Planungsdokumente: 54. F-Plan-Änderung "Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"; hier: Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.1 Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit

Derzeitiger Zustand

Der Mensch und seine Gesundheit können in vielerlei Hinsicht von Planungsvorhaben unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt werden, wobei sich Überschneidungen mit den übrigen zu behandelnden Schutzgütern ergeben. Im Rahmen der Umweltprüfung relevant sind allein solche Auswirkungen, die sich auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen beziehen, nicht jedoch solche, die wirtschaftliche oder sonstige materielle Grundlagen betreffen (auch wenn dies durchaus Konsequenzen für Gesundheit und Wohlbefinden haben kann). Gesundheit und Wohlbefinden sind dabei an die drei im Plangebiet und den angrenzenden Bereichen bestehenden und geplanten Funktionen Arbeit, Wohnen und Erholen gekoppelt. Dabei werden jedoch nur Wohnen und Erholung betrachtet, da Aspekte des Arbeitsschutzes nicht Gegenstand der Umweltprüfung sind.

Der aktuelle und aufgrund der Planungsabsichten künftig zu erwartende Zustand im Umfeld des 54. Änderung des F-Planes stellt sich für die Funktionen ‚Wohnen‘ und ‚Erholung‘ wie folgt dar:

a) Wohnen

Das Plangebiet befindet sich im wasserseitigen Bereich des Sportboothafens im südlichen Stadtgebiet von Kappeln. Steganlagen zum Festmachen von Sportbooten sind vorhanden. Diese wurden bereits um zwei Plattformen erweitert. Eine Wohnnutzung ist im Plangebiet nicht vorhanden. Landseitig befinden sich Bootshallen und Werftgebäude. Auch hier ist keine Wohnnutzung gegeben.

b) Erholung

Das Plangebiet liegt im Bereich des bestehenden Sportboothafens. Es ist damit eine Bedeutung für Segler und Motorbootfahrer nicht nur aus der unmittelbaren Region um Kappeln gegeben. Unmittelbar außerhalb des Plangebiet verläuft an Land ein Wanderweg, der von Kappeln in das südlich gelegene Arnis führt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird eine der bestehenden Plattformen ohne Nutzung verbleiben bzw. als Anleger dienen. Auf der kleineren Plattform könnte das Hafenmeisterbüro entsprechend der gültigen Baugenehmigung errichtet werden. Auswirkungen auf das Schutzgut sind nicht zu erwarten.

Auswirkung der Planung

Vorbelastungen bestehen durch die gewerbliche Nutzung am Ufer der Schlei sowie die Nutzung des Plangebietes und der angrenzenden Wasserflächen durch vorhandene Sportboothäfen. Im Plangebiet sowie im Nahbereich ist keine Wohnbebauung vorhanden. Eine wohnbauliche Nutzung ist innerhalb des Plangebietes nicht vorgesehen. Erhebliche Beeinträchtigungen sind durch die kleinflächige Planung nicht zu erwarten.

Die Erholungsnutzung wird durch die Bauleitplanung verbessert, da mit dem Hafenbistro im Bereich des Sportboothafens sowie im Nahbereich eines Wanderweges das touristische Angebot für Wassersportler und Wanderer im sonst gewerblich geprägten Süden von Kappeln gestärkt wird.

Die Auswirkungen des Vorhabens sind aufgrund der geringen Größe des Vorhabens mit einer geringen Erheblichkeit für das Schutzgut Mensch zu bewerten. Wohnbauliche Nutzungen sind nicht betroffen. Die Erholungsnutzung wird gestärkt.

2.1.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Im Juli 2021 erfolgte eine Ortsbegehung zur Feststellung der aktuellen Flächennutzungen und Biotoptypen. Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz bestehen differenzierte Vorschriften zu Verboten besonders und streng geschützter Tier- und Pflanzenarten. Die hierzu zählenden Pflanzengruppen sind nach § 7 BNatSchG im Anhang der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie von 1992 aufgeführt. Vor diesem Hintergrund wird der Geltungsbereich hinsichtlich möglicher Vorkommen von geschützten Arten betrachtet.

Die nachfolgend dargestellten Lebensräume sind entsprechend der „Standardliste der Biotoptypen in Schleswig-Holstein“ (LLUR 2021) aufgeführt.

Schlei (KFy)

Das Plangebiet umfasst einen Bereich des Ostseearmes Schlei. Es handelt sich um das westliche Schleiufer im Süden der Stadt Kappeln. Die Schlei ist hier ca. 0,5-2 m tief und durch die Hafenanlagen geprägt. Die steile Uferböschung ist mit Beton befestigt.

Sportboothafen (SKa)

Überplant werden im Wesentlichen zwei Plattformen, die im Bereich des Sportboothafens entstanden sind. Die Steganlage des Sportboothafens ist auf Pfählen gegründet und schließt auf Höhe des Werftgeländes ans Ufer an. Parallel zum Steg sind Heckpfähle gerammt worden. Die Plattformen, auf denen das Bistro sowie das Hafenmeisterbüro errichtet werden sollen, sind im Nahbereich des Ufers entstanden. Sie sind ebenfalls auf Pfählen gegründet.

Außerhalb erstreckt sich die Schlei. Nördlich und südlich des Plangebietes sind weitere Steganlagen für Sportboote und Museumsschiffe vorhanden. Am westlichen Schleiufer befinden sich Bootshallen und Werftgebäude sowie eine kleine Parkanlage. Im Park sind neben Linden auch Stiel-Eichen und Pappeln anzutreffen. Am Schleiufer verläuft ein wassergebunden befestigter Fußweg.

Pflanzen

Derzeitiger Zustand

Überplant werden zwei neu errichtete Plattformen im Bereich des Sportboothafens. Diese weisen keine Eignung als Pflanzenstandort auf. Im Unterwasserbereich können sich Wasserpflanzen ansiedeln. Unmittelbar außerhalb befindet sich eine Parkanlage. Nahe des Schleiufers und des Zuganges zur Steganlage stocken zum Teil starke Linden.

Streng geschützte Pflanzenarten - Firnisglänzendes Sichelmoos (Hamatocaulis vernicosus), Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides), Kriechender Scheiberich (Apium repens), Schwimmendes Froschkraut (Luronium natans) - sind im Planbereich nicht zu erwarten. Weitere Betrachtungen sind bezüglich streng geschützter Pflanzenarten daher nicht erforderlich.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung des Vorhabens werden die Plattformen im Bereich des Sportboothafens bestehen bleiben. Es besteht keine Eignung als Pflanzenstandort.

Auswirkung der Planung

Bei Umsetzung der Planung werden zwei bestehende Plattformen im Bereich des Sportboothafens bebaut werden. Pflanzenstandorte sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Im Unterwasserbereich kann sich weiterhin eine Unterwasservegetation entwickeln.

Die außerhalb gelegenen Bäume der Parkanlage werden von der Planung nicht beeinträchtigt.

Das Vorhaben hat Auswirkungen mit einer geringen Erheblichkeit auf das Schutzgut Pflanzen. Es werden keine geeigneten Pflanzenstandorte überplant.

Tiere

Im Mittelpunkt der Potentialanalyse steht die Prüfung, inwiefern durch die geplante Bebauung Beeinträchtigungen auf streng geschützte Tierarten zu erwarten sind. Neben den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes ist der aktuelle Leitfaden zur Beachtung des Artenschutzrechts bei der Planfeststellung vom 25. Februar 2009 (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH), aktualisiert 2016) maßgeblich. Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG umfasst der Prüfrahmen bei Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG - Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB, während der Planaufstellung nach § 33 BauGB und im Innenbereich nach § 34 BauGB - die europäisch streng geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL) sowie alle europäischen Vogelarten.

Methode: Das für die artenschutzrechtliche Konfliktanalyse einzustellende Artenspektrum ergibt sich aus den Ergebnissen der Begehung sowie aus der Abfrage der dem LLUR vorliegenden Daten zu Tierlebensräumen. Die beim LLUR vorliegenden Daten (Stand Juli 2021) geben für den direkten Planbereich und die angrenzenden Flächen keine Hinweise.

Für die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG sind innerhalb einer artenschutzrechtlichen Prüfung nur die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Arten sowie sämtliche europäischen Vogelarten relevant. Im Fokus der Erfassung stehen dabei das direkt durch den Eingriff betroffene Vorhabengebiet.

Die strukturelle Ausstattung des Plangebietes kann aufgrund der bisherigen Nutzung als durchschnittlich bewertet werden. Die Schlei bietet im Bereich der Steganlagen maritime Lebensräume, die jedoch durch die Nutzung des Sportboothafens vorbelastet sind. Gebäude sind bislang innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden. Unmittelbar außerhalb des Plangebietes befinden sich in der Parkanlage Bäume mit Habitateignung. Auch hier sind Vorbelastungen durch den Wanderweg sowie die gewerbliche Nutzung am Schleiufer gegeben.

Säuger

Als maritimes Säugetier ist für Schleswig-Holstein der Schweinswal (Phocoena phocoena) relevant. Er ist entlang der deutschen Ostseeküste großflächig nachgewiesen. Die Schlei bietet aufgrund der geringen Wassertiefen und Meerengen überwiegend keine geeigneten Lebensräume für die Walart. Im nördlichen Abschnitt der Schlei können jedoch Schweinswale anzutreffen sein. Regelmäßige Sichtungen sind für den Bereich um Schleimünde bekannt. In der Sichtungskarte des Deutschen Meeresmuseums (Stand Oktober 2021) liegen für das Jahr 2021 zwei Schweinwalsichtungen im Bereich der Stadt Kappeln vor. Im Zeitraum 2015-2020 wurden lediglich zwei weitere Sichtungen gemeldet (2018 und 2019). Die Schlei ist im Bereich Kappels relativ eng und auf engstem Raum stark mit Motorbooten, Seglern und Ausflugsschiffen befahren. Zusätzliche Geräuschbelastungen bestehen durch die Bundesstraße 203, die die Schlei bei Kappeln über die regelmäßig öffnende Klappbrücke quert. Es ist davon auszugehen, dass die Lärmbelastung für die geräuschempfindlichen Säugetiere bereits an der Schleibrücke so hoch ist, dass keine oder nur in Ausnahmefällen Schweinswale auf Höhe des Plangebietes anzutreffen sind. Die Nutzung des Plangebietes als Sportboothafen lässt Schweinswale unmittelbar innerhalb des Plangebietes zusätzlich als sehr unwahrscheinlich einzustufen.

Fischotter (Lutra lutra) sind im Bereich der Schlei bislang nicht nachgewiesen. Die LANIS-Daten des LLUR enthalten keine Hinweise auf die Art. Fischotter präferieren Süßwasserlebensräume, sind aber auch in Brack- und Salzwasser anzutreffen. Notwendig sind u.a. saubere Gewässer sowie strukturreiche Uferbereich mit geeigneten Versteckmöglichkeiten. Aufgrund der insgesamt schlechten Gewässerqualität der Schlei sowie der insbesondere im Bereich der Stadt Kappelns hohen Störung (z.B. durch Wassersportler, Angler) und künstlichen Ufergestaltung sind Vorkommen im Eingriffsgebiet auszuschließen.

Die strukturelle Ausstattung des Plangebietes bietet aufgrund der fehlenden Vegetation und den bislang nicht vorhandenen Gebäuden keine geeigneten Lebensräume für weitere streng geschützte Säugetiere (z.B. Haselmaus, Fledermäuse).

Vögel

Rastvögel

Die Schlei weist eine besondere Bedeutung für Rastvögel auf. Die Vorkommen konzentrieren sich in erster Linie jedoch auf großflächige und offene (Feucht-)Grünlandbereiche oder strömungsberuhigte Noore. Solche Flächen sind z.B. bei Schleimünde oder südlich in Richtung Arnis anzutreffen. Das kleinflächige Plangebiet befindet sich im Bereich eines Sportboothafens nahe des gewerblich geprägten westlichen Schleiufers. Rastvögel sind aufgrund der vorhandenen Störungen im Nahbereich des Plangebietes nicht zu erwarten.

Brutvögel

Aufgrund der vorgefundenen Habitatausprägung des Vorhabengebietes kann unter Einbeziehung der aktuellen Bestands- und Verbreitungssituation ein Vorkommen für die in der nachfolgenden Tabelle angeführten Vogelarten angenommen werden. Maßgeblich ist dabei die aktuelle Avifauna Schleswig-Holsteins (BERNDT et al. 2003). Es handelt sich bei den genannten Arten überwiegend um Nahrungsgäste.

Das Plangebiet bietet mit der intensiv genutzten Steganlage keine besondere Eignung als Bruthabitat. Vorzufindende Brutvögel werden das Plangebiet im Wesentlichen als Nahrungshabitat nutzen und einen Bezug zu Wasserflächen aufweisen. Unmittelbar außerhalb des Plangebietes befindet sich eine Parkanlage, sodass auch Arten mit Gehölzbezug vereinzelt im Plangebiet auftreten können. In diese Potentialbeschreibung ist das Fehlen von Horstbäumen einbezogen, sodass Arten wie Mäusebussard und Waldohreule innerhalb des Planbereichs ausgeschlossen werden konnten.

Potentielle Vorkommen von Brutvögeln im Planungsraum sowie Angaben zu den ökologischen Gilden (G = Gehölzbrüter, GB = Bindung an ältere Bäume, GW = Bindung an Gewässer, O = Offenlandarten, OG = halboffene Standorte). Weiterhin Angaben zur Gefährdung nach der Rote Liste Schleswig-Holstein (KNIEF et al. 2010) sowie der RL der Bundesrepublik (2016) (1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem selten, V = Arten der Vorwarnliste, + = nicht gefährdet) und zum Schutzstatus (nach EU- oder Bundesartenschutzverordnung, s = streng geschützt, b = besonders geschützt, Anh. 1 = Anhang I der Vogelschutzrichtlinie).

Artname (dt.)Artname (lat.)GildeRL SHRL BRDSchutz-status
AmselTurdus merulaG++b
BachstelzeMotacilla albaO++b
BlaumeiseParus caeruleusGB++b
BlessralleFulica atraGW++b
FeldsperlingPasser montanusGB+Vb
FitisPhylloscopus trochilusG++b
HaussperlingPasser domesicusOG++b
HöckerschwanCygnus olorGW++b
KleiberSitta europaeaGB++b
KohlmeiseParus majorGB++b
KormoranPhalacrocorax carboGW++b
LachmöweChroicocephalus ridibundusGW++b
MantelmöweLarus marinusGW++b
MehlschwalbeDelichon urbicumB+3b
RabenkräheCorvus coroneGB++b
RauchschwalbeHirundo rusticaB+Vb
RingeltaubeColumba palumbusGB++b
SilbermöweLarus argentatusGW+Vb
SingdrosselTurdus philomelosG++b
StockenteAnas platyrhynchosGW++b
TürkentaubeStreptopelia decaoctoGB++b

Diese umfangreiche Auflistung umfasst Arten, die in Schleswig-Holstein nicht auf der Liste der gefährdeten Arten stehen. Bundesweit gelten Feldsperling, Rauchschwalbe und Silbermöwe als Arten der Vorwarnliste. Als „gefährdet“ ist in der Roten Liste für die gesamte Bundesrepublik die Mehlschwalbe eingestuft.

Die potentiell zu erwartenden Brutvögel gehören im Wesentlichen zu den Brutvögeln mit Gewässerbezug bzw. Gebüsch- und Baumbrütern. Im Plangebiet werden regelmäßig Wasservögel (z.B. Stockente, Blessralle) anzutreffen sein, die an der Ostseeküste Schleswig-Holsteins weit verbreitet sind. Geeignete Brutplätze bietet der Sportboothafen nicht. Auch das verbaute Schleiufer schränkt die Brutplatzeignung des Plangebietes ein. Die anzutreffenden Arten halten sich nur temporär, z.B. für die Nahrungssuche im Plangebiet auf. Einen essenziellen Nahrungsraum bietet das Plangebiet jedoch nicht. Die Arten sind an die Nähe zum Menschen und die Störungen des Sportboothafens gewöhnt. Erhebliche Beeinträchtigungen sind daher nicht zu erwarten.

Gebüsch- und Baumbrüter (z.B. Feldsperling, Ringeltaube) finden Lebensräume in der unmittelbar außerhalb des Plangebietes gelegenen Parkanlage. Aufgrund der vorhandenen Störungen im Umfeld des Plangebietes sind vor allem störungsresistente Arten zu erwarten, die an die Nähe zum Menschen gewöhnt sind. Vereinzelt können diese Arten, die im Wesentlichen zu den sogenannten „Allerweltsarten“ zählen, im Plangebiet anzutreffen sein. Eine Eignung als Nahrungs- oder Bruthabitat bietet das Plangebiet für diese Arten nicht. Auswirkungen sind durch die Planung daher nicht zu erwarten.

Ein Teil der potentiell im Plangebiet zu erwartenden Arten zählt zu den Koloniebrütern und unterliegt daher der Einzelartbetrachtung. Dies betrifft Rauch- und Mehlschwalbe, Komoran sowie Lach-, Mantel und Silbermöwe.

Rauch- und Mehlschwalbe zählen zu den Gebäudebrütern. Bislang sind im Plangebiet keine Gebäude vorhanden, die als Brutplatz dienen könnten. Im Bereich von Sportboothäfen sind Schwalben häufig und in vergleichsweise großer Zahl anzutreffen, da sie Wasserflächen als Jagdrevier nutzen. Brutplätze finden sie in bzw. an den nahegelegenen, überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden. Durch die Planung wird die Eignung des Plangebietes als Jagdrevier nicht erheblich verändert, da unterhalb der Plattformen weiterhin offene Wasserflächen bestehen und die Arten an die Nutzung durch den Menschen gewöhnt sind. Zusätzlich können die neu entstehenden Gebäude möglich Nistplätze für Mehlschwalben bieten.

Der Komoran findet innerhalb bzw. unmittelbar außerhalb des Plangebietes keine geeigneten Nistmöglichkeiten. Die koloniebrütende Art bevorzugt höhere Bäume in Gewässernähe, die jedoch weitgehend störungsarm gelegen sind. Im Plangebiet bestehen bereits Störungen durch die intensive Nutzung als Sportboothafen sowie die Gewerbeflächen am Schleiufer. Vereinzelt können Komorane im Bereich des Hafens auf Nahrungssuche sein. Diese Eignung wird durch die kleinflächige Bebauung zweier vorhandener Plattformen im Bereich des Hafens nicht wesentlich eingeschränkt. Eine essenzielle Bedeutung als Nahrungshabitat liegt zudem nicht vor. Weitere Betrachtungen entfallen daher.

Lach-, Mantel- und Silbermöwe zählen zu den typischen Möwenarten an der deutschen Ostseeküste. Die Lachmöwe brütet in Kolonien auf möglichst isolierten und störungsarmen Flächen in Gewässernähe. Potentielle Brutplätze sind im Umfeld des vorbelasteten Plangebietes nicht vorhanden. Insbesondere in den störungsärmeren Wintermonaten kann das Plangebiet als potentielles Nahrungshabitat dienen. Hier findet die Lachmöwe u.a. Krebse oder kleinere Fische. Diese Eignung wird durch die kleinflächige Bebauung zweier vorhandener Plattformen im Bereich des Hafens nicht wesentlich eingeschränkt. Eine essenzielle Bedeutung als Nahrungshabitat liegt zudem nicht vor. Weitere Betrachtungen entfallen daher.

Auch die Mantelmöwe brütet in Kolonien vorzugsweise auf isolierten und vor Bodenfeinden geschützten Flächen. Gelegentlich werden auch Gebäudedächer als Brutplatz genutzt. Potentielle Brutplätze sind im Umfeld des vorbelasteten Plangebietes nicht bekannt. Die Art ist an die Nähe zum Menschen gewöhnt und sucht als Allesfresser auch im Stadt- und Hafenbereich nach Nahrung. Im Plangebiet findet die Art z.B. mit Krebsen, Muscheln oder Seesternen geeignete Nahrung. Diese Eignung als potentielles Nahrungshabitat wird durch die kleinflächige Bebauung zweier vorhandener Plattformen im Bereich des Hafens nicht wesentlich eingeschränkt. Eine essenzielle Bedeutung als Nahrungshabitat liegt zudem nicht vor. Weitere Betrachtungen entfallen daher.

Die in Kolonien brütende Silbermöwe nutzt isolierte bzw. schwer zugängliche Bereiche wie z.B. Steilküsten oder Inseln aber auch Salzwiesen oder Dünengebiet als Brutplatz. Untergeordnet werden auch Gebäudedächer als Nistplatz gewählt. Potentielle Bruthabitate sind im Plangebiet und im näheren Umfeld nicht vorhanden. Die Art ist an die Nähe zum Menschen gewöhnt und sucht als Allesfresser auch im Stadt- und Hafenbereich nach Nahrung. Im Plangebiet findet die Art z.B. mit Krebsen, Muscheln oder Seesternen geeignete Nahrung. Diese Eignung als potentielles Nahrungshabitat wird durch die kleinflächige Bebauung zweier vorhandener Plattformen im Bereich des Hafens nicht wesentlich eingeschränkt. Eine essenzielle Bedeutung als Nahrungshabitat liegt zudem nicht vor. Weitere Betrachtungen entfallen daher.

Die LANIS-Daten (Stand Juli 2021) enthalten für eine Fläche ca. 400 m südlich des Plangebietes aus 2016 einen Hinweis auf ein Rohrweihenweibchen mit Futter für die Jungtiere. Die Art besiedelt halboffene bis offene Landschaften im Nahbereich von Feuchtbiotopen mit entsprechenden Röhrichtbeständen. Das Umfeld des Plangebietes im Bereich der Stadt Kappeln bietet mit seinen bebauten Landflächen und den befestigten Schleiufern keine geeigneten Teilhabitate für die Art. Solche Flächen finden sich südlich Kappelns entlang der weniger dicht besiedelten und weniger intensiv genutzten Schleiabschnitte. Auswirkungen durch die Planung sind auszuschließen.

Sonstige streng geschützte Arten

Die Ausstattung des Planbereichs mit Lebensräumen lässt ein Vorkommen sonstiger streng geschützter Arten nicht erwarten.

Die streng geschützten Arten Nachtkerzenschwärmer, Eremit und Heldbock sind aufgrund fehlender Vegetationsstrukturen auszuschließen. Auch streng geschützte Reptilien oder Amphibien finden im Planbereich keinen geeigneten Lebensraum.

Die vorgesehene Bebauung erfolgt auch zwei bereits bestehenden, pfahlgegründeten Plattformen im Bereich des Sportboothafens. Eine Betroffenheit von streng geschützten Fischen und Weichtieren kann daher ebenfalls ausgeschlossen werden, weil keine weiteren Eingriffe im Unterwasserbereich vorgesehen sind. Vorbelastungen bestehen zudem durch die Nutzung des Sportboothafens. Streng geschützte Libellenarten sind aufgrund der aktuell bekannten Verbreitungssituation sowie der strukturellen Ausstattung der Schlei auf Höhe Kappeln ebenfalls nicht zu erwarten.

Vorbelastungen für die potentiell vorhandenen Arten bestehen durch die vorhandenen Störungen durch die Nutzung des Sportboothafens, den landseitig gelegenen Wanderweg sowie die gewerblich genutzten Grundstücke am Schleiufer. Daher ist innerhalb des Plangebietes von einer geringen Empfindlichkeit der potentiell vorkommenden Tierarten auszugehen.

Biologische Vielfalt

Die biologische Vielfalt eines Lebensraumes ist von den unterschiedlichen Bedingungen der biotischen (belebten) und der abiotischen (nicht belebten) Faktoren abhängig. Hinzu kommt die Intensität der anthropogenen Veränderung des Lebensraumes.

Aufgrund der aktuellen Nutzungsintensität ist das Plangebiet wenig Lebensraum für Pflanzen und Tiere geeignet und weist deshalb keine besondere Bedeutung für das Schutzgut auf. Aufgrund der geringen Flächengröße und den vorgefundenen Strukturen ist insgesamt mit einer geringen biologischen Vielfalt und Individuenzahl zu rechnen.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung des Vorhabens werden die Plattformen im Bereich des Sportboothafens bestehen bleiben und voraussichtlich als Bootsanleger genutzt werden. Das Hafenmeisterbüro würde auf Grundlage einer bestehenden Baugenehmigung gebaut werden. Zusätzliche Störungen durch das Bistro blieben aus. Eine besondere Lebensraumeignung besteht jedoch nicht.

Auswirkungen der Planung

Die pfahlgegründeten Plattformen sind bereits vorhanden und auch das Hafenmeisterbüro kann auf Grundlage einer bestehenden Baugenehmigung gebaut werden, sodass durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Wesentlichen die Errichtung des Bistros ermöglichst wird. Fortpflanzungsstätten oder essenzielle Nahrungsräume sind im Plangebiet nicht vorhanden und werden dementsprechend nicht beeinträchtigt.

Streng geschützte Schweinswale sind im vorbelasteten Plangebiet und überplanten Schleiabschnitt nicht zu erwarten, sodass keine Beeinträchtigungen verursacht werden.

Die Planungen betreffen vor allem heimische Brutvögel, die im Nahbereich des Plangebietes geeignete Brutplätze finden und häufig im Bereich von Häfen anzutreffen sind. Die zu erwartenden Arten sind an die Nähe zum Menschen und an die vorhandenen Störungen (v.a. Geräuschimmissionen) durch den Sportboothafen sowie die landseitig gelegenen Gewerbeflächen gewöhnt. Zusätzliche Störungen, die durch den Betrieb des Bistros verursacht werden, lassen aufgrund der Störungsunempfindlichkeit der zu erwartenden Arten keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die Artenzusammensetzung und Individuenzahl im Plangebiet erwarten.

Einige der Arten nutzen das Plangebiet als Teil ihres großflächigen Jagdhabitates (z.B. Mehlschwalbe, Komoran, Blessralle), diese Nutzung wird durch die Planung jedoch nicht erheblich eingeschränkt.

Beeinträchtigungen können sich durch Lichtimmissionen ergeben. Im Umfeld des Plangebietes sind durch die Beleuchtung der Steganlagen und Beleuchtungen des unmittelbar westlich gelegenen Schleiufers (Wanderweg, Straßenbeleuchtung, Gewerbehallen) bereits diverse Lichtquellen vorhanden. Die neu entstehenden Gebäude werden im Nahbereich des Ufers entstehen und nicht in die bislang unbeleuchteten Schleiabschnitte hineinreichen. Zum Schutz von Vögeln im Nahbereich des Plangebietes werden die Außenbeleuchtungen und Werbeanlagen im Plangebiet reglementiert. So darf ist nur eine Werbeanlage zu Eigenwerbung zulässig, die jedoch ohne wechselndes oder bewegtes Licht zu gestalten ist. Auch eine Beleuchtung der Wasserfläche bzw. eine in den Himmel gerichtete Beleuchtung wird im parallel aufgestellten Bebauungsplan ausgeschlossen. Insgesamt ist für die Außenbereiche eine insekten- und fledermausfreundliche Beleuchtung zu installieren.

Im Plangebiet sind außerdem entspiegelte Fenster zu verwenden (Reflexionsgrad < 10 %), wodurch das Risiko von Vogelschlag reduziert wird. Das Plangebiet ist außerdem nördlich und südlich durch die Stegeinlagen eingefasst, die auch weiter als das Plangebiet gen Osten reichen. Durch diese im Umfeld bereits vorhandenen Hindernisse, ist eine gewisse Abschreckung und auch Ablenkung die Schlei entlang ziehender Vogelschwärme gegeben.

Das kleinflächige Plangebiet hat aufgrund der bisherigen Nutzung als Sportboothafen und der landseitig gelegenen Bebauung eine untergeordnete Bedeutung für das Schutzgut Tiere. Vorhandene Arten sind störungsunempfindlich gegenüber den Nutzungen durch den Menschen. Zum Schutz im Umfeld vorhandener Vogelarten werden Lichtimmissionen stark eingeschränkt.

Unter diesen Voraussetzungen und aufgrund der geringen Größe der Maßnahme ist der Eingriff mit einer mittleren Erheblichkeit für das Schutzgut Tiere zu bewerten.

2.1.3 Schutzgut Fläche

Derzeitiger Zustand

Der Planbereich liegt im Bereich des bereits intensiv genutzten Sportboothafens am Westufer der Schlei. Die pfahlgegründeten Plattformen, auf denen das Hafenmeisterbüro sowie das Bistro entstehen sollen, sind bereits vorhanden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird das Hafenmeisterbüro auf Grundlage einer gültigen Baugenehmigung gebaut werden können. Die größere Plattform würde voraussichtlich als zusätzliche Anlegemöglichkeit für Sportboote bestehen bleiben.

Auswirkungen der Planung

Durch die Planung wird die Errichtung eines Bistros sowie eines Hafenmeisterbüros auf zwei eigens dafür errichteten Plattformen ermöglicht. Die Maßnahme erfolgt im Bereich eines Sportboothafens. Es werden keine Flächen aus der Nutzung genommen. Der Sportboothafen kann in seiner jetzigen Form weiter betrieben werden.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sind mit einer geringen Erheblichkeit zu bewerten, da durch die Überplanung zweier Plattformen im Zusammenhang mit der Steganlage keine Flächen aus der Nutzung genommen werden.