Planungsdokumente: Erneute öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes Barsbüttel 2025 der Gemeinde Barsbüttel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.5. Verkehr und Technik

Abb. 37: Bestandskarte Thema Verkehr und Technik

Mobilität und Verkehrserschließung

Mobilität bestimmt für die meisten Menschen in Deutschland zunehmend den Alltag, dazu zählen Wege zur Arbeit oder Schule, zum Einkaufen, in die Freizeit usw. Mobilität ist wesentlich selbstverständlicher geworden als noch vor wenigen Jahrzehnten – Tendenz steigend. Obwohl in vielen Fällen mit dem Auto verknüpft, ist Mobilität mehr als der Weg mit dem Auto. Fuß- und Fahrradwege spielen eine nicht gering zu schätzende Rolle. Ohne ÖPNV ist moderne und funktionierende Mobilität nicht denkbar.

Rahmenbedingungen und Ansprüche an die Verkehrsinfrastruktur verändern sich. Mobilität besteht in Abhängigkeit von Region und Bevölkerungsgruppen. Für einen Grundschüler bedeutet Mobilität etwas anderes als für eine Studentin, für eine Berufstätige etwas anderes als für einen älteren Menschen. Für alle jedoch ist Mobilität in der Regel ein hochwertiges Gut, gestaltet sich im Alltag allerdings nicht immer unproblematisch. Individuelle ökonomische Bedingungen oder Verkehrsengpässe gehören zur täglichen Mobilitätserfahrung.

In Deutschland haben vier von fünf Haushalten mindestens ein Auto. Nur jeder fünfte Haushalt ist autofrei. Vielmehr ist über ein Viertel der Haushalte mehrfach motorisiert. Daraus ergibt sich eine Quote von 1,1 Autos pro Haushalt bzw. 0,7 pro Erwachsenem. Zwischen den Bundesländern bestehen hierbei bis auf die geringere Pkw-Ausstattung in den Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin, die auf eine andere Bevölkerungsstruktur und eine bessere ÖPNV-Versorgung als in den Flächenländern zurückzuführen ist, kaum Unterschiede.

Im Durchschnitt legt jeder Bürger montags bis freitags täglich 3,6 Wege zurück. An Samstagen sind es 3,0 und an Sonntagen 2,2 Wege, bezogen auf alle Personen jeden Alters. Gerechnet ausschließlich für die mobilen Personen ergibt sich ein Werktagswert von gut 4 Wegen.46

Die Untersuchung „Mobilität in Deutschland 2008“ stellt eine Trendumkehr zu einer verstärkten Nutzung des Umweltverbundes (zu Fuß, Fahrrad und ÖPNV) fest.

Mobilitätskosten und Erreichbarkeiten

Mobilitätskosten sind die Summe der Kosten aller Wege, die im Alltag oder in der Freizeit zurückgelegt werden. Sie werden in privaten Haushalten maßgeblich durch die Zahl der im Haushalt verfügbaren Pkw und die damit zurückgelegten Distanzen bestimmt. Je schlechter die ÖPNV-Anbindung (insbesondere schienengebunden) eines Ortes ist, desto höher sind die Mobilitätskosten für die Bewohner. Geht man von einem künftigen weiteren Anstieg der Energiekosten oder gesetzlicher Änderungen (Abschaffung Pendlerpauschale) aus, werden Ansiedlungsentscheidungen hiervon stark beeinflusst werden. Im Folgenden sollen Zusammenhänge in Barsbüttel aufgezeigt und Empfehlungen zum Umgang gegeben werden.

Bedenkt man, dass mehr als 50 % der Einwohner der Gemeinde Barsbüttel nicht in Barsbüttel arbeiten und ca. 70 % der Arbeitsplatzzentralität durch Externe gedeckt werden, ist berufsbedingtes Pendeln für die Mehrzahl der Arbeitnehmer erforderlich. Der Ausbau der ÖPNV-Anbindung würde zu einer Entlastung führen und wird zukünftig ein immer wichtigerer Standortfaktor werden.

Für nahezu alle Funktionen des täglichen Lebens (z.B. Arbeiten, Einkaufen, Freizeit, Kinder) ist das Auto erforderlich. Durch die verhältnismäßig gute Anbindung des Ortes Barsbüttel an das Busnetz sind hier die Mobilitätskosten geringer, als für die Einwohner der Ortsteile Willinghusen, Stemwarde und Stellau. Im Vergleich zu einer Gemeinde mit Bahnanschluss sind die Mobilitätskosten in der Gemeinde Barsbüttel dennoch insgesamt sehr hoch, auch weil die Nahversorgung in Barsbüttel Ort nicht ausreicht, um den periodischen Bedarf der Bewohner zu decken.

Mobilitätskosten in Barsbüttel und Vergleichsgemeinden

Bei Standortentscheidungen privater Haushalte spielen u.a. die Wohnkosten eine entscheidende Rolle. Häufig wird übersehen, dass die Wahl eines wenig zentralen Wohnstandortes mit niedrigen Bodenpreisen in der Regel einen höheren Verkehrsaufwand und damit Kosten mit sich bringt. Darüber hinaus führt dies zu einem überdurchschnittlich hohen Flächenverbrauch und zu einem vermehrten CO2-Ausstoß infolge höherer Pkw-Fahrleistungen.

Die Zahlen in diesem Textabschnitt beziehen sich auf den Wohn- und Mobilitätskostenrechner47, der im Rahmen des REFINA-Forschungsprojektes „Kostentransparenz“ an der HafenCity Universität Hamburg entwickelt wurde. In der folgenden Tabelle werden die Mobilitätskosten für unterschiedliche Haushalte (Familien, Singles, Senioren) in verschiedenen Gemeinden (Barsbüttel und Vergleichsgemeinden) dargestellt. Die Berechnungen basieren auf statistischen Durchschnittswerten für vergleichbare Haushalte.

Familien (€ / Monat)Singles (€ / Monat)Senioren (€ / Monat)Durchschnitt (€ / Monat)
Bad Oldesloe401,-325,-186,-~ 304,-
Glinde427,-289,-198,-~ 305,-
Barsbüttel460,-313,-221,-~ 331,-
Bargteheide473,-345,-175,-~ 331,-
Ahrensburg441,-311,-189,-~ 314,-
Trittau519,-355,-222,-~ 365,-

Diese Auflistung zeigt, dass Barsbüttel in der Kategorie „Familien“ im vorderen Drittel, bei den „Singles“ im Mittelfeld und bei den „Senioren“ im hinteren Drittel bezüglich der Höhe der durchschnittlichen Mobilitätskosten für diese Zielgruppen liegt. Bei dem Vergleich der Durchschnittswerte zeigt sich, dass Barsbüttel im Mittelfeld der verglichenen Gemeinden liegt.

Ausgangssituation

Die Bestandsanalyse der Verkehrsinfrastruktur umfasst neben dem motorisierten Individualverkehr (MIV) und ÖPNV im Besonderen die geplante Anbindung Höltigbaum als überregionalen Anschluss und, als Arbeitsauftrag aus der Lärmaktionsplanung, die Beeinträchtigungen durch die Verkehrstrassen. Des Weiteren wird die funktionale Bedeutung des Fahrradverkehrs innerhalb der Gemeinde genauer betrachtet.

Motorisierter Individualverkehr (MIV)

Das Straßennetz der Gemeinde Barsbüttel gliedert sich in vier Kategorien. Die Bundesautobahnen (BAB), die klassifizierten Straßen (Landes- und Kreisstraßen) sowie die innerörtlichen Haupt- und Erschließungsstraßen. Im Flächennutzungsplan erfolgt eine vollständige Darstellung der ersten drei Straßenkategorien sowie der wesentlichen innerörtlichen Hauptverkehrszüge.

Die Bundesautobahn A 1 durchquert die Gemeinde Barsbüttel östlich des Gewerbegebietes von Nord nach Süd und gliedert sie in zwei Teile. Die BAB 24 verläuft entlang der südlichen Gemeindegrenze. Die BAB 1 ist eine der wichtigsten überregionalen Verkehrsverbindungen zwischen Westeuropa und dem Norden und Nord-Osten Europas. Von Hamburg aus führt die Autobahn Richtung Norden nach Travemünde (Anbindung an Fähren nach Schweden und in das Baltikum) sowie nach Fehmarn, von wo aus ab ca. 2020 eine feste Fehmarnbelt-Querung geplant ist. In Richtung Westen bindet die BAB 1 Hamburg an Bremen und das Ruhrgebiet an. Dieses Vorhaben wird die Bedeutung der BAB 1noch deutliche steigern (vgl. Kap. 5.1 Arbeitsorte).

Die BAB 24 verbindet die beiden größten Städte Deutschlands, Berlin und Hamburg, miteinander und stellt im weiteren Verlauf eine Hauptverbindung nach Osteuropa dar. Die durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken (DTV) in Hamburg 2006 betrugen am Autobahnkreuz Hamburg Ost 149.000 Kfz pro Tag. Zwei Brücken über die BAB 1 verbinden den westlichen und östlichen Teil Barsbüttels. In Nord-Süd-Richtung gibt es 6 Querungsmöglichkeiten über die BAB 24. Durch die zwei Anschlussstellen an BAB 1 („Barsbüttel“) und BAB 24 („Reinbek“) ist die Gemeinde Barsbüttel an diese wichtigen überregionalen Verkehrsachsen angebunden. An den Autobahnen beträgt die Anbauverbotszone 40 m.

Die Landes- und Kreisstraßen haben in erster Linie Verbindungsfunktionen für Ziele innerhalb und außerhalb der Gemeinde Barsbüttel. Die K29 ist die West-Ost-Verbindung von Hamburg-Jenfeld über die Ortsumgehung Barsbüttel nördlich an Willinghusen vorbei nach Stemwarde. Die K80 verbindet die Anschlussstelle Barsbüttel der BAB 1 mit der Anschlussstelle Barsbüttel an der BAB 24 in Nord-Süd-Richtung. Die L222 verbindet Neu Schönningstedt, südlich von Barsbüttel, in Nord-Süd-Richtung mit Stemwarde sowie Stellau und weiter nach Norden mit Stapelfeld. Um die Verkehrsbelastung für den Planungszeitraum bis 2025 abzuschätzen, wird im FNP-Verfahren eine erneute Verkehrszählung für das gesamte Gemeindegebiet durchgeführt. Entlang der Landesstraßen beträgt die Anbauverbotszone 20 m, entlang der Kreisstraßen 15 m.

Der Regionalplan für den Planungsraum I des Landes Schleswig-Holstein von 1998 fordert, dass die Trasse für eine mögliche Anbindung an das Gewerbegebiet Höltigbaum auf Barsbütteler Gemeindegebiet freigehalten wird. Das von der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt 2005 in Auftrag gegebene Gutachten über eine Verlängerung des Ring 3 empfiehlt die Verlängerung der Trasse über Rahlstedt an die Anschlussstelle „Barsbüttel“ an der BAB 1. Eine vor Abschluss der FNP-Neuaufstellung Barsbüttel in Kraft getretene FNP-Änderung auf dem Hamburger Stadtgebiet sieht die Ring 3-Verlängerungstrasse nicht mehr vor.

Die innerörtliche Hauptstraße / Willinghusener Landstraße in Barsbüttel Ort ist durch die Südumgehung erheblich entlastet worden. Sie nimmt ausschließlich die Funktionen der innerörtlichen Erschließung der Wohngebiete und der Nahversorgungsstandorte wahr. Die Barsbütteler und Stemwarder Landstraße binden Willinghusen an die K29 und die K 80 an. In Stemwarde und Stellau sind die innerörtlichen Hauptstraßen gleichzeitig die oben beschriebenen Landes- und Kreisstraßen.

In Barsbüttel Ort sind die von der Hauptstraße / Willinghusener Landstraße Richtung Norden und Süden abgehenden Straßen ausschließlich innerörtliche Erschließungsstraßen für die Wohngebiete bzw. für das Schul- und Sportzentrum am Soltausredder. Der überwiegende Teil der innerörtlichen Erschließungsstraßen ist als Sackgassen konzipiert, um Durchgangsverkehre zu vermeiden. Eine ausreichende Ausstattung der „zentralen Orte“ mit Flächen für den ruhenden Verkehr ist für zukünftige Entwicklungen zwingend vorzusehen. Diese Straßenkategorie wird im Flächennutzungsplan nur bedingt dargestellt.

Die Erreichbarkeit der Gemeinde Barsbüttel und die Anbindung für den MIV von und nach Hamburg sind sehr gut. Als mangelhaft einzustufen ist die tangentiale Anbindung Richtung Norden (Rahlstedt) und Süden (Oststeinbek / Glinde). Derzeit wird der „Barsbütteler Weg“ stark genutzt, um von Barsbüttel aus den Öjendorfer Park und die Versorgungszentren in Oststeinbek und Glinde zu erreichen. Es handelt sich dabei um eine mangelhaft ausgebaute Wegeführung, die für den landwirtschaftlichen und Anliegerverkehr vorgesehen ist und keine Verbindungsfunktion erfüllen soll. Das Auto ist das bestimmende Verkehrsmittel in der Gemeinde Barsbüttel. Eine adäquate Berücksichtigung bei zukünftigen Planungen ist wünschenswert. Falls bspw. Einkaufsmöglichkeiten und die Anbindung durch den ÖPNV (insbesondere schienengebunden) verbessert werden, ist die Reduzierung des MIV-Anteils am Gesamtverkehrsaufkommen wahrscheinlich. Dies ist aus planerischer Sicht ein erstrebenswertes Ziel. Auswirkungen von Planungen auf das Straßennetz und verkehrsplanerische Maßnahmen müssen ggf. durch ein Verkehrsgutachten fallbezogen untersucht werden.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Der ÖPNV hat eine sehr große Bedeutung für die Mobilität von Menschen, die nicht am MIV teilnehmen können. Dies sind vorrangig junge und sehr alte Bevölkerungsgruppen. Ab dem 75. Lebensjahr werden zwei Drittel aller Wege zu Fuß, mit dem Rad oder dem ÖPNV zurückgelegt, ab dem 80. Lebensjahr sogar vier Fünftel. Die Bereitstellung eines funktionierenden ÖPNV-Systems ist Aufgabe der grundgesetzlich verankerten Daseinsvorsorge. Gerade für Dorfstrukturen mit einem geringen Maß an Infrastrukturen (z.B. Versorgung) fungiert der Busanschluss als „Lebensader“. In Stadtregionen dient der ÖPNV der Verbindung von sozial wichtigen Zielen und der Anbindung an Mittel- und Oberzentren sowie Wohngebiete und Arbeitsstätten. Derzeit sind die einzigen öffentlichen Verkehrsmittel Linienbusse mit relativ niedrigen Taktfrequenzen. Die reine Fahrzeit von Barsbüttel in die Hamburger Innenstadt beträgt mindestens 35 Minuten, Umsteigezeiten nicht mitgerechnet. Des Weiteren ist der ÖPNV ein wichtiger Faktor bei der Entlastung der Umwelt (Schadstoffe). Je besser das ÖPNV-Angebot ist, desto mehr Menschen werden dieses Angebot nutzen. Schienengebundene ÖPNV-Angebote sind hierbei einer Bus-Anbindung vorzuziehen.

Aus Hamburg bindet die HHA-Buslinie 263 (Hamburger Hochbahn AG) Barsbüttels Ortslagen an die Hamburger Zentrumsstruktur an der U-Bahn-Station Wandsbek Markt an. Der Bus fährt in Barsbüttel Ort und Willinghusen im 20-Minuten-Takt (innerhalb der Hauptverkehrszeiten verdichtet auf 10-Minuten-Takt) und benötigt ca. 25 Minuten bis Wandsbek Markt. Dort erhält er Anschluss an das innerstädtische U-Bahnnetz. Die Ortslagen Stemwarde und Stellau werden im Stundentakt angefahren; der Bus benötigt von dort ca. 45 Minuten bis Wandsbek Markt. Die Buslinie 337 der VHH verbindet die Schulstandorte Barsbüttel und Trittau. Die Buslinie 737 der VHH befördert Schüler aus Barsbüttel zu den Schulen in Glinde und Reinbek. Bei beiden handelt es sich um Buslinien in der Schülerbeförderung, die nur an Schultagen in Schleswig-Holstein verkehren. Sie fahren nur zu Schulbeginn- oder Schlusszeiten. Die HVV-Nachtbuslinie 628 bindet Barsbüttel Ort mit zwei Verbindungen je Nacht von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag an Jenfeld an. Eine Anbindung an den schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) ist nicht vorhanden. Die Bushaltestellen in der Gemeinde Barsbüttel sind für einen Großteil der Bewohner der Ortslagen innerhalb von 300 m zu erreichen. In Barsbüttel Ort beträgt die Entfernung von Wohngebiet und Bushaltestelle vereinzelt die doppelte Distanz. In Willinghusen und Stellau befinden sich Teile von Wohngebieten außerhalb des 300 m-Radius.

Immissionsbeeinträchtigung

Hochfrequentierte Verkehrsachsen wie Autobahnen sowie auch Landes- und Kreisstraßen verursachen Lärmimmissionen, die vor allem Wohn- und Erholungsgebiete stark belasten. Barsbüttel ist durch die BAB 1 und BAB 24 sowie deren Kreuz deutlich geprägt sowie deren Schall- und Feinstaubemissionen ausgesetzt. Zahlreiche Schutzmaßnahmen wie Wälle, Wände und Bepflanzungen können die Belastungen lediglich mindern; allerdings bleibt der Lärm flächendeckend wahrnehmbar.

Drei Bereiche mit hohen Lärmindizes wurden identifiziert. Entlang der Ortsdurchfahrt Barsbüttel (Hauptstraße und Willinghusener Landstraße), an der Wohnbebauung nördlich Willinghusen, südlich der K29 (Barsbütteler Landstraße und Feldweg) und entlang der Ortsdurchfahrt Stemwarde (Bahnhofstraße und Dorfring). Drei Ruhige Gebiete werden für die Gemeinde Barsbüttel definiert (siehe Kap. 5.7.1).

Erreichbarkeiten

Im Mittel werden Entfernungen von bis zu einem Kilometer zu Fuß und bis zu 3,3 km mit dem Fahrrad bewältigt. In eher mobilitätseingeschränkten Altersgruppen (u.a. Senioren und Kinder) verringert sich der „Entfernungsschwellenwert“ drastisch, auf fußläufig maximal 600 m. Ältere Menschen und Kinder sind demnach überwiegend zu Fuß unterwegs – über 40 % aller Wege insgesamt, im Wohnumfeld sogar bis zu 80 %. Im Umkehrschluss werden ÖPNV oder Auto ab einer Distanz von 3,3 km bevorzugt.

Erreichbarkeit wichtiger Einrichtungen von Barsbüttel Rathaus aus:

  • Willinghusen: ca. 3 km Entfernung: ca. 5 Min. mit dem Auto, ca. 20 Min. mit dem ÖPNV
  • Stemwarde: ca. 5 km Entfernung: ca. 10 Min. mit dem Auto, ca. 25 Min. mit dem ÖPNV
  • Stellau: ca. 8 km Entfernung: ca. 15 Min. mit dem Auto, ca. 30 Min. mit dem ÖPNV
  • Gewerbegebiet Oststeinbek (Einkaufsmöglichkeiten): ca. 4 km Entfernung: ca. 7 Min. mit dem Auto
  • Hamburg Hauptbahnhof und ZOB: ca. 12 km Entfernung: ca. 20 Min. mit Auto, ca. 40 Min. mit dem ÖPNV
  • Kinderkrankenhaus Wilhelmstift: ca. 6 km Entfernung: ca. 10 Min. mit d. Auto, ca. 25 Min. mit dem ÖPNV
  • Asklepios Klinik Wandsbek: ca. 6 km Entfernung: ca. 10 Min. mit dem Auto, ca. 20 Min. mit dem ÖPNV
  • Flughafen Hamburg: ca. 19 km Entfernung: ca. 30 Min. mit dem Auto, ca. 50 Min. mit dem ÖPNV

Keine der hier aufgeführten Einrichtungen ist demnach zu Fuß erreichbar. Die Orte in einer Entfernung bis 8  km sind gut mit dem Fahrrad zu erreichen.

Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen

Die Grundlage der Zielvorgaben zur Mobilität und Verkehrserschließung bilden die Konsolidierung bzw. Reduzierung von Kosten und damit des CO2-Ausstoßes sowie zugleich eine Garantie von angemessenen Erreichbarkeiten. Vor dem Hintergrund der fehlenden Anbindung über den schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) bzw. der ausbaufähigen Busverbindung wird auch zukünftig die Mobilität in der Gemeinde vor allem über den Pkw sichergestellt werden und die damit verbundenen individuellen Mobilitätskosten Ansiedlungsentscheidungen beeinflussen. Eine Verlängerung der HVV-Linie U2 Richtung Glinde bleibt weiterhin ein kaum realistisches, dennoch erstrebenswertes Ziel, das in dieser Flächennutzungsplanung bis zum Jahr 2025 keine weitere Berücksichtigung findet. Hingegen sind die innerörtlichen Erreichbarkeiten der verschiedenen Nutzungen und Örtlichkeiten sowie die verkehrsstrukturelle Verknüpfung mit Hamburg anzustreben und vor dem Hintergrund der nationalen Leitbilder „kompakte Stadt“ und „Stadt kurzer Wege“ zu entwickeln.

Nicht nur die Nähe zu ÖPNV-Haltepunkten, sondern auch die Nähe zu Nahversorgungs- und Bildungszentren kann die Mobilitätskosten stark beeinflussen. Je besser „zentrale Orte“ fußläufig oder mit dem Fahrrad erreichbar sind, desto häufiger kann auch auf den Pkw (oder die Anschaffung eines Zweitwagens) verzichtet werden. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels bzw. der prognostizierten „Überalterung“ sind für zukünftige Entwicklungen in der Gemeinde Barsbüttel grundsätzlich folgende fußläufig zu bewältigende Distanzen bzw. Erreichbarkeiten zu berücksichtigen:

  • 300 Meter zwischen Wohnstätte und Bushaltestelle
  • 600 Meter zwischen Wohnstätte und zentralen Versorgungseinrichtungen (Bildung oder Handel)

Die Darstellung von Verkehrsinfrastrukturen bzw. Wegeverbindungen erfolgt im vorliegenden Flächennutzungsplan grundsätzlich nach BauNVO und zudem nach dem Prinzip der Grobmaschigkeit. Abgebildet werden die klassifizierten Straßenzüge (BAB, Landes- und Kreisstraßen) sowie die örtlichen Hauptverkehrszüge (Hauptstraßen, wichtige Rad- und Fußwege). Die Straßen Soltausredder und die Hauptstraße bzw. Willinghusener Landstraße, zwischen Am AKKU und Stiefenhoferplatz, werden als Verkehrsflächen mit besonderer Gestaltung gekennzeichnet. Langfristig wird hier eine Aufwertung des Straßenabschnitts zu einem gemeinsam genutzten Straßenraum angestrebt, um die Zentrumsfunktion zu stärken. Dieser Abschnitt ist im Plan durch eine gelbe Schraffur gekennzeichnet.

Motorisierter Individualverkehr (MIV)

Die über- sowie innerörtliche Verbindung über die vorhandenen Landes- und Kreisstraßen funktioniert derzeit ausreichend, eine übermäßige Belastung bzw. Überbelastung hinsichtlich der Entwicklungsziele ist auch zukünftig nicht abzusehen. Im Zuge der Planungen zum neuen Nahversorgungszentrum (Kap. 5.4.2 Handel) und zur Erweiterung des Gewerbestandortes (Kap. 5.1 Arbeitsorte) sind die zu erwartenden Belastungen auf der B-Plan-Ebene in einem Verkehrsgutachten zu prüfen.

Die Zielsetzung aus dem FNP 1977, den Ring 3 (Anbindung Höltigbaum) von Hamburg-Rahlstedt aus an die Anschlussstelle (BAB 1) Barsbüttel fortzuführen (äußerer Tangentenring) wird für den neuen Flächennutzungsplan nicht weitervfolgt.

Die Zentralität (Stichwort: Straßendorf) und Nahversorgungsfunktion der innerörtlichen Hauptstraße / Willinghusener Landstraße in Barsbüttel Ort ist trotz realisierter Südumgehung und dem damit verlagerten Durchgangsverkehr nicht gegeben. Im Zusammenhang mit den Planungen zum Barsbütteler Zentrum (siehe Kap. 5.4) sollte daher ein Teilbereich der Hauptstraße, der als Zentrumsachse zwischen dem historischem Zentrum am Stiefenhoferplatz und dem neuen Nahversorgungszentrum Am AKKU dienen soll, als besonders zu gestaltender Verkehrsbereich ausgestaltet werden und wird daher entsprechend dargestellt.

Der Soltausredder und dessen Verlängerung Am AKKU erfahren als einzige innerörtliche Erschließungsstraßen eine Darstellung. Vor dem Hintergrund der Zentrumsplanungen (Kap. 5.4.2 Handel) nehmen sie eine wichtige Verbindungsfunktion ein. Der Soltausredder stellt die Verbindung von der Hauptstraße bis zum Bildungs- und Freizeitzentrum dar und wird auf Grund des jungen Laufpublikums ebenso verkehrsberuhigt abgebildet. Die Straße Am AKKU verbindet die Hauptstraße zukünftig mit dem neuen Nahversorgungszentrum und wird daher als Verkehrsfläche abgebildet.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Der ÖPNV, im Wesentlichen bestehend aus der Buslinie 263, ist mindestens in heutiger Führung und Taktung zu erhalten. Bestehende und geplante Wohnangebote sowie die 300 m-Einzugskreise um die Bushaltestellen sollen aufeinander abgestimmt werden. Dies gilt für alle Ortsteile. Hier kann auch eine Differenzierung / Verlegung der Buslinien oder eine Verdichtung der Taktfolge notwendig sein. Die ebenso berücksichtigten Buslinien in der Schülerbeförderung werden nicht differenziert dargestellt, sondern als bestehende, verkehrstechnisch eingerichtete Buslinien angesehen. Diese, ausschließlich an Schultage fahrenden Linien, sind öffentlich nutzbar. Die Erhöhung der Taktfrequenzen kann zugunsten neuer Wohngebiete sinnvoll sein. Eine Anbindung an den schienengebundenen Personennahverkehr ist langfristig wünschenswert.

Eine Darstellung der Bushaltestellen und des 300 m-Radius erfolgt nicht, diese sind allerdings im Entwicklungskonzept (Karte) ablesbar.

Lärmbeeinträchtigung

Die Lärmbeeinträchtigung Barsbüttels ist ein wichtiges Thema, so dass Schutzmaßnahmen hinsichtlich der Wohn- und Erholungsfunktion vorzunehmen sind. Im FNP werden lediglich Waldflächen als Immissionsschutz entlang der Autobahnen 1 und 24 (siehe Kap. 5.8 Waldflächenkonzept) und die schützenswerten „ruhigen Gebiete“ gekennzeichnet. Konkrete Schutzmaßnahmen müssen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung im Einzelfall entwickelt werden.

Fahrradverkehr

Wegeverbindungen speziell für den Fahrradverkehr finden im FNP keine individuelle Berücksichtigung. Diese werden zusammenfassend mit dem Fußverkehr unter dem Thema Wegeverbindungen und gleichermaßen im Kapitel 5.7 Freizeit- und Erholungsorte betrachtet. Dabei werden Verbindungen innerorts und zwischen den Ortsteilen dargestellt, die sowohl eine funktionale Aufgabe, als auch eine Aufenthaltsqualität haben.

Die Darstellung von innerörtlichen Wegeverbindungen erfolgt im Ortsteil und ist auf die Zentren orientiert:

  • Es wird eine Verbindung zwischen dem Bildungs- und Freizeitzentrum (Soltausredder) über die Hauptstraße (besonders zu gestaltender Straßenraum) und der Straße Am AKKU dargestellt.
  • Zum anderen wird eine Verbindung zwischen der historischen Mitte am Stiefenhoferplatz und dem neuen Nahversorgungszentrum abgebildet, die parallel zum verkehrsberuhigten Bereich der Hauptstraße über das Friedhofsgelände verläuft.

Die Darstellung von Wegeverbindungen außerhalb des Siedlungsgebietes erfolgt zur funktionalen Verbindung der Ortsteile und zur Bildung eines Wegenetzes:

  • attraktiver Rundweg um den Ortsteil Barsbüttel (Netzbildung)
  • vom Ortsteil Barsbüttel durch das Gewerbegebiet nach Stellau und weiter auf dem Radwanderweg Trittau - Glinde Richtung Norden und nach Süden
  • von Stellau über Osten nach Stemwarde
  • vom Stemwarder Osten an die L222
  • vom Stemwarder Westen an den Radwanderweg Trittau - Glinde
  • vom Stemwarder Westen und Süden über den Radwanderweg Trittau – Glinde nach Willinghusen Die direkte Verbindung zwischen Willinghusen und Stemwarde ist an der Querung des „Radwanderweges Trittau - Glinde“ unterbrochen. Hier wird ein Lückenschluss angestrebt.
  • von Willinghusen nach Barsbüttel Ortsteil mit Anschluss an den Rundweg

Fazit Thema Verkehr – Telegramm
  • Die Verkehrsbelastung kann durch die Entwicklung neuer Gewerbeflächen und Wohnbaugebiete zunehmen. Die Auswirkungen sind in einer Verkehrsprognose zu ermitteln.
  • Im Zusammenhang mit zukünftiger Bautätigkeit ist für den Ortsteil Barsbüttel die ÖPNV-Anbindung zu verbessern. Der Bus-Takt sollte verkürzt und neue Haltepunkte (bspw. an neuen Baugebieten) angelegt werden.
  • Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist im Ortsteil Barsbüttel gut. In Willinghusen, Stemwarde und Stellau ist die Anbindung der Ortschaften verbesserungswürdig.
  • Für die Ortschaften ist eine Anbindung an den ÖPNV zu sichern. Dieser ist existenziell, um nicht von der Benutzung des Autos abhängig zu sein, was für Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen zu deutlichen Einschränkungen führt.
  • Die Anbindung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) ist sehr gut. Die BAB 1 und 24 haben je eine Anschlussstelle in der Gemeinde.
  • Langfristig bleibt eine Verbesserung der Anbindung an den SPNV ein wichtiges planerisches Ziel.

5.6. Technische Infrastruktur

Die Gemeinde Barsbüttel nimmt das Thema Infrastrukturfolgekosten ernst und versucht diese möglichst gering zu halten. Im Zeitraum 2004 bis 2007 wurden in Deutschland täglich 113 Hektar Fläche für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Anspruch genommen. Dabei entwickelte sich die Siedlungs- und Verkehrsfläche überproportional zur Entwicklung der Bevölkerungszahlen. Der Bericht „Folgekosten der Siedlungsentwicklung48“ im Rahmen des REFINA-Förderprogramms kommt zu folgenden Ergebnissen:

Durch Planung, Baureifmachung von Flächen und planungsbegleitende Maßnahmen entstehen erhebliche Kosten. Art und Umfang der Kosten hängen vom jeweiligen Erschließungsaufwand und Erschließungsstandard ab. Kosten fallen in folgenden Bereichen an:

Innere Erschließung:

Die Höhe der Erschließungskosten ist abhängig vom Anteil der Erschließungsflächen am Bruttobauland (Summe aller Baugrundstücke einschließlich der zugehörigen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen). Der Anteil der Erschließungsflächen erhöht sich, je weniger dicht bebaut das Gebiet ist. Zur inneren Erschließung gehören Verkehrserschließungsanlagen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung, aber auch öffentliche Grünflächen und Lärmschutzeinrichtungen.

Äußere Erschließung:

Die neuen Baugebiete müssen an die vorhandenen Gemeindegebiete und die bestehenden Verkehrs- und Leitungsinfrastrukturen angebunden werden. Dies kann zum Teil erhebliche bauliche Maßnahmen auch außerhalb des eigentlichen neuen Baugebiets notwendig machen. Die Höhe der hierdurch entstehenden Kosten wird vor allem durch die Lage des neuen Baugebiets in Bezug auf das Gemeindegebiet und die Größe des Neubaugebiets bestimmt.

Kosten für Kompensationsmaßnahmen:

Die Ausweisung von Neubaugebieten ist häufig mit einem Eingriff in Natur und Landschaft verbunden, für den die Notwendigkeit eines Ausgleichs besteht (z.B. durch Renaturierungsmaßnahmen, Nutzungsextensivierung, Aufforstung usw.). Die Höhe der Kosten für solche Maßnahmen hängt vor allem vom Ausstattungsstandard und der Qualität der Maßnahmen ab.

Die Forderung nach einer zukunfts-, generationen- und Demographie gerechten Siedlungsentwicklung macht die langfristigen Folgekosten der Flächenentwicklung bei Städten, Gemeinden und Regionen zum „Zukunftsthema“. Kosten und Nutzen von Flächenausweisungen sollen künftig bei flächenbezogenen Planungen und Entscheidungen starker beachtet werden, wobei die langfristigen Folgen von Flächenausweisungen unter anderem für die damit verbundene technische und soziale Infrastruktur zunehmend in den Mittelpunkt rücken.

Ausgangssituation

In der Gemeinde Barsbüttel sind weder im LEP 2010 noch im Regionalplan für den Planungsraum I von 1998 Standorte für überregionale technische Infrastruktur vorgesehen. Es ist zu beachten, dass das östlich der BAB 1 liegende Gemeindegebiet komplett in einem Vorranggebiet für den Grundwasserschutz liegt. Diese haben für die weitere Planung verbindliche Wirkung, da in ihnen raumbedeutsame Planungen nur zulässig sind, wenn sie mit der Vorrangnutzung vereinbar sind. Im FNP werden Anlagen zur überörtlichen Versorgung mit entsprechenden Schutzzonen berücksichtigt. Die betrifft die Themen:

Wasserversorgung

Abwasser

Die Schmutzwasserentsorgung der Potenzialflächen “Wohnen” in dem Ortsteil Stemwarde kann über die bestehenden Einrichtungen sichergestellt werden. Teile der Potenzialflächen sind nicht als Entwässerungsflächen im Abwasserübernahmevertrag mit der Stadtentwässerung der Freien und Hansestadt Hamburg erfasst. Entsprechend einer Absprache mit der Stadtentwässerung ist dies ohne Belang, solange die vorgesehenen Abwasserkontingente (Barsbüttel-Stemwarde und Barsbüttel-Willinghusen zusammen maximal 21 l/s entsprechend 3.500 Einwohnergleichwerten) noch deutlich unterschritten werden. Bei städtebaulichen Umplanungen ist darauf zu achten, dass bei Erreichen der Prognosezahl für 2025 Stemwarde und Willinghusen etwa 2.900 Einwohner aufweisen werden, so dass für die Gewerbeflächen nicht mehr als rund 600 Einwohnergleichwerte für die Abwasserbeseitigung zur Verfügung stehen.

Westlich des Radwanderweges und nördlich der A 24 wird eine zurzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche als künftige Waldfläche ausgewiesen. Am Nord- und am Westrand dieser Fläche verläuft eine Hauptabwasserdruckleitung des Verbandes. Zur Vermeidung von Zielkonflikten muss die Trasse entsprechend den technischen Bestimmungen freigehalten werden.

Belange des Abwasserverbandes Siek werden nicht berührt.

Oberflächenwasser

Der Zweckverband Südstormarn teilt mit, dass der Stand der Regenentwässerung in Willinghusen und Stemwarde dem dörflichen Charakter der Ortsteile entspricht und regelmäßig bei baulichen Verdichtungen an technische Grenzen stößt. Entsprechend ist immer auch damit zu rchennm, dass ein erhöter Bedarf an einer dezentralen Rückhaltung und eine gedrosselten Einleitung in das bestehende Kanalnetz zu rechnen ist.

Die Regenwasserentsorgung für die Potenzialflächen kann sichergestellt werden, wird aber in beiden Ortsteilen größere bauliche Aktivitäten auslösen, um sicherzustellen, dass die zusätzlichen Abflussflächen schadfrei über die Regenkanalisation abgeleitet werden können (siehe auch Stellungnahme zum B-Plan Nr. 3.4 im Ortsteil Stemwarde). Während in Stemwarde mit einem vorhandenen Re-genwasserrückhalte- und Behandlungsbecken im Kreuzungsbereich der „Bachstraße“ mit der „Glinder Au“ nur noch Änderungen und Ergänzungen des bestehenden Kanalnetzes erforderlich sind, bedeuten weitere bauliche Verdichtungen in Willinghusen, dass ein Regenwasserrückhalte- und Behandlungsbecken nördlich der BAB A 24, westlich der Straße „Zum Tunnel“ am „Willinghusener Graben“ gebaut werden muss. Außerdem müssen große Teile der Ortsentwässerung erneuert bzw. erstmalig hergestellt werden, um die schadfreie Ableitung zum künftigen Regenwasserrückhalte- und Behandlungsbecken sicherstellen zu können.

Auch die Regenwasserentsorgung des Gewerbegebietes nördlich der „Stemwarder Landstraße“ und südlich bzw. westlich der „K 80" ist lediglich in der Lage, die Entsorgung des Bestandes sicherzustellen. Veränderungen würden auch hier Handlungs- und Investitionsbedarf in Bezug auf die Regenentwässerung auslösen. Hier gibt es Vorüberlegungen, gemeinsam mit dem jeweiligen Wegebaulastträger die Regenwasserbehandlung und -rückhaltung sowohl des Verkehrsflächen- als auch des Gewerbeflächenregenwassers südlich der Kreuzung „Stemwarder Landstraße“/„K 80" im Bereich zwischen Radwanderweg und "K 80" sicherzustellen. Dafür wurde beim Ausbau der Kreuzung "K80"/"K29"/"K109" bereits ein Stück Regenkanal in der „Stemwarder Landstr.“ bis zum Regenrückhaltebecken des Wegebaulastträgers nördlich der „Glinder Au“ westlich der „K 80" verlegt.

Trinkwasser

Gegen die Neuaufstellung des o.g. Flächennutzungsplanes werden seitens der Hamburger Wasserwerke GmbH keine Einwendungen erhoben. Vorhandene bauliche Einrichtungen der HWW (z.B. Rohrleitungen usw.) müssen erhalten bleiben.

Gasversorgung

Gemäß §§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB beteiligt, Anregungen werden zum erneuten Entwurf erwartet.

Stromversorgung

Gemäß §§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB beteiligt, Anregungen werden zum erneuten Entwurf erwartet.

Telekommunikation

Gemäß §§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB beteiligt, Anregungen werden zum erneuten Entwurf erwartet.

Abfallbeseitigung

Seitens der Abfallwirtschaft Südholstein GmbH (AWSH) bestehen keine Bedenken gegen diese Planung.

Richtfunktrassen

Im Gemeindegebiet Barsbüttels verlaufen Richtfunktrassen. Im Rahmen von Bebauungsplänen sollte die eventuelle Störung von Richtfunktrassen im Einzelfall überprüft werden. Die Liste der Richtfunkbetreiber zum Stichtag 01.06.2011 liegt der Gemeinde vor. Da sich diese Daten in kurzen Zeitabständen ändern, ist im Bedarfsfall eine Aktualisierung der Daten bei der Bundesnetzagentur (Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin – Tel.: 030 22 48 00) einzuholen.