Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Grönwohld

Begründung

1. Planungsgrundlagen

1.1. Planungsanlass und Planungsziele

In der Gemeinde besteht eine anhaltende Nachfrage nach Wohnbauflächen. Entsprechend eines für den Kreis Stormarn erstellten Gutachtens wird für die Gemeinde Grönwohld ein Zuwachs von ca. 50 Wohneinheiten bis zum Jahr 2030 prognostiziert. Die Gemeinde hat darauf reagiert und im Jahr 2014 ein Siedlungsentwicklungskonzept mit einer Bewertung der Innenentwicklungspotentiale erstellt. Auf Grundlage dieses Konzeptes und um den städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde gerecht zu werden, betreibt die Gemeinde die vorliegende Planung. Ziel ist die Schaffung von rd. 30 Wohnbaugrundstücken für den örtlichen Bedarf.

Die Einwohneranzahl und die Anzahl der Wohnungen sind in der Gemeinde in den letzten Jahren stetig gestiegen. Es ist auch zukünftig von einer anhaltenden Nachfrage an neuen Baugrundstücken auszugehen. Diese Nachfrage ist unter anderem mit der attraktiven Ausstattung der Gemeinde, der landschaftlich reizvollen Lage und der guten verkehrlichen Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz zu begründen. Die vorliegenden Baulandanfragen können gegenwärtig nicht bedient werden. Auf vereinzelte vorhandene Baulücken hat die Gemeinde keinen Zugriff und von einer unmittelbaren Verfügbarkeit kann nicht ausgegangen werden. Um eine wohnbauliche Entwicklung im Gemeindegebiet zu ermöglichen, plant die Gemeinde dementsprechend ein Neubaugebiet.

1.2. Übergeordnete Planungsvorgaben

Im Landesentwicklungsplan (Oktober 2010) ist die Gemeinde Grönwohld dem Ordnungsraum Hamburg zugeordnet. Grönwohld befindet sich außerhalb dessen dargestellter Siedlungsachsen im Nahbereich des Unterzentrums Trittau. Die Gemeinde liegt nach der kartographischen Darstellung in einem Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft sowie in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung. Grundsätzlich sollen die Räume zwischen den Siedlungsachsen in ihrer landschaftlich betonten Struktur erhalten bleiben. Ihre Funktion als Lebensraum der dort wohnenden Menschen, aber auch als Räume für Land- und Forstwirtschaft, Naherholung und Ressourcenschutz sowie als ökologische Funktions- und Ausgleichsräume soll gesichert werden. Ausgehend vom örtlichen Bedarf, können in den Ordnungsräumen in Gemeinden, die keine Schwerpunkte sind, im Zeitraum vom Jahr 2010 bis 2025 bezogen auf ihren Wohnungsbestand am 31.12.2009 neue Wohnungen im Umfang von bis zu 15 Prozent gebaut werden. Zum Bezugszeitpunkt Ende des Jahres 2009 existierten 582 Wohnungen. Anfang des Jahre 2014 lag der Wohnungsbestand bei 606, demzufolge verbleiben für den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen bis zum Jahr 2025 noch 63 Wohneinheiten. Dabei müssen nicht nur die gemeindliche Bauleitplanung berücksichtigt werden, sondern auch private Vorhaben wie Baulückenschließungen oder Nutzungsänderungen. Mit Grund und Boden ist sparsam umzugehen, die Landschaft ist nicht zu zersiedeln und eine von den Aufwendungen her angemessene Erschließung ist zu wählen.

Der Regionalplan für den Planungsraum I (Dezember 1998) trifft hinsichtlich der grundsätzlichen Ziele des Raumes gleiche Aussagen wie der Landesentwicklungsplan. Grönwohld ist als Achsenzwischenraumgemeinde dem Ordnungsraum zugeordnet. Die Ortslage wird eng von einem Regionalen Grünzug eingefasst, in dem planmäßig nicht gesiedelt werden soll. Um die Ortslage liegende Bereiche der Gemeinde sind als Schwerpunktbereich für die Erholung gekennzeichnet.

Im Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein (Mai 1999) werden überregionale Rahmenaussagen getroffen. Die Gemeinde Grönwohld liegt in einem Raum für überwiegend naturverträgliche Nutzung. In den Räumen für eine überwiegende naturverträgliche Nutzung sollen Natur und Ressourcen durch Nutzungsart und -intensität geschützt werden. Ein verträgliches Miteinander von Nutzungs- und Naturschutzaspekten soll erreicht werden. Das gesamte Gemeindegebiet und weite, angrenzende Flächen sind als Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Bewahrung der Landschaft, ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie als Erholungsraum hervorgehoben. Für den gesamten Gemeindebereich ist in der thematischen Karte Arten und Biotope ein Schwerpunktraum des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems der landesweiten Planungsebene aufgezeigt.

Im Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I (September 1998) werden die naturschutzfachlichen Aussagen konkretisiert. Hier ist die Gemeinde ebenfalls als Gebiet mit besonderer Erholungseignung dargestellt. Weiterhin ist das bestehende Landschaftsschutzgebiet um die Ortslage herum dargestellt.

Der Landschaftsplan (Dezember 1998) zeigt für das Plangebiet im Bestand landwirtschaftliche Nutzfläche.

Ausschnitt aus dem Landschaftsplan (Entwicklung) der Gemeinde Grönwohld

Der als Acker dargestellte Bereich wird südlich, westlich und östlich von Knicks begrenzt. Im Südwesten befindet sich eine Gehölzanpflanzung. Im Entwicklungsplan ist die Ackerfläche für die Siedlungsentwicklung vorgesehen. Für die südlich und östlich an das Plangebiet angrenzenden Flächen besteht Landschaftsschutz. Die Hahnheide und der Trittauer Mühlenbach sind Naturschutzgebiet.