5.2. Innere Erschließung
Die geplanten Wohngebiete WA 1 bis WA 8 werden im Osten von der Kieler Straße und im Westen vom Steinkamp erschlossen.
Die Erschließung des Plangebietes ist über die vorhandenen Straßen gesichert. Die Planstraßen im Wohngebiet sind als Mischverkehrsflächen ohne gesonderten Fußweg ausgebaut und weisen eine Breite von 5,0 m auf, so dass sich zwei PKW und auch ein PKW und ein Müllfahrzeug begegnen können. Teilbereiche der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind derzeit nur knapp 3 m breit, wodurch die Ver- und Entsorgung sichergestellt ist, die Fahrbahnbreite für eine Erschließung jedoch nicht als adäquat bezeichnet werden kann. Dies betrifft vor allem die durch den Bebauungsplan angestrebte Innenentwicklung durch eine Nachverdichtung.
Aus diesem Grund setzt die Gemeinde im Bereich der schmalen Straßenabschnitte des Elbinger Weg die Straßenverkehrsfläche mit einer Breite von 5 m fest, um zukünftig bei dem Verkauf von Grundstücken im Rahmen der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes die öffentliche Straßenverkehrsfläche verbreitern und so die Erschließungssituation verbessern zu können. Dies ist vor allem auch im Hinblick auf die notwendige Zufahrbarkeit für Ver- und Entsorgungs- sowie Rettungsfahrzeuge erforderlich. Die mit der perspektivischen Verkleinerung der Flurstücke zu Gunsten der Erschließung verbunden Einschränkung der Grundstückseigentümer*innen wird dadurch minimiert, dass im Bereich des schmalen Elbinger Wegs lediglich 2 m Abstand zwischen Baugrenze und Straßenverkehrsfläche festgesetzt sind.
Die innere Erschließung des Geltungsbereiches funktioniert über Grundstückszufahrten von den angrenzenden Straßenverkehrsflächen.
Perspektivisch werden im Plangebiet neben der vorgenannten angestrebten Verbreiterung in Teilbereichen bauliche Maßnahmen zur Ertüchtigung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen notwendig, um die heutigen Verkehrsflächen, die sich auch durch Belegwechsel und Absätze auszeichnen, in einen zeitgemäßen Ausbaustand zu versetzen. Erforderliche Maßnahmen werden in Abstimmung zwischen Tiefbau und Zweckverband Obere Bille (siehe auch Kapitel 7) projektiert, um die mit Baumaßnahmen verbundenen Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten.