Planungsdokumente: 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rieseby für das Gebiet südlich der Straße 'Heidegarten' und westlich der Straßen 'Hofkamp' und 'Sönderbyer Weg'

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3 Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen werden entsprechend des Bedarfes ausgebaut:

Das Gebiet wird von der Schleswig-Holstein Netz AG mit Strom versorgt.

Die Versorgung mit kalter Nahwärme erfolgt durch die Stadtwerke SH über eine Fläche für die Erdwärmegewinnung im Westen des Planbereiches, die das Gebiet versorgt. Außerdem wird das Gebiet an das bestehende Kalte-Nahwärme-Netz im nördlich angrenzenden Baugebiet 'Heidegarten' angeschlossen, sodass das gesamte Plangebiet zukünftig an diese Versorgung angeschlossen sein wird. Mit den Grundstückskäufern soll später eine vertragliche Vereinbarung über einen Anschluss- und Nutzungszwang geschlossen werden.

Die Wasserversorgung wird über den Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen sichergestellt.

Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über Druckleitungen in die gemeindliche Kläranlage.

Das anfallende Niederschlagswasser des öffentlichen Straßenraumes wird über Versickerungs- und Verdunstungsmulden innerhalb der öffentlichen Grünflächen versickert bzw. in zwei Regenrückhaltebecken geleitet, die im äußersten Südosten sowie im Westen des Plangebietes vorgesehen sind. Vor dort erfolgt die dosierte Ableitung an die im Süden bzw. Osten gelegenen Vorfluter. Im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 26 wird ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept gem. des Berechnungsprogrammes A-RW 1 des LfU-SH durch ein Fachbüro erstellt und mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde abgestimmt.

Die Müllabfuhr obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen. Auf die Satzung der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH wird verwiesen.

Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Rieseby durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten.

3.4 Immissionsschutz

Das nächstgelegene Vorranggebiet für Windkraftanlagen PR2_RDE_301 befindet sich in einem Abstand von mind. 1,5 km südlich des Plangebietes. Hier ist aktuell die Errichtung von sieben Windkraftanlagen geplant, die ggf. auch auf das Plangebiet einwirken können.

Im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Nachbargemeinde Gammelby wurde die Planung zu den Windkraftanlagen in o.g. Vorranggebiet vorgestellt.

In diesem Zusammenhang wurden Abbildungen gezeigt, die die Auswirkungen der Anlagen in Bezug auf den Schallschutz sowie den Schattenwurf darstellen. Hieraus wird deutlich, dass das Plangebiet 15. Änderung des Flächennutzungsplanes etwa auf Höhe der 35 dB(A)-Linie verläuft und deutlich von der 40 dB(A)-Linie entfernt liegt; demnach werden die Grenzwerte für Wohngebiete eingehalten. Auch durch den Schattenwurf sind keine Auswirkungen auf das Plangebiet zu erwarten.

Darstellung ISO Linien Schallausbreitung und ISO Schattenwurflinien Gesamtbelastung (Quelle: Lorica Energiesysteme GmbH & Ca. KG: „Kurzbeschreibung Lorica Windpark Gammelby“, 31. Mai 2022)

Die Gemeinde Rieseby geht demnach davon aus, dass durch die geplanten WKA keine Einwirkungen auf das Plangebiet zu erwarten sind und dass auch durch die Überplanung der Fläche der 15. F-Plan-Änderung keine Auswirkungen auf die geplanten Windkraftanlagen erwartet werden.

3.5 Umweltbericht

Zur 15. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Rieseby wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (s. Teil 2 der Begründung) beschrieben und bewertet. Zusammenfassend werden die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Im Planbereich ist die Ausweisung von neuen Wohngrundstücken vorgesehen. Angrenzend befinden sich bereits wohnbaulich sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen. Immissionsquellen sind im Nahbereich nicht bekannt. Beeinträchtigungen des Schutzgutes werden durch die Planung ausgeschlossen. Durch die ca. 1,5 km südlich geplanten Windkraftanlagen sind keine erheblichen Auswirkungen bezüglich Lärm und Schattenwurf zu erwarten.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Im Zuge der Planung sind Eingriffe in das Knicknetz nicht zu vermeiden. Die Knickrodungen und -entwidmungen werden entsprechend den „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ außerhalb des Plangebietes ausgeglichen. Eine Ausgleichsfläche wird im Zuge der Planung umgewidmet und an anderer Stelle zuzüglich Entwicklungszuschlag ersetzt. Die Knickgehölze und die Strukturen im Bereich der ruderal geprägten Ausgleichsfläche bieten potentielle Lebensräume für heimische Brutvögel. Weiterhin können Tagverstecke von Fledermäusen nicht endgültig ausgeschlossen werden, weswegen die Gehölzrodungen in der Zeit vom 01. Dezember bis Ende Februar durchzuführen sind, um das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG zu vermeiden.

Schutzgut Fläche: Der Planbereich ist bislang überwiegend landwirtschaftlich genutzt und wird durch die geplante Bebauung der Nutzung entzogen. Zudem wird eine bisherige Ausgleichsfläche beansprucht. Der Flächenverbrauch ist im öffentlichen Interesse an geeignetem Wohnraum begründet und an dieser Stelle nicht zu vermeiden.

Schutzgut Boden: Im Plangebiet ist im Wesentlichen die Ausweisung neuer Wohnbauflächen vorgesehen. Die GRZ wird im parallel aufgestellten B-Plan zwischen 0,3 und 0,4 festgesetzt, wobei eine Überschreitung um 50 % für Nebenanlagen, Stellplätze und deren Zufahrten zulässig ist. Entsprechend der überschlägigen Bilanzierung in der vorbereitenden Bauleitplanung sind für die Neuversiegelungen Ausgleichsflächen von insgesamt ca. 1,14 ha Größe zur Verfügung zu stellen. Der Ausgleich erfolgt außerhalb des Plangebietes.

Schutzgut Wasser: Das anfallende Niederschlagswasser soll weitestgehend im Plangebiet versickert werden. Dafür wird im südwestlichen Plangebiet u.a. ein neues Regensickerbecken vorgesehen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird einer Berechnung nach A-RW 1 berücksichtigt. Erhebliche Auswirkungen auf das Grundwasser sind nicht zu erwarten. Oberflächengewässer sind abgesehen von einem nicht beeinträchtigten Vorflutgraben nicht vorhanden.

Schutzgut Klima/Luft: Durch die Ausweisung weiterer Bauflächen am südwestlichen Rand der Ortschaft Rieseby sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.

Schutzgut Landschaft: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden zum Teil durch die baugestalterischen Festsetzungen und die angepassten Höhenfestsetzungen im parallel aufgestellten B-Plan gemindert. Eine zusätzliche Minderung erfolgt durch die Arrondierung an der nördlichen Bebauung. Mittel- langfristig sind südlich angrenzend weitere Bauabschnitte geplant, die das Plangebiet künftig abrunden werden. Innerhalb des Plangebietes sind die großzügige Ausweisung von öffentlichen Grünflächen sowie Baumpflanzungen auf den Privatgrundstücken vorgesehen, welche der Durchgrünung des Gesamtgebietes dienen.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Das Plangebiet liegt in einem archäologischen Interessengebiet und im Umfeld bekannter Objekte der archäologischen Landesaufnahme. Vor diesem Hintergrund sind mögliche Eingriffe in potentielle Denkmäler nicht auszuschließen, weswegen vor Umsetzung der Planinhalte archäologische Untersuchungen durchgeführt werden.

Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter erfolgen nicht.

Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der Entfernung und der durch die Planung zu erwartenden Wirkfaktoren auszuschließen.

Gesamtbeurteilung:

Mit der Umsetzung der Inhalte der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby sind Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind aufgrund der Lage der Eingriffsfläche am Rand des intensiv baulich genutzten Bereiches und der bisherigen Nutzung ausgleichbar und damit nicht als erheblich zu bezeichnen.

Nach Durchführung aller im Bebauungsplan festgesetzter Maßnahmen ist von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen.