Planungsdokumente: 54. F-Plan-Änderung "Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"; hier: Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.5 Auswirkungen der Planung auf das Klima und Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels

Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Schlei. Die überplanten Plattformen liegen ca. 1,4 m über NHN. Damit besteht bereits gegenwärtig die Gefahr, dass die neu entstehenden Gebäude bei Hochwasser überflutet werden. Bei Anstieg des Meeresspiegels als Folge des Klimawandels wird sich die Häufigkeit dieser Überschwemmungen erhöhen. Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist damit gegeben. Im Plangebiet werden vorbeugende bauliche Maßnahmen durchgeführt, sodass keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten sind.

2.6 Kumulative Wirkung von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang

Mögliche kumulative Wirkungen im Zusammenhang mit anderen Planungen sind derzeit nicht bekannt und aufgrund der geringen Größe des Plangebietes nicht zu erwarten.

2.7 Beschreibung der eingesetzten Techniken und Stoffe

Für die Neuanlage und Erhaltung der Gebäude und versiegelten Flächen werden voraussichtlich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe angewandt bzw. eingesetzt.