Planungsdokumente: 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rieseby für das Gebiet südlich der Straße 'Heidegarten' und westlich der Straßen 'Hofkamp' und 'Sönderbyer Weg'
Begründung
3.1 Art der baulichen Nutzung
Die Bauflächen werden entsprechend der zugedachten Nutzung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO als Wohnbauflächen dargestellt. Diese Darstellung entspricht den gemeindlichen Zielen (siehe Kap. 2) für dieses Plangebiet.
3.2 Verkehrliche Erschließung
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über neu herzustellende Erschließungsstraßen. Die Haupterschließungsstraße schließt im Osten des Plangeltungsbereiches an den Sönderbyer Weg an und führt in mehreren Bögen bis an die nördliche Planbereichsgrenze heran, wo sie an die Straße Heidegarten anschließt. Abzweigend hiervon werden die übrigen Planbereiche erschlossen. Hierzu wird im Nordwesten ein Wendehammer vorgesehen, der mit einem Radius von 11,50 m für Müll-, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge ausreichend bemessen ist.
Die gesamte Erschließung ist darauf ausgerichtet, den später geplanten 2. Bauabschnitt im Süden optimal an den Planbereich anbinden zu können. Dementsprechend werden an insgesamt drei Stellen des Gebietes bereits verkehrliche Anbindungen in Richtung Süden vorbereitet. Insgesamt wird durch den späteren 2. Bauabschnitt die verkehrliche Erschließung und die äußere Einbindung des Gebietes in sich geschlossen sein und so ein großes, zusammenhängendes Wohngebiet ergeben.