Teil 1 – BEGRÜNDUNG
zum Bebauungsplan Nr. 15 "Baugebiet nördlich der Kreisstraße K 55 und östlich Krogkoppel" der Gemeinde Fleckeby, Kreis Rendsburg-Eckernförde
für ein Gebiet südlich des ‚Möhlhorster Weges‘ und nördlich der Kreisstraße K 55
zum Bebauungsplan Nr. 15 "Baugebiet nördlich der Kreisstraße K 55 und östlich Krogkoppel" der Gemeinde Fleckeby, Kreis Rendsburg-Eckernförde
für ein Gebiet südlich des ‚Möhlhorster Weges‘ und nördlich der Kreisstraße K 55
Das Plangebiet liegt im Südosten der Ortslage Götheby-Holm, südlich des Möhlhorster Weges und nördlich der Kreisstraße K 55. Der Plangeltungsbereich umfasst das Flurstück 6/6 sowie Teile der Flurstücke 5/3 und 68/8 der Flur 2 Gemarkung Götheby, Gemeinde Fleckeby.
Der ca. 3,30 ha große Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
- im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen,
- im Süden durch die Kreisstraße (K 55) und
- im Westen durch die vorhandene Bebauung an der Straße Krogkoppel.
Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1:1.000 zu entnehmen.