Planungsdokumente: 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.2 Auswirkungen auf den Umweltzustand / § 1 Abs. 6 Nr. 7 a), c), d) BauGB

2.2.2.1 Auswirkungen auf Fläche

AuswirkungenEs werden rund 8,06 ha Fläche für eine Siedlungsentwicklung in Anspruch genommen. Die Flächen schließen im Zusammenhang mit dem großräumigen städtebaulichen Projekt "Auf der Freiheit" an die Ortsbebauung der Stadt Schleswig an und sind durch die vormalige Nutzung als Bundeswehrstandort vorbelastet. Es handelt es sich größtenteils nicht um eine Neuerschließung sondern um eine Wiedernutzbarmachung von Siedlungsflächen. Eine Inanspruchnahme von naturgeprägten Flächen der freien Landschaft findet am nördlichen Gebietsrand (Bauflächen auf ca. 0,27 ha im Bereich von Waldflächen) sowie an der Küste (Bauflächen im Küstensaum und auf ca. 0,06 ha im Bereich der Wasserfläche der Schlei) statt. Aufgrund der vorwiegenden Wiedernutzbarmachung von Siedlungsflächen (Konversionsgelände) und der geringen Flächengrößen in naturnahen Bereiche werden nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche als nicht erheblich gewertet. Kumulative Auswirkungen: Zusammen mit den 10,8 ha des Bebauungsplans Nr. 103 ist eine Wiedernutzbarmachung von Siedlungsflächen von insgesamt 18,9 ha zu bewerten. Die kumulative Betrachtung der Wiedernutzbarmachung von Siedlungsflächen führt aufgrund der Vorbelastungen (Konversionsgelände) nicht zu zusätzlichen erheblichen Auswirkungen.
Erhebliche Auswirkungen-

2.2.2.2 Auswirkungen auf Boden

AuswirkungenIm Bereich der rund 7,82 ha umfassenden Bauflächen (ohne Wasserflächen) werden Böden, die größtenteils durch Aufschüttungen, Versiegelungsflächen und Beräumung vormaliger baulicher Anlagen anthropogen vorbelastet sind, erneut durch Baustellentätigkeiten (Abgrabungen, Aufschüttungen, Vermischungen, Verdichtungen) verändert. Hierdurch werden die natürlichen Bodenfunktionen (Lebensraumfunktion, Funktion im Wasserhaushalt, Regulationsfunktion) erneut und zusätzlich beeinträchtigt. Durch die Darstellung von Bauflächen und Baugebieten werden ca. 3,65 ha Neuversiegelungen ermöglicht. Unterhalb von Versiegelungen werden die natürlichen Bodenprozesse größtenteils unterbunden. Aufgrund der Betroffenheit stark vorbelasteter Böden bei einer Flächengröße von weit unterhalb von 10 ha sind die Auswirkungen nicht erheblich. Im Bereich der Schlei werden voraussichtlich lediglich mehrere Pfähle platziert, welche den Unterbau der Steghäuser darstellen. Hierfür werden Versiegelungen am Schleigrund von wenigen m² erforderlich. Aufgrund der geringfügigen Fläche sind die Auswirkungen nicht erheblich. Die in mehreren Bereichen anstehenden Torfschichten können möglicherweise entfernt und gegen ein tragfähiges Material ersetzt werden. Die mögliche Entnahme der im Untergrund anstehenden Torfe bzw. deren Überbauung wird aufgrund der bereits vor Jahrzehnten erfolgten Aufschüttungen und teilweise Versiegelungen an den betroffenen Standorten nicht als erhebliche Beeinträchtigung gewertet. Kumulative Auswirkungen: Der Bebauungsplan Nr. 103 bereitet Neuversiegelungen auf einer Fläche von 4,5 ha vor. Kumulativ ist eine Neuversiegelung von insgesamt 8,2 ha zu bewerten. Aufgrund der Betroffenheit stark vorbelasteter Böden bei einer Flächengröße von unterhalb von 10 ha sind die Auswirkungen nicht erheblich.
Erhebliche Auswirkungen-