1.3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Für die Gemeinde gilt der rechtswirksame neuaufgestellte Flächennutzungsplan. Für das Plangebiet wird entlang der Poststraße gemischte Bauflächen und im östlichen Bereich Wohnbaufläche dargestellt. Im Zwischenraum dieser Bauflächen ist Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen, diese Flächen werden teilweise in der vorliegenden Bebauungsplanung als allgemeines Wohngebiet festgelegt. Um dem Entwicklungsgebot des § 8 (2) BauGB nachzukommen, wird die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchgeführt.
Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan (Neuaufstellung) der Gemeinde Grönwohld