Planungsdokumente: 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3.1.3 Vorschläge für nachfolgende Planungsebenen

MaßnahmenvorschlagUmweltbelang
Es wird empfohlen, die Gebäuden in Richtung Schlei auf niedrige Gebäudehöhen abzustaffeln, um Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes der Schlei zu verringernLandschaftsbild
Bei den nachfolgenden Planungen sind schadensbegrenzende Maßnahmen zum Schutz der Natura 2000-Gebiete zu beachtenNatura 2000 (S), Pflanzen, Tiere
Die Errichtung von Solaranlagen sollte durch geeignete Festsetzungen unterstützt werdenKlimawandel
Es wird zur Verringerung von Beeinträchtigungen diverser Umweltbelange die Anlage von Gründächern empfohlenLokalklima, Luft, Pflanzen, Tiere, Energieeffizienz
Es sollten Fuß- und Radwege zur Verringerung von Kfz-Verkehr und von Verkehrsemissionen im Bereich der geplanten Wohn- Misch und Sondergebieten geplant werdenWohnen, Erholung
Im Bebauungsplan sind zur Verhinderung von Gefährdungen Maßnahmen zum Schutz gegenüber Hochwasserrisiken festzusetzenMenschen, Boden, Wasser, Tiere
Für Straßenzüge, Stellplätze, Grünflächen und Außenanlagen wird eine Durchgrünung mit Baumpflanzungen empfohlen, insbesondere in SchleinäheLandschafts-/Ortsbild, Klima, Tiere, Mensch Anpassung an Klimawandel
Für die Außenanlagen sind insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel zu verwendenTiere
Im Rahmen der Entwässerungsplanung sollte beachtet werden, das anfallende Regenwasser soweit wie möglich innerhalb des Plangebiets zur Versickerung und Verdunstung bringenWasser, Lokalklima, Anpassung an Klimawandel, Mensch
Im Rahmen der Planung der Oberflächenentwässerung ist zu beachten, dass das Binnengewässer nicht beeinträchtigt wirdWasser, Pflanzen, Tie-re, gesetzlich geschütz-te Biotope
Zum Schutz vor Lärm sind Festsetzungen zur Reihenfolge der Errichtung und Nutzung von Gebäuden im Umfeld des Kulturzentrums "Freiheit" zu treffenMenschen/ Wohnen
Zum Schutz vor Lärm sind Festsetzungen zur Anordnung von schutzbedürftigen Räumen und zu Schallschutzmaßnahmen zu treffenMenschen/Wohnen
Für das neue Quartier wird empfohlen ein zusammenhängendes Grünkonzept zu entwickeln. In diesem sollten im schleinahen Bereich auch naturnahe küstentypische Landschaftsausprägungen berücksichtigt werdenOrts- und Landschaftsbild, Erholung
Eine Verringerung urbaner Auswirkungen auf die naturnahen Zonen der Schlei könnte durch eine zurückhaltende Farbgebung für die von der Schlei aus sichtbaren Gebäude erreicht werdenLandschaft, Mensch (naturgebundene Erholung)
Im Rahmen der Vorhabenumsetzung sollte eine Umweltbaubegleitung durchgeführt werdenBoden, Wasser, Pflanzen, Tiere, gesetzlich geschützte Biotope, Natura 2000, Artenschutz

2.3.2 Maßnahmen zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen

Maßnahmen zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen können erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ermittelt und verbindlich zugeordnet werden.

2.3.3 Maßnahmen zur Überwachung

MaßnahmeUmweltbelang
Die Stadt Schleswig überwacht, dass im Rahmen nachfolgender Planungen die Verträglichkeit gegenüber Natura 2000-Gebieten geprüft wird.Pflanzen, Tiere, Natura 2000
Die Stadt Schleswig überwacht, dass im nachfolgenden Bebauungsplan eine Umweltbaubegleitung festgesetzt wird.Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, gesetzlich geschützte Biotope, Natura 2000, Artenschutz
Die Stadt Schleswig überwacht, dass durch Festsetzungen im nachfolgenden Bebauungsplan Vorkehrungen gegenüber Lärmbelastungen getroffen werden.Mensch