliche Nutzung der bisherigen Ackerfläche kommt es zu einer deutlichen Erhöhung des Oberflächenabflusses, da große Teile der Flächen versiegelt werden. Im Rahmen des Planverfahrens wurde ein Konzept zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser entsprechend des Erlasses A-RW1 durch die Ingenieurgesellschaft Possel und Partner aus Kiel ausgearbeitet. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden im Rahmen des parallel aufgestellten B-Planes Nr. 26 berücksichtigt. Der überwiegende Teil des anfallenden Niederschlagswassers soll auf den sandigen Böden versickert werden. Im westlichen Plangebiet wird ein Regensickerbecken vorgesehen, in dem das Niederschlagswasser, welches auf den neuen Verkehrsflächen anfällt, versickert werden soll.

Zur Minderung der Oberflächenversiegelung und des damit verbundenen Oberflächenabflusses sind Stellplätze und Zufahrten mit wasserdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die neu entstehenden, flächigen Grünstrukturen im Plangebiet werden sich positiv auf die Verdunstungsrate auswirken.

Gegenüber der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung können sich durch die Planung auch positive Effekte auf die Qualität des Grundwassers ergeben, wenn die flächige Zufuhr von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln eingestellt wird.

Der Vorflutgraben des Wasser- und Bodenverbandes Koseler Au im südwestlichen Plangebiet wird erhalten und mit den entsprechenden Abständen (Unterhaltungsstreifen) berücksichtigt. Weitere Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen.

Die Auswirkungen auf das Grundwasser können aufgrund der vorgesehenen Versiegelung grundsätzlich mit einer hohen Erheblichkeit eingestuft werden. Eine Minderung erfolgt durch die Versickerung des Niederschlagswassers auf den Privatgrundstücken bzw. über ein Regensickerbecken. Der im Plangebiet gelegene Vorflutgraben wird nicht beeinträchtigt.

2.1.6 Schutzgut Klima/ Luft

Derzeitiger Zustand

Das Klima in Schleswig-Holstein wird von den in Nordeuropa vorherrschenden Großwetterlagen wie Westwindströmungen, subtropischen Hochdruckgebieten (Azoren) und polaren Tiefdruckgebieten bestimmt. Aber auch die geographische Lage zwischen Nord- und Ostsee prägt das milde, gemäßigte und feuchte Klima mit milden Wintern und kühlen Sommern.

Ausgeglichene Temperaturen im Jahresgang mit geringen jahreszeitlichen Schwankungen in den mittleren Monatstemperaturen, Wolken- und Niederschlagsreichtum mit einer hohen Zahl von Regentagen sowie durch Hochnebel und Wolken bedingte, kurze Sonnenscheindauer sind Merkmale dieses ozeanisch geprägten Klimas.

Die durchschnittliche Jahrestemperatur liegt in der Region mit ca. 9,2 °C im Bereich der durchschnittlichen Temperatur in Schleswig-Holstein. Die mittlere Höhe des Jahresniederschlages beträgt ca. 790 mm und liegt etwas unter dem landesweiten Durchschnitt (Bezugszeitraum 1991-2020; DWD o.J.).

Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Rendsburg-Eckernförde aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würde das Plangebiet weiter als Acker landwirtschaftlich genutzt werden. Die Ausgleichsfläche bliebe an ihrem Standort erhalten. Vorhandene Gehölzstrukturen würden nicht beeinträchtigt. Eine Veränderung des Kleinklimas und der Luftqualität würde nicht eintreten.

Auswirkungen der Planung

Die Bauleitplanung ermöglicht eine Erhöhung der Flächenversiegelung auf einer bisher als Acker genutzten Fläche bzw. auf einer Ruderalflur. Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten Flächen. Vor diesem Hintergrund wird der Verlust von Vegetationsflächen und der Erhöhung der baulichen Ausnutzung mit einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches zu rechnen sein. Die Festsetzung von maximalen Versiegelungsanteilen und Begrünungsmaßnahmen in der verbindlichen Bauleitplanung kann diesem Effekt entgegenwirken.

Im Plangebiet kann nur ein kleiner Teil der vorhandenen Vegetationsflächen erhalten werden, welche positive Auswirkungen auf Auswirkungen auf das Kleinklima haben. Gegenüber der bisherigen ackerbaulichen Nutzung wird jedoch durch das neu entstehende Siedlungsgrün eine dauerhafte Begrünung innerhalb des Plangebietes entwickelt, die ebenfalls mit positiven Auswirkungen auf das Kleinklima einhergehen kann. Nicht überbaute Grundstücksflächen - mit Ausnahme von Stellplätzen, Wegen und Zufahrten - sind gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Landesbauordnung als Grünflächen anzulegen. Sogenannte Schottergärten sind damit nicht zulässig. Dies wirkt sich u.a. auch positiv auf die Luftqualität und das Kleinklima aus. Zusätzlich sind öffentliche Grünflächen festgesetzt.

Im Zusammenhang mit der neu entstehenden Bebauung werden sich bei einer Umsetzung erwartungsgemäß der Ziel- und Quellverkehr sowie die Emissionen durch Heizungsanlagen im Plangebiet erhöhen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der Größe der Maßnahme jedoch nicht zu rechnen. Weiterhin soll die Wärmeversorgung im Plangebiet über Erneuerbare Energien (Kalte Nahwärme) gewährleistet werden. Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung besteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Bauphase.

Eine Vorbelastung des Lokalklimas besteht hinsichtlich der angrenzenden Bebauung. Diese Vorbelastung relativiert sich allerdings durch die in Schleswig-Holstein regelmäßigen Windbewegungen und dem damit verbundenen Luftaustausch.

Aufgrund der geringen Vorbelastung und der regelmäßigen Windbewegungen sind die Auswirkungen der Planung mit einer geringen Erheblichkeit für das Schutzgut Klima/Luft zu bewerten. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.