8. Schutzgebiete
Natura 2000-Gebiete
Ca. 350 m östlich des Plangebietes sowie im Westen angrenzend an die Ortslage befindet sich das FFH-Gebiet DE 2328-391 Trittauer Mühlenbach und Drahtmühlengebiet. Die rd. 450 m entfernte Hahnheide ist im FFH-Gebiet DE 2328-354 und EU Vogelschutzgebiet „NSG Hahnheide“ ebenfalls europarechtlich geschützt.
Gemäß der Ergänzung vom 14.12.1999 zum Erlass Az.: X 33-5321.30 vom 02.06.1999 kann bei der Aufstellung von Bauleitplänen, durch die die Zulässigkeit von baulichen Anlagen vorbereitet oder festgesetzt werden soll, bei Festsetzungen zur Einhaltung von Mindestabständen baulicher Anlagen von mindestens 100 m zum Schutzgebiet davon ausgegangen werden, dass die Erhaltungsziele der Gebiete nicht erheblich beeinträchtigt werden.
Die wohnbauliche Entwicklung orientiert sich in Richtung des Schutzgebietes an der vorhandenen Ausdehnung der Bebauung am Hermann-Claudius-Weg und wird durch die bestehenden Strukturen dieser Wegeverbindung begrenzt und abgeschirmt. Die östlich vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen bleiben als Pufferflächen zu den Schutzgebieten unberührt.
Landschaftsschutz
Das Plangebiet wurde bereits im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes aus dem Landschaftsschutz entlassen.
Biotopschutz
Die angrenzenden Knickstrukturen unterliegend den Schutzbestimmungen des § 21 Landesnaturschutzgesetz 2010 i.V.m. § 30 Bundesnaturschutzgesetz.
Im Südwesten des Plangebietes schließen die Flächen der Millerbekniederung an. Bei diesen Flächen handelt es sich um das gesetzlich geschützte Biotop SH1-2328059. Es wird als kleiner, ausgeprägter Talzug mit ungenutzten Niedermoorbeständen im Tal-grund beschrieben. Vorherrschend sind artenarme Schwadenrieder (Wasserschwadenried) und Erlen-Weiden-Gebüsche. Talniederung sowie Niedermoorbereiche umfassen insgesamt einen Flächenumfang von 14.709m².