Planungsdokumente: 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rieseby für das Gebiet südlich der Straße 'Heidegarten' und westlich der Straßen 'Hofkamp' und 'Sönderbyer Weg'

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.7 Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem

Am westlichen Rand des Plangebietes verläuft eine Verbundachse des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Schleswig-Holstein, die u.a. den Wald südwestlich des Plangebietes mit einem nördlich außerhalb gelegenen kleinen Wald verbindet und an diesem endet. Die Verbundachse umfasst westlich von Rieseby abgesehen von den Waldflächen bislang keine Flächen, die anderweitig naturschutzrechtlich geschützt sind. Im Plangebiet umfasst die Verbundachse eine intensiv genutzte Ackerfläche ohne besondere Lebensraumeignung. Vernetzende Strukturen sind abgesehen von einem grasdominierten Saumstreifen mit wenig Gehölzbewuchs innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden. Nördlich angrenzend befinden sich wohnbaulich genutzte Grundstücke im Bereich der Verbundachse, sodass eine durchgängige Vernetzung der beiden Waldflächen an dieser Stelle nicht mehr umsetzbar ist. Entsprechend Kap. 4.1.1 des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum II sind mit der Darstellung des Biotopverbundes keine Nutzungseinschränkungen verbunden. Ebenso besteht kein grundsätzliches Bauverbot.

Die Planung berücksichtigt den südwestlich angrenzenden Wald als Bestandteil des Biotopverbundes. Die Bauflächen halten ausreichende Abstände ein; zudem werden zwischen dem Wald und den Privatgrundstücken öffentliche Grünflächen festgesetzt, die als Puffer dienen und so Einschränkungen des Waldes als Lebensraum und Biotop vermeiden sollen. Westlich des Plangebietes ist im Zuge des B-Planes Nr. 20 als Ausgleichsmaßnahme bereits ein Gewässer entwickelt worden, dessen Randbereiche der natürlichen Entwicklung überlassen wurden. Aufgrund der bestehenden Nutzungen hat sich die Gemeinde entschieden, den baulich geprägten Siedlungsbereich vom Baugebiet ‚Heidegarten‘ nach Süden hin abzurunden. Weitere Maßnahmen, die der Biotopvernetzung dienen, sollen sinnvollerweise westlich des Siedlungsraumes fortgeführt werden. Eine nachhaltige Beeinträchtigung des Biotopverbundes ergibt sich durch die Umsetzung der Planung nicht. Die weitere Siedlungsentwicklung Riesebys wird sich in Richtung Süden bzw. Südosten konzentrieren, sodass westlich der Siedlung weitere Maßnahmen zur Biotopvernetzung durchgeführt werden können.

1.4.8 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Das Plangebiet befindet sich im Naturpark „Schlei“ (§ 27 BNatSchG)
  • Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind nicht gegeben.
  • Knicks sind nach § 21 LNatSchG geschützt.
  • Südwestlich grenzt ein Geotop (Oser/Wallberge) außerhalb des Planbereichs an.
  • Der nächstgelegene Bestandteil des europäischen Netzes Natura 2000 sind das FFH-Gebiet 1423-394 'Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe' sowie das europäische Vogelschutzgebiet 1423-491 'Schlei' ca. 2,3 km nordwestlich des Plangebietes.
  • Zu der im Nordwesten angrenzenden Waldfläche ist gem. § 24 LWaldG ein Abstandsstreifen einzuhalten.
  • Die überplante Fläche befindet sich in einem archäologischen Interessensgebiet. Zudem befindet sich ein Objekt der Archäologischen Landesaufnahme (LA 144, Verdacht auf Grabhügel) auf der südöstlichen Grenze der überplanten Fläche.

2 Ziel und Zweck der Planung