Planungsdokumente: 54. F-Plan-Änderung "Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"; hier: Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern

Die Vermeidung von Emissionen wird im Bereich des Plangebietes u.a. durch die Einhaltung der Energieeinsparverordnung nach dem aktuellen Stand der Technik gewährleistet. Emissionen sind nicht zu erwarten.

Das anfallende Schmutzwasser wird an den vorhandenen Schmutzwasserkanal übergeben und dann über Pumpwerke der zentralen Kläranlage Kappeln zugeführt. Die Müllentsorgung obliegt dem Kreis Schleswig-Flensburg und wird von privaten Unternehmen durchgeführt. Es wird auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Schleswig-Flensburg verwiesen.

2.3 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie

Die Gebäude werden nach dem aktuellen Stand der Technik beheizt und mit Energie versorgt. Die Festsetzungen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes lassen eine Anbringung von regenerativen Energiequellen zu (z.B. Solaranlagen). Beeinträchtigungen bezüglich der Umweltbelange sind hier nicht zu erwarten.

2.4 Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen

Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle und Katastrophen abzusehen. Hinweise auf Betriebe nach der Störfallverordnung sind im Zuge des Scoping nicht gegeben worden.