Planungsdokumente: Erneute öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes Barsbüttel 2025 der Gemeinde Barsbüttel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.2. Regenerative Energieversorgung

Angesichts der globalen Erwärmung durch klimaschädliche Gase, der Endlichkeit fossiler Energieträger, aber auch vor dem Hintergrund eines weltweit immer mehr steigenden Energiebedarfs und der damit verbundenen Steigerung der Energiepreise werden die verstärkte Nutzung regenerativer Energien und ein sparsamer Verbrauch fossiler Energieträger immer wichtiger. Durch Energieversorgungskonzepte sollen energetische Vorteile von Versorgungssystemen einzelner Orte aber auch ganzer Regionen unter Ausnutzung örtlicher Energiepotenziale ausgeschöpft werden. Nicht jede Region ist gleichermaßen für die Nutzung jeglicher Form regenerativer Energien geeignet. Während beispielsweise die Küstenbereiche aufgrund der Windhöffigkeit und der solaren Strahlungsintensität für Windkraftanlagen und Photovoltaik prädestiniert sind, können Geeststandorte im Binnenland für den Anbau von Energiepflanzen geeignet sein. Regenerative Energieerzeugung ist nur dann sinnvoll, wenn in den Gesamtprozess nicht mehr Energie hineinfließt, als am Ende bereitgestellt wird (zu berücksichtigen ist zum Beispiel der Aufwand zur Wasserstoffproduktion oder zum Anbau und Transport von Energiepflanzen oder zur Veredelung von Biogas zu Biomethangas in Erdgasqualität). Ebenso zu beachten ist, dass nicht an anderer Stelle Umweltschäden entstehen, die den erwarteten Nutzen durch die klimaneutrale Energiegewinnung wieder relativieren (zum Beispiel bei intensiven Energiepflanzen-Monokulturen oder bei Wasserstoffproduktion unter Einsatz fossiler Energien).

Als regenerative Energien, auch erneuerbare Energien, bezeichnet man Energie aus Quellen, die sich entweder kurzfristig von selbst erneuern oder deren Nutzung nicht zur Erschöpfung der Quelle beiträgt. Es handelt sich daher um nachhaltig zur Verfügung stehende Energieressourcen. Dazu gehören neben der Wasserkraft vor allem die solare Strahlung (Sonnenenergie), die Kraft des Windes (Windenergie), die Wärme im Erdinnern (Geothermie) sowie das energetische Potenzial der Biomasse (aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnene Bioenergie). Die Nutzung erneuerbarer Energie ist der wichtigste Weg zur Erreichung der Reduktionsziele für klimaschädliche Treibhausgase.

Aktuell gehören die erneuerbaren Energien zu den wichtigsten Wachstumsmotoren in Deutschland. Diese These hat die Branche auch im letzten Jahr wieder unter Beweis gestellt:

- sie beschäftigt rund 300.500 Menschen

- sie deckt 16,1% des deutschen Stromverbrauchs, 8,4% des Wärmeverbrauchs und 5,5% des Kraftstoffverbrauchs

- der Beitrag der erneuerbaren Energien am gesamten Energieverbrauch in Dtld. betrug 2009 rund 10,1%

- durch sie wurden 2009 ca. 107 Mio. Tonnen CO2 eingespart26

Trotz Wirtschaftskrise haben sich die erneuerbaren Energien als stabiler Faktor erwiesen. Im Jahr 2009 stellten sie mit insgesamt rd. 238 Mrd. kWh sogar mehr Energie als im Vorjahr (236 Mrd. kWh) bereit, obwohl das Jahr 2009 ungewöhnlich windschwach war.27 Auch die Anzahl der Arbeitsplätze in der Branche ist trotz Wirtschaftskrise weiter gestiegen. Von 278.000 Beschäftigten im Jahr 2008 auf 300.500 im Jahr 2009. Das Potenzial an neuer Arbeit im Bereich der erneuerbaren Energien ist riesig: Strom aus erneuerbaren Energien ist um den Faktor 10 bis 15 arbeitsintensiver als fossile oder atomare Großanlagen. Aufgrund der weltweit steigenden Nachfrage nach erneuerbaren Energien geht die Branche von über 500.000 Beschäftigen in Deutschland im Jahr 2020 aus.

Um die Entwicklung der erneuerbaren Energien weiter zu forcieren hat die Bundesrepublik bereits im Jahr 2000 das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) verabschiedet, das nun in der geänderten Fassung vom 01.01.2009 gilt. Darin steht einerseits, dass der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30% erhöht und anschließend weiter gesteigert werden soll (vgl. § 1 Abs. 2 EEG). Andererseits regelt das Gesetz den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (und Grubengas) sowie die vorrangige Abnahme, Übertragung, Verteilung und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber.

Es hat sich gezeigt, dass das EEG ein hocheffizientes Instrument zum Ausbau der erneuerbaren Energien ist. Die Branche der erneuerbaren Energien prognostiziert einen Anstieg der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2020 auf 47%. Weiterhin soll auch der Wärmebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt. Die Bundesregierung hat das Ziel formuliert, den Anteil am Wärmeverbrauch auf 14% im Jahr 2020 zu steigern. Im Jahr 2008 betrug der Anteil nur 7,7%. Die Leitstudie des Bundesministeriums hält sogar eine Steigerung des Anteils auf über 50% bis 2050 für möglich.

Weiteren Antrieb soll das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, das am 1. Januar 2009 in Kraft trat, geben. In § 1 EEWärmeG ist das Ziel formuliert, bis zum Jahr 2020 mindestens 14% des Wärme- und Kälteenergiebedarfs von Gebäuden durch erneuerbare Energien zu decken. Zur Erreichung dieses Ziels verpflichtet das Gesetz dazu, die o. g. Bedarfe von Neubauten mit einer Nutzfläche von mehr als 50 m² in der Höhe eines vorgeschriebenen Prozentsatzes (vgl. § 3 Abs. 1 EEWärmeG) mit erneuerbaren Energien zu versorgen.

Auch die erneuerbare Mobilität, bislang hauptsächlich in Form von Biokraftstoffen in Verbrennungsmotoren, stieg von 1998 bis 2008 von 0% auf 6,1% an. In Zukunft wird die Elektromobiliät einen steigen Anteil bestreiten: Strom aus erneuerbaren Energien treibt Elektromotoren sauber und effizient an. Nach der Leitstudie des Bundesumweltministeriums kann auch hier der Anteil an erneuerbaren Energien bis 2050 auf über 50% steigen.28

Ein aktuelles Thema des Klimaschutzes durch energetische Optimierung ist die Kanalwärme. Das für Duschen, Baden, Waschen und Spülen erhitzte Wasser verlässt die Gebäude mit einer mittleren Temperatur von 25 °C. In der Kanalisation hat das Schmutzwasser in Deutschland im Jahresmittel immerhin noch eine Temperatur von 15 °C – bislang weitgehend verschenkte Energie, mit der z. B. Häuser beheizt werden könnten. Das Potenzial ist gewaltig: Nach Angaben der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU, Osnabrück) könnten hierzulande zwei bis vier Millionen Wohnungen mit der aus Abwasser zurückgewinnbaren Wärme versorgt werden. Die hierbei eingesetzte Verfahrenskombination aus Siebanlage und einem eigens für diese Aufgabe entwickelten Wärmetauscher im Bypass-Kreislauf ist neu. Der Technik stehen weit reichende Einsatz Möglichkeiten im Objektbau offen. Insbesondere bei Häusern, die einen energetischen Sanierungsbedarf haben kann zukünftig durch die Nutzung von Kanalwärme ein zusätzlicher Beitrag zur Energieeinsparung und Wiederverwendung geleistet werden. Modellprojekt für ein solches Vorhaben ist ein Mietwohnkomplex in der bayerischen Stadt Straubing29.

Insgesamt konnten im Jahr 2009 rund 107 Mio. Tonnen CO2 durch die Nutzung von erneuerbaren Energien eingespart werden.30 Das Land Schleswig-Holstein hat sich ehrgeizigere Ziele gesetzt, als es die Bundesregierung in Bezug auf Klimaschutz und Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien getan hat. Je höher der Anteil der regenerativen Energien in einer Gemeinde ist, desto größer ist die Unabhängigkeit von den fossilen Energieträgern. Dabei ist es sinnvoll eine Mischung verschiedener Formen der regenerativen Energiegewinnung zu etablieren. Die wichtigsten Arten werden im folgenden Abschnitt vorgestellt und hinsichtlich ihrer möglichen Etablierung in der Gemeinde Barsbüttel bewertet.

Wasserkraft

In der Gemeinde Barsbüttel ist die Nutzung der Wasserkraft aufgrund fehlender geografischer Voraussetzungen nicht möglich.

Solarenergie

Die Bundesregierung und die Landesregierung haben ehrgeizige Ziele bei den Themen Klimaschutz und Ausbau regenerativer Energien. Das Thema Solarenergie ist dabei insbesondere für Privathaushalte interessant, da die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert werden kann und die Kosten für Warmwasseraufbereitung und Heizung gesenkt werden können. Im folgenden Abschnitt wird eine kurze Einführung in das Thema gegeben und anschließend die Bedeutung für die Gemeinde Barsbüttel dargestellt.

Der gemeindlichen Bauleitplanung kommt bei der Standortsteuerung dieser Anlagen eine besondere Bedeutung zu. Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung bietet sich für eine Gemeinde die Möglichkeit, die Photovoltaik-Freiflächennutzung auf geeignete Standorte zu lenken. Ein konfliktarmes Nebeneinander von Photovoltaiknutzung und konkurrierenden Raumansprüchen erfordert eine sorgfältig abgewogene Standortwahl. Vor diesem Hintergrund sollen die im Beratungserlass zur Planung von großflächigen Photovoltaikanlagen im Außenbereich in der jeweils aktuellen Fassung getroffenen Regelungen berücksichtigt werden.

Ausgangssituation

Solarenergie steht unbegrenzt, umweltfreundlich und kostenlos zur Verfügung. Aus dem Sonnenlicht kann sowohl Strom mittels Photovoltaikanlagen und solarthermische Kraftwerke als auch Wärme über Sonnenkollektoren gewonnen werden. Die Sonne liefert das 2.850-fache des weltweiten Energiebedarfs. Die Sonneneinstrahlung, die auf Deutschland trifft, liefert etwa das 80-fache unseres Energieverbrauches.31

Noch ist der Anteil der Solarenergie an der deutschen Energieversorgung zwar gering, er steigt aber kontinuierlich. Derzeit sind in Deutschland etwa 1,7 Millionen Photovoltaik- und Solarthermieanlagen installiert. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zusammen mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) treibt die Nutzung der Solarenergie weiter an.

„Photovoltaikanlagen wandeln die Sonnenstrahlung mittels Solarzellen in elektrische Energie um. (...) Ende 2009 waren in Deutschland Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von rund 8.880 MW elektrischer Leistung installiert, die den Strombedarf von etwa 1,5 Millionen Drei-Personen-Haushalten decken.“32 Ein gutes Beispiel einer Photovoltaikanlage steht im Raum Baltringen / Sulmingen in Baden-Württemberg. Die Anlage ist Teil eines Innovationskonzeptes als Nachnutzung einer Kiesgrube. Das dort errichtete Photovoltaikkraftwerk produziert jährlich über 1 MW umweltfreundlichen und CO2-armen Strom. Das ist mehr als der Strombedarf des neuen, ca. 5 km entfernten Kieswerkes. Dank der 710.000 kg CO2-Einsparung schützt das Photovoltaikkraftwerk zudem das Klima.33 Diese Form der Solarenergienutzung wäre auch für die Gemeinde Barsbüttel als Nachnutzung für den Kiesabbau denkbar.

„Solarthermische Kraftwerke erzeugen Strom über die Konzentration und Verstärkung der Sonnenstrahlen. Die Strahlung wird über Reflektoren gebündelt und in Dampf umgewandelt, mit dem ein Generator betrieben wird.“34 Für die Nutzung der Wärme aus Sonnenenergie wird die Strahlung der Sonne mittels Kollektoren in Wärmeenergie umgewandelt. In Deutschland wird Solarwärme in der Regel zur Erwärmung von Wasser zum Duschen und Waschen oder zur Raumheizung eingesetzt. Weiterhin kommen solarthermische Anlagen zur Erwärmung von Schwimmbadwasser zum Einsatz. Ein gutes Beispiel ist die solarthermische Anlage auf dem Dach des Freibades und des angrenzenden Supermarktes in Borßum. Die Anlage (1.900 m² Solarabsorber) versorgt sowohl das Freibad (Aufheizung des Beckenwassers auf mindestens 23°C) als auch den Supermarkt mit Wärme. Dank dieser Anlage werden einerseits mehr als 956 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart und andererseits die Betriebskosten für das Freibad deutlich gesenkt. Durch die eingesparten Energiekosten amortisiert sich die Anlage innerhalb von 9 Jahren.35 Eine solche Anlage wäre auch in Barsbüttel z. B. zur Erwärmung des Schwimmbadwassers oder zur Unterstützung der Beheizung der Sporthallen möglich. Ausreichend große Dachflächen sind in der Gemeinde Barsbüttel vorhanden. Die Dachflächen in Deutschland reichen nach Schätzungen der Solarindustrie aus, um langfristig 30 Prozent des Strombedarfs mit Photovoltaik bereitzustellen.36

Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen

Die Gemeinde Barsbüttel strebt eine Verortung von Solaranlagen an. Im FNP kann dies nicht dargestellt werden. Im Zusammenhang mit ausgekiesten Flächen, die einer Nachnutzung zugeführt werden sollen, wird die Gemeinde prüfen, ob Solaranlagen effizient eingesetzt werden können. Im Rahmen von Neuansiedelungen in Gewerbegebieten wird die Gemeinde darauf hinwirken, dass Betriebsgebäude, die sinnvollerweise mit Solaranlagen ausgestattet werden können, einen Beitrag zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien in der Gemeinde Barsbüttel leisten. Ebenso können Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Gebäuden und Wohnhäusern installiert werden. Diese Potenziale sind im Einzelfall zu prüfen und zu fördern. Voraussetzung für die Installation von Photovoltaik-Anlagen ist, dass diese keine Beeinträchtigung des Ortsbildes und der Nachbarschaft (Sonnenreflektionen o.ä.) hervorrufen.