Zum Bebauungsplan Nr. 91 der Stadt Kappeln wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil 2 der Begründung) beschrieben und bewertet.
Zusammenfassend werden die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Im Zuge der Planung wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt, bei dessen Berücksichtigung keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten sind.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Die ca. 1.025 m² große Brombeerflur am Rand des Plangebietes kann als Lebensraum heimischer Brutvögel nicht erhalten werden und wird entsprechend in der Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt. Eine ebenfalls nicht zu erhaltende Kastanie wird ersetzt. Bei Berücksichtigung der Bauzeitenregelung werden mit der Rodung der Gehölze die Zugriffsverbote gem. § 44 BNatSchG nicht verletzt. Im Hinblick auf die unmittelbar außerhalb gelegenen Bäume sind Baumaßnahmen unter Berücksichtigung der DIN 18920 durchzuführen.
Schutzgut Fläche: Der Planbereich wird bislang als Mahdgrünland landwirtschaftlich genutzt. Der Flächenverbrauch ist im öffentlichen Interesse an geeignetem Wohnraum und einer touristischen Entwicklung Kappelns begründet und im Zuge der Bauleitplanung an dieser Stelle nicht vermeidbar.
Schutzgut Boden: Im Allgemeinen Wohngebiet wird die Grundflächenzahl mit 0,4 festgesetzt. Im Sondergebiet ‚Wohnmobilstellplatz‘ sind zwei Baufenster vorgesehen, in denen die überbaubare Grundfläche mit 100 m² bzw. 130 m² festgesetzt ist. Für wasserdurchlässig herzustellende Stellplätze und Zufahrten kann diese überbaubare Grundfläche bis max. 4.500 m² überschritten werden. Entsprechend der Bilanzierung ist eine Ausgleichsfläche von insgesamt 4.676 m² Größe als Ausgleich für die Versiegelung zur Verfügung zu stellen. Dieser Ausgleich wird über ein Ökokonto erbracht.
Schutzgut Wasser: Innerhalb des Plangebietes wird anfallendes Niederschlagswasser in unterirdischen Zwischenspeichern gesammelt und gedrosselt abgeleitet. Auswirkungen auf das Grundwasser sind aufgrund der vorliegenden bindigen Böden nicht zu erwarten. Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen.
Schutzgut Klima/Luft: Durch die zusätzliche Bebauung im Südosten der Stadt Kappeln werden sich aufgrund der häufigen Winde im Nahbereich der Ostsee keine nachhaltigen Veränderungen des Klimas ergeben.
Schutzgut Landschaft: Die neue Bebauung wird durch den weitgehenden Erhalt der vorhandenen Gehölze entlang der Außengrenze des Planbereiches eingebunden. Zusätzlich sind als Minderungsmaßnahmen für die Auswirkungen auf das Landschaftsbild die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern im Plangebiet vorgesehen.
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kulturgüter (Bodendenkmale, Baudenkmale) sind im Planbereich nicht bekannt. Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht zu erwarten.
Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind entsprechend der Natura 2000-Vorprüfung (siehe Anhang) nicht zu erwarten.
Gesamtbeurteilung:
Mit der Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 91 der Stadt Kappeln sind Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind im Bereich einer Intensivgrünlandfläche und aufgrund der angrenzenden Nutzungen nicht als erheblich zu bezeichnen. Die Eingriffe in den Boden (Versiegelung) und in die Lebensräume heimischer Brutvögel (Ruderalfläche, Straßenbaum) sind ausgleichbar.
Nach Durchführung aller beschriebenen Maßnahmen ist nicht von erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen.