Planungsdokumente: 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rieseby für das Gebiet südlich der Straße 'Heidegarten' und westlich der Straßen 'Hofkamp' und 'Sönderbyer Weg'

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Derzeitiger Zustand

Das großräumige Landschaftsbild Riesebys ist durch die Lage in der Jungmoränenlandschaft und das bewegte Relief mit Hügeln und Senken geprägt. Insgesamt dominieren größere Ackerflächen, die durch das landschaftstypische Knicknetz strukturiert sind. Kleinere Waldflächen und eingestreute Stillgewässer schaffen ein abwechslungsreiches Landschaftsbild.

Die bauliche Entwicklung der Gemeinde konzentriert sich im Wesentlichen auf die Ortschaft Rieseby. Überwiegend wohnbaulich genutzte Gebäude unterschiedlicher Bauepochen prägen das Ortsbild. In der jüngeren Vergangenheit hat sich die wohnbauliche Entwicklung vor allem am westlichen Rand der Ortschaft vollzogen. Eine Vorbelastung besteht durch die Eisenbahnlinie zwischen Eckernförde und Flensburg, die die östliche Ortschaft quert.

Das kleinräumige Landschaftsbild des Planbereiches ist durch die bisherige landwirtschaftliche Nutzung, das bewegte Relief sowie den kleinen Wald geprägt. Nördlich grenzen bereits wohnbaulich genutzte Grundstücke an das Plangebiet an. Das Plangebiet ist bislang kaum eingegrünt. Öffentliche Wege, von denen aus das Plangebiet einsehbar ist, sind nur mit dem Sönderbyer Weg zu nennen. Aufgrund des bewegten Geländes ist von hier vor allem der östliche Planbereich einsehbar. Der westliche Planbereich liegt dagegen jenseits einer Hügelkuppe.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Umnutzung der Planung würde der Acker weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Die Ausgleichsfläche angrenzend an die Bebauung würde sich weiterhin ruderal und voraussichtlich langfristig zu Wald entwickeln. Die Knicks würden erhalten und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gepflegt. Das Ortsbild bliebe unverändert.

Auswirkungen der Planung

Die geplante Baumaßnahme wird eine Veränderung des Landschaftsbildes südwestlich der Ortschaft Rieseby verursachen und den Rand des dicht besiedelten Ortsteils weiter in die offene Landschaft verschieben. Zur Einschätzung der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes sind neben dem Eigenwert bzw. der Schutzwürdigkeit auch die visuelle Verletzlichkeit und der Eigenartsverlust der Landschaft durch Eingriffe, die mit einer geplanten Bebauung verbunden sein könnten, zu berücksichtigen.

Innerhalb des Plangebietes sind je nach Baufeld zwei- bzw. dreigeschossige Gebäude zulässig. Die maximal zulässige Gebäudehöhe variiert ebenfalls innerhalb des Plangebietes. Die neu entstehenden Wohngebäude stellen eine Veränderung des Ortsbildes im Südwesten von Rieseby dar. Der Ortsrand wird weiter gen Süden verschoben.

Im zentralen Plangebiet wird eine größere öffentliche Grünfläche festgesetzt, auf der z.B. ein Bürgerpark sowie ein Spielplatz entstehen sollen. Vom Bürgerpark ausgehend wird in Richtung Nordwesten eine Grünzäsur durch das Plangebiet gezogen, die durch die Anlage von Fußwegen begeh- und erlebbar wird.

Zur Durchgrünung des Plangebietes und der Bauflächen ist auf den Privatgrundstücken jeweils ein standortgerechter Laubbaum gepflanzt wird. Neben der Durchgrünung wirkt sich die Maßnahme auch positiv auf den Wasserhaushalt aus.

Das Plangebiet ist Teil der mittel- bis langfristigen Planungen der Gemeinde Rieseby zur Schaffung von Wohnraum. Es handelt sich um den ersten von insgesamt drei aktuell geplanten Bauabschnitten, die im Südwesten der Ortschaft entwickelt werden sollen. Eine Abrundung des Plangebietes bzw. des Gesamtwohngebietes erfolgt durch die späteren Bauabschnitte.

Durch die geplanten Baukörper sind trotz der umliegenden Bebauung Auswirkungen mit hoher Erheblichkeit auf das Schutzgut zu erwarten. Diese werden durch die im parallel aufgestellten B-Plan getroffenen Festsetzungen und die Schaffung neuer Grünstrukturen gemindert, so dass auf Dauer eine Einbindung des Wohngebietes in das Ortsbild erfolgen wird. Das Plangebiet ist Teil eines vergleichsweise konkreten mittel- bis langfristigen Konzeptes zur Wohnbauentwicklung und wird dementsprechend abgerundet.

2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Derzeitiger Zustand

Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines archäologischen Interessengebietes. Im Umfeld sind gemäß Stellungnahme des zuständigen Archäologischen Landesamtes (ALSH) vom 26.07.2022 mehrere Objekte der Archäologischen Landesaufnahme verzeichnet. Es ist daher bekannt bzw. den Umständen nach zu vermuten, dass sich innerhalb des Plangebietes Kulturdenkmale befinden, die von der Planung betroffen sein könnten.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten. Sachgüter sind nicht betroffen.

Auswirkungen der Planung

Das zuständige ALSH stimmt der Planung zu. Auf der Fläche sind jedoch vor Beginn der Umsetzung der Planungen archäologische Untersuchungen durchzuführen, um Eingriffe in mögliche Denkmäler frühzeitig zu vermeiden.

Bei der Umsetzung der Planinhalte wird generell der § 15 DSchG (Mitteilungspflicht bei Funden) berücksichtigt.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.

Bei der Umsetzung der Bauleitplanung werden die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt. Vor Umsetzung der Planinhalte werden archäologische Untersuchungen auf der Fläche durchgeführt, sodass die Auswirkungen auf das Schutzgut mit einer geringen Erheblichkeit zu bewerten sind.

2.1.9 Wechselwirkungen

Die zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Diese Wechselwirkungen und Querbezüge sind bei der Beurteilung der Folgen eines Eingriffs zu betrachten, um sekundäre Effekte und Summationswirkungen erkennen und bewerten zu können. In der folgenden Beziehungsmatrix sind zunächst zur Veranschaulichung die Intensitäten der Wechselwirkungen dargestellt und allgemein bewertet.

UmweltbelangeMensch
ABTiere + PflanzenFlächeBodenWasserKlima/LuftLandschaftKulturgüterWohnenErholung
Tiere + Pflanzen
Fläche---
Boden-
Wasser
Klima/Luft-
Landschaft---
Kulturgüter----
Wohnen-
Erholung---

A beeinflusst B: stark ● mittel wenig - gar nicht

Die aus methodischen Gründen auf Teilsegmente des Naturhaushaltes, die so genannten Umweltbelange, bezogenen Auswirkungen betreffen also in Wirklichkeit ein komplexes Wirkungsgefüge. Dabei können Eingriffswirkungen auf einen Belang indirekte Sekundärfolgen für ein anderes Schutzgut nach sich ziehen. So hat die Überbauung von Böden im Regelfall Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, indem der Oberflächenabfluss erhöht und die Grundwasserneubildung verringert wird. Zusammenhänge kann es aber auch bei Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen geben, die neben den erwünschten Wirkungen bei einem anderen Umweltbelang negative Auswirkungen haben können. So kann z.B. die zum Schutz des Menschen vor Lärm erforderliche Einrichtung eines Lärmschutzwalles einen zusätzlichen Eingriff ins Landschaftsbild darstellen oder die Unterbrechung eines Kaltluftstromes bewirken.

Der räumliche Wirkungsbereich der Umweltauswirkungen bleibt weitestgehend auf das Vorhabengebiet und dessen unmittelbare Randbereiche beschränkt. So führt der durch eine zusätzliche Versiegelung hervorgerufene Verlust von möglichen Lebensräumen im Plangebiet nicht zu einer Verschiebung oder Reduzierung des Artenspektrums im Gemeindegebiet. Auch die örtlichen Veränderungen von Boden, Wasser und Klima/Luft führen nicht zu einer großflächigen Veränderung des Klimas einschließlich der Luftqualität. Über das Vorhabengebiet hinausgehende Beeinträchtigungen der Umwelt infolge von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind daher nicht zu erwarten.