Planungsdokumente: 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.2.9 Auswirkungen auf Biologische Vielfalt

AuswirkungenDas geplante Vorhaben ragt in den Randbereich von Natura 2000-Gebieten hinein. Die schützenswerten Bestandteile des FFH-Gebiets DE 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerte Flachgründe“ sowie des Europäischen Vogelschutzgebiets DE 1423-491„Schlei“ könnten durch Überbauung und nutzungsspezifische Emissionen (Licht, Lärm, Bewegungsreize), beeinträchtigt werden. Zwei vorhabenbezogene Prüfungen zu den Natura 2000-Gebieten haben dieses bewertet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass das geplante Vorhaben gegenüber den Natura 2000-Gebieten verträglich ist. (siehe Kap. 2.2.3 "Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete"). Im Bereich der Küste und im Norden des Plangebiets werden gesetzlich geschützte Biotope (Brackwasserröhrichte, Makrophytenbestände der Schlei, Artenreiche Steilhänge) überplant. Da nur ein geringfügiger Anteil der sich entlang der Schleiküste erstreckenden Röhrichte und Makrophytenbestände verloren geht und die artenreichen Steilhänge mit weit verbreiteten Pflanzengemeinschaften bewachsen sind, sind die Auswirkungen in Bezug auf die biologische Vielfalt nicht erheblich. Die Schlei ist eine landesweite Achse des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems. Der naturnahe Küstensaum wird auf einer Länge von ca. 50 m mit Bauflächen für zwei über die Schlei kragende Gebäude überplant. Aufgrund der Lage in einem durch Siedlung vorbelasteten Raum und die verhältnismäßig geringe Flächeninanspruchnahme innerhalb des Großraums Schlei sind die Auswirkungen auf großräumliche Vernetzungen nicht erheblich. Das geplante Vorhaben führt zu einem Verlust von Lebensräumen besonders geschützter Tierarten und kann im Rahmen des Baubetriebs zur Tötung von Individuen führen. Erhebliche Beeinträchtigungen sind allerdings aufgrund der Betroffenheit von lediglich weit verbreiteten Arten bzw. geringen Individuenzahlen, der Zuordnung von Ökokontoflächen mit Lebensraumqualitäten entsprechend der verlorengegangenen faunistischen Habitate sowie durch die Einhaltung von Bauverbotszeiten im Rahmen der Vorhabenumsetzung vermeidbar. Zusammenfassend betrachtet sind keine maßgeblichen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu erwarten, da die genannten Auswirkungen nur lokale Bedeutung besitzen und nicht maßgeblich auf wertgebender Bestandteile von Schutzgebieten, großräumige Beziehungen oder empfindliche faunistische Populationen wirken. Erhebliche Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete werden nicht ausgelöst. Die Funktion des Schwerpunktbereichs des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems wird nicht gefährdet.
Erhebliche Auswirkungen-

2.2.2.10 Auswirkungen auf Landschaft

AuswirkungenAuf der Siedlungsbrache eines ehemaligen Bundeswehrstandorts an der Schlei wird im Anschluss an vorhandene Ortsbebauung ein neuer Ortsteil entstehen. Hierdurch wird ermöglicht, dass derzeit im Verfall befindlichen Infrastrukturen und durch Abräumtätigkeiten geprägte Frei- und Grünflächen saniert und zu einem städtebaulich konzeptionierten Wohn- und Freizeitquartier aufgewertet werden. Mit der 26. Änderung des Flächennutzungsplans wird der östliche Teilbereich des Großprojektes entwickelt. Neue Gebäude könnten weit über die Schlei sichtbar werden. Dominante Gebäude wurden bereits ca. 800 m westlich am Ortsrand der Stadt Schleswig errichtet, so dass der Küstenabschnitt bereits durch ähnliche Gebäudekulissen geprägt ist. Allerdings ist die Küste der 26. Änderung des Flächennutzungsplans nicht, wie im westlichen Siedlungsgebiet, in Richtung Stadt ausgerichtet, sondern in Richtung Osten zum östlichen Teil der Kleinen Breite. Damit könnte bei hohen Gebäuden im Nahbereich der Schlei die Naturnähe der Schlei im Bereich eines ländlich und naturnah geprägtem Raums von hoher Landschaftsbildqualität von dem städtischen Charakter der neuen Ortsteils überprägt werden. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung könnte eine Minderung der Auswirkungen durch geringe Gebäudehöhen sowie die Pflanzung von großkronigen Bäumen und Baumgruppen erlangt werden. Die beiden in den Küstenbereich hineinragenden Bauflächen erwirken einen Verlust naturnaher Küstenlandschaft auf einer Küstenlänge von 50 m und eine lokale Beeinträchtigung der Naturnähe dieses Küstenabschnittes. Zudem entfällt etwa ab Höhe des Veranstaltungszentrums "Heimat" eine Sichtachse in Richtung Nordosten über den bisher im Zusammenhang wahrnehmbaren naturnahen Küstensaum. Kumulative Auswirkungen: Der zwischen der Ortslage Schleswig und der 26. Änderung des Flächennutzungsplans gelegene und von der Stadt beschlossene Bebauungsplan Nr. 103 bereitet bereits ein Stadtquartier mit bis zu 20 m üNHN hohen Gebäuden am Ufer der Schlei vor. Im Umweltbericht des Bebauungsplans Nr. 103 werden erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das naturnahe Landschaftsbild der Schlei prognostiziert. Durch die Auswirkungen der 26. Änderung des Flächennutzungsplans in Verbindung mit dem Bebauungsplan Nr. 105 würde bezogen auf das Gesamtprojekt 'Auf der Freiheit' insofern keine erstmalige Erheblichkeit hinsichtlich nachteiliger Auswirkungen auf das naturnahe Landschaftsbild der Schlei ausgelöst werden.
Erhebliche AuswirkungenNachteilig: Die ländlich und naturnah wirkende Schleilandschaft im östlichen Bereich "Kleine Breite" kann durch weit sichtbare Gebäude überprägt und in ihrem Charakter erheblich beeinträchtigt werden. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung können die Beeinträchtigungen durch geeignete Festsetzungen gegebenenfalls auf ein unerhebliches Maß begrenzt werden. Nachteilig: Die Natürlichkeit des Küstensaums mit hoher Landschaftsbildqualität wird durch die Überbauung eines Küstenabschnitts lokal erheblich beeinträchtigt.

2.2.2.11 Auswirkungen auf den Menschen

AuswirkungenDurch das geplante Vorhaben kann der Bedarf der Stadt Schleswig an zusätzlichem Wohnraum sowie ein Hotel in attraktiver Lage an der Schlei realisiert werden. Die Gestaltung mehrerer miteinander verbundener öffentlicher Grünflächen sorgt für wohnortnahe Erholungs- und Freizeiträume. Zusätzlich erfolgt eine Anbindung an den entlang des Schleiufers geplanten Schleiwanderweg. Am Schleiufer entstehen neue Gebäude, die weit über die Schlei sichtbar sein können und in diesem Fall die schützenswerte landschaftsgebundene Erholungsqualität der Schlei im östlichen Bereich "Kleine Breite" durch den urbanen Charakter überprägen. Von den Privatgrundstücken des Klosters, der Mühle und vom nördlichen Steghaus aus bleibt ein Blick in die nördliche Schleibucht entlang des naturbelassenen Küstensaums erhalten. Für die Bewohner des Hotels, des südlichen Steghauses sowie die Erholungssuchenden des Schleiwanderwegs wird ein Blick entlang des naturbelassenen Küstensaums in Richtung Norden durch die in der Blickachse geplanten Steghäuser zukünftig versperrt. Diese urbane Überprägung wird sich auch auf den im Bereich des Bebauungsplans Nr. 102 vorgesehenen Abschnitt des Schleiwanderwegs auswirken. Die Auswirkungen auf Erholungssuchende im Küstenbereich wären derzeit nicht als erheblich zu werten, da ein Zugang zu diesem Küstenabschnitt bisher nur geduldet, allerdings öffentlich nicht zugänglich war und vor diesem Hintergrund aktuell keine maßgebliche Relevanz für die Erholungsfunktion besitzt. In Hinsicht auf die Entwicklung eines entlang der Schlei verlaufenden Wanderwegs bekommt die nachhaltige Störung der Sichtachse allerdings für die Öffentlichkeit Relevanz. Aufgrund der zukünftig engen Vernetzung von Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Kultur auf dem gesamten Entwicklungsgelände 'Auf der Freiheit' wird ein lebendiger Stadtteil entstehen. Dieses kann bezüglich Lärm zu Konflikten führen. Aus diesem Grund wurde zum B-Plan Nr. 105 eine schalltechnische Prognose angefertigt (M+O 2021). Das Gutachten erläutert, dass sowohl bereits vorhandene als auch neue Lärmquellen auf die Anwohner des neuen Ortsteils einwirken werden. Es kommt zu folgendem Ergebnis: "Der Betrieb der Mühle Nicola und des Klosters Freiheit sind verträglich mit den geplanten Nutzungen. In den, zu den Quellen benachbarten Baufeldern werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm am Tag eingehalten. In der Nacht treten keine Immissionen auf. Das Kriterium der TA Lärm für kurzzeitige Geräuschspitzen (Türenschlagen etc.) wird ebenfalls eingehalten. Der Bestand des Kultur- und Veranstaltungsbetriebs Heimat ist verträglich mit den geplanten Nutzungen im Bebauungsplan 105. Im angrenzenden Baufeld Nr. 6 werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Mischgebiete eingehalten. Das geplante Kulturhaus Heimat ist nicht verträglich mit den Nutzungen im Bebauungsplan 105. In dem angrenzenden Baufeld Nr. 6 werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm um ca. 10 dB(A) überschritten. Die maßgebenden Quellen sind die Vorstellungen auf der Freilichtbühne und der Parkplatz. Die Vorstellungen auf der Freilichtbühne sollten daher als seltenes Ereignis bewertet werden können. Der Betrieb darf dann an nicht mehr als zehn Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden stattfinden. Wenn die Freilichtbühne selten genutzt wird, treten beim Regelbetrieb ohne Freilichtbühne keine Überschreitungen auf. Im nächstgelegenen Baufeld Nr. 6 und im Sondergebiet 'Hotel' werden die Immissionsrichtwerte für Mischgebiete eingehalten. Da die Bebauung im Baufeld 6 als Abschirmung für die dahinter liegenden Baufelder dienen soll, sollte die Nutzungsreihenfolge im Bebauungsplan festgelegt werden. Im Abschnitt 11 werden Festsetzungsvorschläge zum Schutz der Wohnnutzung aufgeführt." Neben den Faktor Lärm wurden auch die Wirkungen des Schattenwurfs der Mühle Nicola gutachterlich geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Verschattung durch das starre Bauwerk von geringem Umfang ist. Diese wird daher nicht als erhebliche Umweltauswirkung bewertet. Neben der Verschattungswirkung des starren Objekts wurden auch die periodischen Verschattungen durch die sich drehenden Windmühlenflügel untersucht, welche sich auf maximal 30 Tage im Jahr beschränken. Dabei wurde festgestellt, dass sich Überschreitungen in Hinblick auf die in den Hinweisen zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windkraftanlagen definierten Tagesrichtwerte ergeben. Diese Überschreitungen haben allerdings nur einen geringen Umfang und werden auch nicht von einer Windkraftanlage gemäß der oben genannten Hinweise ausgelöst, sondern von einem historischen Bauwerk, welches in der Regel als weniger störend wahrgenommen wird. Zudem rückt die neue Bebauung an die bereits bestehende Mühle heran und nimmt deren Wirkungen wissend in Kauf, so dass die Schattenwirkung nicht als maßgebliche Belastung zu prognostizieren ist. Teilbereiche der Sonder- und Wohngebiete befinden sich in einem Hochwasserrisikogebiet gemäß § 73 Abs. 1 WHG der Schlei. Hier besteht eine erhöhte und in Folge des Klimawandels steigende Hochwassergefahr. Dieses kann Risiken für die menschliche Gesundheit, z.B. durch Vernässung von Wohnräumen, Ertrinken oder Kontakt mit ausgetretenen Gefahrenstoffen, darstellen. Zur Vermeidung erheblicher Auswirkungen werden im Bebauungsplan für den Landbereich Festsetzungen zum Hochwasserschutz getroffen, in denen eine Mindest-Geländehöhe der Wohnräume, Fluchtwege und Lagerflächen wassergefährdender Stoffe bestimmt wird. Für die betroffenen Anwohner sind auch bei unerwartet hohem spontanen Wasseranstieg und Überflutungen von Gebäuden Ausweichmöglichkeiten auf höher gelegene Flächen vorhanden. Kumulative Auswirkungen: Das geplante Vorhaben ist Bestandteil eines neuen Stadtteils auf dem ehemaligen Kasernengelände "Auf der Freiheit". Hierbei handelt es sich um ein insgesamt 27 ha umfassendes Areal. Für den westlichen Bereich wurde bereits die 25. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, die ein Quartier aus Wohnungen, Ferienwohnungen, Büros, Gewerbe, Gastronomie und einem Hafens vorbereitet. Damit werden mit den Bebauungsplänen kumulierend die Grundlagen geschaffen, dass in hohem Maße der Bedarf der Stadt Schleswig an zusätzlichem Wohnraum sowie die Beherbergung von Gästen in attraktiver Lage an der Schlei realisiert werden kann. Im Immissionsgutachten zum Bebauungsplan Nr. 105 (M+O 2021) wird festgestellt, dass die in den Bebauungsplänen Nr.  103, 102 und 105 geplanten Nutzungen für das Gesamtareal "Auf der Freiheit" zusätzliche Verkehre im näheren und weiteren Straßennetz verursachen. Damit einher geht auch eine Erhöhung der Verkehrslärmbelastung. Das Gutachten kommt zu folgendem Fazit: "Auf den Straßen Werkstraße, Ilensee, Auf der Freiheit und Pionierstraße wird der Verkehrslärm um mehr als 1 dB ansteigen. Die Steigerung des Verkehrslärms ist jedoch nicht erheblich, da die Grenzwerte der 16. BImSchV nicht überschritten werden. Die Steigerung des Verkehrslärms auf der Straße Holmer Noorweg (Abschnitt nördlich Ilensee) beziehungsweise auf der Klosterhofer Straße ist erheblich, da die Änderung des Verkehrslärms 2,1 dB betragen wird und die Grenzwerte der 16. BImSchV an einigen Gebäuden überschritten werden. Die Verkehrslärmänderung ist in der Abwägung zu thematisieren (Umweltprüfung). Die Gesundheitsschwellenwerte von 70/60 dB(A) (Tag/Nacht) werden an den Gebäuden nicht überschritten. Zur Verringerung der Verkehrslärmimmissionen schlagen wir die Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten vor. Auf dem Holmer Noorweg sollte die Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h und auf der Klosterhofer Straße sollte die Geschwindigkeit von 30 km/h auf 20 km/h gesenkt werden. Auf der auf der Knud-Laward-Straße wird der Verkehrslärm um 1,1 dB ansteigen. Die Grenzwerte der 16. BImSchV werden an einigen Gebäuden überschritten. Geschwindigkeitsreduzierungen zur Verringerung des Verkehrslärms, sind aus unserer Sicht nicht verhältnismäßig, da der Anstieg im Rahmen der Prognoseungenauigkeit liegt und ein Pegelanstieg um 1 dB bei Verkehrslärm kaum wahrnehmbar ist." Durch ein zusätzliches Fahrzeugaufkommen werden auch vermehrt Luftschadstoffbelastungen verursacht. Da es sich um eine ortsübliche städtebauliche Entwicklung handelt werden keine maßgeblichen Belastungen der Anwohner erwartet.
Erhebliche AuswirkungenNachteilig: Die Erlebbarkeit der Naturnähe der Schleiküste vom geplanten Schleiwanderweg aus wird durch das Hineinragen einer Baufläche erheblich beeinträchtigt. Nachteilig: Die Lärmemissionen des geplanten Kulturzentrums "Heimat" sind aufgrund der Überschreitung von Immissionsrichtwerten voraussichtlich nicht verträglich mit den Nutzungen im Bebauungsplan. Im Rahmen der Planungen zum Kulturzentrum können die Lärmeinwirkungen durch eine Begrenzung der Vorstellungen auf der Freilichtbühne voraussichtlich auf ein nicht erhebliches Maß reduziert werden. Kumulativ vorteilhaft: In Verbindung mit weiteren Bauleitplanverfahren entsteht auf dem Gelände "Freiheit" ein neuer Stadtteil, in dem in hohem Maße der Bedarf der Stadt Schleswig an zusätzlichem Wohnraum sowie die Beherbergung von Gästen in attraktiver Lage an der Schlei realisiert werden kann. Kumulativ nachteilig: Kumulativ mit den Auswirkungen weiterer Planungen des Gesamtvorhabens "Auf der Freiheit" wird die Wohnqualität im Bereich der Straße Holmer Noorweg (Abschnitt nördlich Ilensee) beziehungsweise auf der Klosterhofer Straße durch die Steigerung von Verkehrslärm und einer Überschreitung der Grenzwerte der 16. BImSchV an einigen Gebäuden voraussichtlich erheblich beeinträchtigt.