Planungsdokumente: 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.1 Relevante Wirkfaktoren und Wirkintensität

2.2.1.1 Wirkfaktoren und Wirkintensität des geplanten Vorhabens

In Kapitel 1.3.5 "Allgemeine Wirkfaktoren" sind die planbedingten potenziellen bau,- anlagen- und betriebsspezifische Wirkfaktoren des Bebauungsplans aufgelistet.

Die Auswirkungen auf die Umwelt hängen von der räumlichen Reichweite und der Intensität der Wirkfaktoren sowie von dem aktuellen Umweltzustand einschließlich seiner Vorbelastungen und der Empfindlichkeit der betroffenen Umweltbelange ab.

Im Plangebiet sind aktuell insbesondere folgende Vorbelastungen vorhanden:

  • Großflächige Aufschüttungen zur Herstellung des ehemaligen Kasernengeländes
  • Zwei in Nutzung befindliche Grundstücke (Mühle Nicola, Kloster Freiheit) mit vorhandenen sowie bereits geplanten ca. 10 Wohneinheiten und Kulturbetrieb. Flächen: ca. 0,19 ha vorhandene Versiegelungen (Gebäude, Wege, Terrassen)
  • Ein nicht mehr in Nutzung befindliches Hallengebäude nördlich des Klosters
  • Insgesamt ca. 1,83 ha Versiegelte Flächen im Plangebiet (Straßen, Stellplätze, Wege, Lagerplätze, Gebäude, Terrassen und sonstige versiegelte Flächen)
  • Entwässerungseinrichtungen
  • Befestigte Böschungsbereiche an der Schlei
  • Punktuell Erholungsnutzung am Schleiufer (ein schmaler Zugang zum Strand)
  • Abräumarbeiten im Jahr 2020 (Befahren, Entfernung von Gebäuden und Vegetation, Baustelleneinrichtungen, Lagerplätze)
  • Lärmeinwirkungen durch das Kulturzentrum "Heimat".

Für die Umweltprüfung sind lediglich diejenigen Einwirkungen relevant, mit denen die Wirkfaktoren gegenüber den bestehenden Verhältnissen Veränderungen auslösen können.

In der folgenden Tabelle werden die für die Umweltprüfung relevanten Wirkfaktoren mit der jeweils auslösenden städtebaulichen Festsetzung und der prognostizierten Wirkintensität (Angabe von Wirkort und Größenordnung des Wirkfaktors) aufgelistet. Anhand dieser Informationen werden in den nachfolgenden Kapiteln die Auswirkungen und erheblichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die aktuelle Umweltsituation bewertet.

Tab. 1: Relevante Wirkfaktoren der städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der Vorbelastungen

WirkfaktorRelevante DarstellungWirkintensität
WirkortGröße
Baubedingte Wirkfaktoren (temporär)
Temporäre Flächeninanspruchnahme durch Baustellenbetrieb (Bauarbeiten, Baustellenverkehr)Bauflächen und Baugebiete, GrünflächenGesamtes Plangebiet, ausgenommen See, Mühle, Maßnahmenflächen, Wald und verbleibende Grünfläche an der BahntrasseCa. 8,06 ha
Temporäre Emissionen durch Baustellenbetrieb (Lärm, Staub, Licht, Bewegungsreize durch Menschen und Fahrzeuge)Bauflächen und Baugebiete, Grünflächen 'Parkanlage'Großteil des Plangebiets und der Umgebung (Schlei, benachbarte Konversionsflächen)10,56 ha plus Umgebung
Temporäre Absenkung des Grundwasserspiegels (Grundwasserhaltung für Baugruben)Bauflächen und BaugebietePotenzielle Baufenster und Umgebungsbereiche Im Rahmen von Baugruben für Gebäude
Temporäre Wassertrübung in der Schlei durch den Bau der Steghäuser Wasserfläche der SchleiSchlei innerhalb des Schlei: Plangebiet und UmgebungNicht maßgeblich zu erwarten
Abtransport von BodenaushubBauflächen und BaugebieteTeilflächen des PlangebietsMassen und Qualitäten werden im Rahmen der Vorhabenumsetzung ermittelt
Unfälle (Leckagen) mit Eintrag von SchadstoffenBauflächen und Baugebiete, GrünflächenNahezu gesamtes Plangebiet und UmgebungAllgemeiner Baustellenbetrieb ohne außergewöhnliche Gefahrenquellen
Anlagenbedingte Wirkfaktoren (dauerhaft)
Flächeninanspruchnahme durch Siedlungsentwicklung (Wiederherstellung sowie Neuentwicklung) auf einer KonversionsflächeBauflächen und Baugebiete, GrünflächenGroßteil des Plangebiets, ausgenommen Wald, Küstenstreifen und bereits baulich entwickelte Grundstücke (Mühle, Kloster)Ca. 8,06 ha
Flächeninanspruchnahme durch Siedlungsentwicklung im Bereich von Wasserflächen der SchleiBaugebietBaugebietCa. 0,06 ha
Entfernen / Beeinträchtigung von Vegetation im Rahmen der BaufeldvorbereitungBauflächen, Baugebiete und Grünflächen im Bereich vorhandener VegetationsbeständeTeilflächen des PlangebietsVegetation mit besonderer Bedeutung auf ca.1,67 ha
Inanspruchnahme durch neue VersiegelungsflächenBauflächen und BaugebieteTeilflächen des PlangebietsLandseite: ca. 3,65 ha Schlei: geplant 2 m²
Neue und wieder hergestellte Grünflächen GrünflächenGrünflächen 0,9 ha Grünflächen, z.T. nach Waldumwandlung
Vorhandensein von neuen Gebäuden und Nebenanlagen (gegenständliche und optische Barriere)Festlegung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung BauflächenNeubauquartier mit Wohngebäuden und Hotel
Zusätzliche Ableitung von Oberflächenwasser aus dem PlangebietBauflächen und Baugebiete (3,65 ha Neuversiegelung)Teilflächen des Plangebiets Durch zusätzlich 3,65 ha Versiegelungsflächen
Zusätzliche Einleitung von Oberflächenwasser in SchleiBauflächen und Baugebiete (3,65 ha Neuversiegelung)SchleiAus zusätzlich 3,65 ha Versiegelungsflächen
Überkragung der Wasserfläche der Schlei mit baulichen Anlagen (Steghäuser) Wohngebiet im WasserbereichBauflächeMaximal 0,06 ha
Abgrabungen, Aufschüttungen, Bodenaustausch sowie Vermischung von Boden zur Umsetzung neuer VorhabenBauflächen und Baugebiete (Landflächen), GrünflächenGroßteil des Plangebiets (Landflächen)Ca.8,06 ha im Bereich vorhandener Aufschüttungsböden
Betriebsbedingte Wirkfaktoren (dauerhaft)
Zusätzlicher Verbrauch von Wasser, Energie Zusätzliche Entsorgung von Abfall und AbwasserBauflächen, BaugebieteGebäudefür ca. 474 Haushalte, 80 Beherbergungsbetten, 4 Einheiten/m² Gewerbe
Emissionen durch zusätzlichen Straßenverkehr (Lärm, Luftschadstoffe) und Hausbrand (Luftschadstoffe)Bauflächen, BaugebietePauschal Plangebiet und UmgebungIm Rahmen von ortsüblichen Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Freizeit) im Stadtgebiet
Emissionen (Licht, Lärm, Bewegung, Nährstoffe) durch neue Nutzungen (Wohnen, Freizeit)Bauflächen, GrünflächenPauschal Plangebiet und UmgebungIm Rahmen von ortsüblichen Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Freizeit) des Stadtgebiets
Potenziell Freizeittätigkeiten auf der Schlei (z.B. Kanus, SUP)Baufläche an der SchleiSchleiPrivatnutzung aus ca. 20 Wohneinheiten
Unfälle (Leckagen) im Rahmen der geplanten NutzungenVerkehrsfläche, BaugebietePlangebiet und UmgebungIm Rahmen von ortsüblichen Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Freizeit) des Stadtgebiets

2.2.1.2 Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete (Kumulierung)

Zusätzlich zur Abhandlung der direkten planbedingten Auswirkungen ist zu prüfen, ob zusätzlich erhebliche Auswirkungen entstehen, die gemäß Halbsatz 2 Buchstabe b) Unterpunkt ff) der Anlage 1 BauGB "infolge einer Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen" ausgelöst werden können.

Folgende Vorhaben benachbarter Planungsgebiete besitzen hinsichtlich möglicher kumulativer Wirkungen Relevanz:

  • 24. Änderung des Flächennutzungsplans bzw. Bebauungsplan Nr. 102: Sonstiges Sondergebiet "Kultur" im Zentralbereich "Auf der Freiheit" (Aufstellungsbeschluss 23.04.2018). In diesem Gebiet soll ein multifunktionales Kulturhaus entstehen und ein Quartier aus ca. 150 Wohnungen und Büros sowie einem Nahversorgungszentrum entwickelt werden.
  • 25. Änderung des Flächennutzungsplans bzw. Bebauungsplan Nr. 103: Auf der Freiheit (Westteil) – für das Gebiet zwischen der Fjordallee und dem Veranstaltungszentrum 'Heimat' sowie zwischen der ehemaligen Kreisbahntrasse und der Schlei. In diesem Bereich sollen Wohnraum für ca. 650 Haushalte, mehrere Einheiten Gewerbe, ein Medizinisches Zentrum, ein Pflegeheim, ca. 15 Büros, Hafenbetrieb mit sanitären Anlagen sowie Kran, Bootstankstelle, Dienstleistungsbetrieben und Gastronomie, ein Wohnmobilstellplatz und 30 Bootsliegeplätze entstehen.

Abb. 1: Quartier "Auf der Freiheit II", Stand der Bauleitplanung 12.03.2020 (Quelle: SGEG 2020, Entwurfsverfasser: Evers und Küssner, Stadtplaner PartGmbB)

Beide Planvorhaben sind zusammen mit der 26. Änderung des Flächennutzungsplans, mit dem parallel der Bebauungsplan Nr. 105 aufgestellt wird, Teile eines rund 27 ha großen Gesamtvorhabens im Bereich des ehemaligen Kasernengeländes "Auf der Freiheit" (siehe Kap. 1.3.1 "Ziele und Inhalt des Bauleitplans).

Mit der Prüfung auf zusätzliche erhebliche Auswirkungen durch Kumulierung wird ermittelt, ob durch eine kumulative Betrachtung erstmals eine Erheblichkeit der betrachteten Umweltauswirkungen der 26. Änderung des Flächennutzungsplans feststellbar wäre. Dieses kann vor allem für Konstellationen zutreffen, wenn die zu erwartenden Auswirkungen des anderweitigen Planvorhabens bereits erheblich sind, oder wenn die zu erwartenden Auswirkungen der Einzelvorhaben durch Summation erstmals eine Erheblichkeit erreichen.

Das Verfahren des der 24. Änderung des Flächennutzungsplans bzw. des Bebauungsplans Nr. 102 ist derzeit ist noch nicht so weit fortgeschritten, dass aus den Planungsunterlagen Angaben zur Art und zum Umfang der Umweltauswirkungen sowie deren Bewertung entnommen werden können. Aus diesem Grund kann eine Bewertung der Umweltauswirkungen infolge einer Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete im Rahmen der Umweltprüfung zum zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans bzw. des Bebauungsplan Nr. 105 nicht durchgeführt werden, sondern wäre im Rahmen der Umweltprüfung zur 24. Änderung des Flächennutzungsplans bzw. zum Bebauungsplan Nr. 102 auszuarbeiten.

Die 25. Änderung des Flächennutzungsplans und der Bebauungsplan Nr. 103 wurde im März 2020 von der Stadt Schleswig beschlossen. Im den Umweltberichten sind die Wirkfaktoren und Auswirkungen des geplanten Vorhabens sowie die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung dargelegt. Sie werden in den nachfolgenden Kapiteln des der 26. Änderung zum Flächennutzungsplans im Rahmen der Bewertung kumulierender Auswirkungen "in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen" berücksichtigt.

In der folgenden Tabelle sind die im Bebauungsplan Nr. 103 bereits als erheblich bewerteten Umweltauswirkungen aufgelistet. Vor diesem Hintergrund ist auch für die 26. Änderung des Flächennutzungsplans, sofern die entsprechenden Auswirkungen ausgelöst werden, in Hinblick auf kumulierende Wirkungen eine Erheblichkeit der betroffenen Auswirkung zu bewerten. Folgende potenziellen Auswirkungen wären hiervon betroffen: Erhöhung der Abflusswerte in der Wasserhaushaltsbilanz nach dem Regelwerk A-RW-1, Verlagerung von Schadstoffen durch Veränderungen im Bereich von Altlastenverdachtsflächen, Ermöglichung einer weit in der Schleilandschaft sichtbaren Gebäudesilhouette, ggf. Auslösung eines möglichen Kontaktes von Menschen mit Schadstoffen, Steigerung des Verkehrslärms im Bereich der Straße Holmer Noorweg (Abschnitt nördlich Ilensee) beziehungsweise auf der Klosterhofer Straße.

Tab. 2: Erhebliche Auswirkungen des Bebauungsplans Nr. 103 auf die Umweltbelange

Umweltbelange und PrüfpunkteErhebliche Auswirkungen
Umweltbelange gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bis i BauGB
WasserNachteilig: Der Wasserhaushalt wird gemäß Wasserhaushaltsbilanz nach dem Regelwerk A-RW 1 aufgrund der Veränderungen der Abflusswerte um mehr als 15 % erheblich beeinträchtigt. Nachteilig: Das Grundwasser kann nach Entsiegelungen im Bereich von zwei Altlastenverdachtsflächen möglicherweise durch eine Verlagerung von Schadstoffen erheblich beeinträchtigt werden. Die Möglichkeit einer Gefährdung des Grundwassers ist im Rahmen der Vorhabenumsetzung durch einen Fachgutachter zu klären und bei Erfordernis durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden.
LandschaftNachteilig: Die ländlich und naturnah wirkende Schleilandschaft im östlichen Bereich "Kleine Breite" wird durch eine weit sichtbare Gebäudesilhouette überprägt und in ihrem Charakter erheblich beeinträchtigt.
MenschNachteilig: Die Gesundheit von Menschen kann im Bereich von zwei Altlastenverdachtsflächen möglicherweise durch einen Kontakt mit Schadstoffen gefährdet werden. Die Möglichkeit einer Gefährdung von Menschen ist im Rahmen der Vorhabenumsetzung durch einen Fachgutachter zu klären und bei Erfordernis durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Nachteilig: Kumulativ mit den Auswirkungen der Bebauungspläne Nr. 102 und 105 betrachtet wird die Wohnqualität im Bereich der Straße Holmer Noorweg (Abschnitt nördlich Ilensee) beziehungsweise auf der Klosterhofer Straße aufgrund einer Steigerung des Verkehrslärms um mehr als 2,1 dB(A) und einer Überschreitung der Grenzwerte der 16. BImSchV an einigen Gebäuden erheblich beeinträchtigt.

Alle weiteren Auswirkungen des Bebauungsplans Nr. 103 werden in den nachfolgenden Kapiteln des Umweltberichts zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans "in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen" auf ein Eintreten kumulativer Auswirkungen geprüft und bewertet.